Neue Bundesförderung für Großwärmepumpen und thermische Speicher in der Industrie
- Bundesförderung für klimaneutrale Prozesswärme
- Fokus auf Großwärmepumpen und thermische Energiespeicher
- Pilot- und Demonstrationsprojekte im Mittelpunkt
Die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme zählt zu den zentralen Herausforderungen der Energiewende. Großwärmepumpen und thermische Energiespeicher bieten hierfür großes Potenzial und weisen bereits einen hohen technologischen Reifegrad auf, kommen in der Industrie bisher jedoch nur sehr begrenzt zum Einsatz. Mit dem neuen Förderaufruf adressiert die Bundesregierung daher gezielt Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die Hochtemperaturwärmepumpen und thermische Energiespeicher unter realen Betriebsbedingungen erproben.
Gegenstand der Förderung
Der Förderaufruf gliedert sich in zwei Module, die entweder einzeln oder auch kombiniert beantragt werden können. Eine Kombination ist dabei laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erwünscht.
Modul 1: Gefördert werden Demonstrationsprojekte zur Integration von Hochtemperaturwärmepumpen in industrielle Produktionsprozesse. Im Fokus steht dabei der Einsatz von Hochtemperaturwärmepumpen im Temperaturbereich von über 125 °C.
Modul 2: Gefördert werden Demonstrationsprojekte zur Integration von innovativen thermischen Energiespeichern in energieintensive industrielle Prozesse. Im Fokus steht dabei auch das Monitoring, um allgemeingültige Empfehlungen zur Betriebsführung abzuleiten.
Antragsberechtigt sind neben gewerblichen Unternehmen der Wirtschaft, auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen, kommunale Unternehmen, sowie Stadtwerke und Energieversorger, sofern ein Bezug zur industriellen Anwendung gegeben ist.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderquote bemisst sich nach Artikel 25 AGVO und hängt von der Unternehmensgröße sowie der Projektart ab. Die maximale Zuwendung beträgt dabei 80 % der beihilfefähigen Kosten.
Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren
Zentrale Voraussetzung ist ein klarer Anwendungsbezug in der Industrie. Projekte müssen hierzu eine ausreichende technologische Reife aufweisen, um den Übergang von der Forschung in die Praxis zu beschleunigen.
Die Antragsstellung erfolgt zweistufig, zunächst über die Einreichung einer Projektskizze und im Falle einer positiven Evaluierung über die Einreichung eines förmlichen Antrags. Die aktuelle Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 28. Februar 2026. Dabei stehen alle eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb. Folgende Kriterien sind dabei besonders zu beachten:
- Eine Konsortialführung durch die Industrie wird gewünscht.
- Die Start-Technologiereife (TRL) sollte mindestens bei vier (Versuchsaufbau) und die angestrebte Ziel-TRL mindestens bei sechs (Prototyp in Einsatzumgebung) liegen.
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die den volkswirtschaftlichen Mehrwert und die Übertragbarkeit auf andere Sektoren und Standorte darstellt.
- Es muss dargelegt werden, wie das Projekt zum praktischen Erfahrungsaufbau mit den Technologien beiträgt und welche Forschungsfragen adressiert werden.
Die reine Anbindung industrieller Wärmequellen oder -senken an Fernwärmenetze, ebenso wie reine Effizienzmaßnahmen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns gerne an!