Am 15. Juni 2026 hat die Europäische Union ein neues Maßnahmenpaket im Rahmen ihrer Russland-Sanktionen verabschiedet.
Im Unterschied zu umfassenden Sanktionspaketen, die regelmäßig neue sektorale Verbote und Änderungen der grundlegenden Sanktionsverordnungen der EU beinhalten, konzentriert sich das Maßnahmenbündel vom Juni 2026 überwiegend auf die Aufnahme weiterer natürlicher und juristischer Personen in die Sanktionslisten. Gleichzeitig werden bestehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Sanktionsumgehungen, zur Eindämmung hybrider Bedrohungen und Desinformationskampagnen, sowie zur Unterstützung der Durchsetzung bestehender Russland-Sanktionen, weiter verschärft.
Besonders hervorzuheben ist die fortschreitende Verlagerung des regulatorischen Fokus auf internationale Liefer- und Beschaffungsnetzwerke, die nach Auffassung der EU zur Unterstützung des russischen militärisch-industriellen Komplexes beitragen oder zur Umgehung bestehender Sanktionen über Drittstaaten genutzt werden. Daneben setzt die EU ihre Praxis gezielter personenbezogener Sanktionen gegen Akteure fort, die mit politischen Repressionen, Desinformationsmaßnahmen oder anderen destabilisierenden Aktivitäten in Verbindung gebracht werden.
Bekämpfung hybrider Bedrohungen und von Desinformation
Mit der Durchführungsverordnung Durchführungsverordnung zur Umsetzung des EU‑Sanktionsrahmens gegen Russlands destabilisierende Aktivitäten, einschließlich hybrider Bedrohungen, Cyberangriffen und Desinformationskampagnen (u.a. auf Basis der Verordnung (EU) 2024/2642), erweitert der Rat den bestehenden Sanktionsrahmen gegen Personen und Organisationen, die für hybride Bedrohungen, Cyberangriffe, Informationsmanipulationen oder sonstige destabilisierende Aktivitäten zulasten der Europäischen Union verantwortlich gemacht werden.
Verschärfung der Maßnahmen gegen den russischen militärisch-industriellen Komplex
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1361 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erweitert die Liste der von Vermögenssperren (Asset Freezes) betroffenen Personen und Organisationen.
Neu gelistet wurden neunnatürliche und fünfundvierzigjuristische Personen, die nach Auffassung der EU eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung des russischen militärisch-industriellen Komplexes spielen. Hierzu zählen unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Drohnentechnologie, Luft- und Raumfahrt sowie militärische Forschung und Entwicklung.
Bekämpfung von Sanktionsumgehungen über Drittstaaten
Ein zentrales Element des neuen Maßnahmenpakets ist die weitere Ausweitung der Listungspraxis auf Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten, die den russischen militärisch-industriellen Komplex unmittelbar oder mittelbar unterstützen.
Von den neuen Maßnahmen betroffen sind unter anderem Unternehmen aus China und Belarus, denen die EU vorwirft, Elektronikkomponenten, Industrieausrüstung oder andere sensible Güter für russische Endnutzer bereitzustellen.
Damit unterstreicht die EU ihren Ansatz, nicht nur direkte Lieferungen nach Russland, sondern zunehmend auch globale Lieferketten und Umgehungsstrukturen in Drittstaaten in den Fokus der Sanktionierung zu nehmen.
Maßnahmen gegen Akteure des russischen Ölhandels und der sogenannten „Schattenflotte“
Darüber hinaus richten sich die neuen Sanktionen gegen Unternehmen und Einzelpersonen, die nach Auffassung der EU an der Umgehung bestehender Beschränkungen für den Handel mit russischem Rohöl beteiligt sind.
Betroffen sind insbesondere Betreiber, Vermittler, Broker und weitere Akteure internationaler Logistik- und Handelsstrukturen, die an der Verschleierung der Herkunft russischen Öls oder am Betrieb der sogenannten „Schattenflotte“ beteiligt gewesen sein sollen.
Sanktionen wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1362 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen im Hinblick auf die Lage in Russland erweitert der Rat die Liste der Personen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und politische Verfolgungen in Russland verantwortlich gemacht werden.
Die neuen Listungen betreffen insbesondere eine Einrichtung und fünfzehn natürliche Personen, darunter Vertreter von Justiz-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie weitere Akteure, denen eine Beteiligung an politischen Repressionen gegen Oppositionelle, Vertreter der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien zugeschrieben wird.
Maßnahmen gegen Propaganda- und Einflussstrukturen
Zusätzlich wurden weitere Personen und Organisationen gelistet, die nach Auffassung der EU an der Verbreitung staatlicher Propaganda sowie an der medialen Unterstützung des russischen Vorgehens in der Ukraine beteiligt sind.
Hierzu zählen unter anderem Medienvertreter, Verantwortliche staatlich kontrollierter Medienorganisationen sowie Einrichtungen, die entsprechende Informations- und Kommunikationsprojekte finanzieren.
Verlängerung der Krim-Sanktionen
DerRat die bestehenden restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols um ein weiteres Jahr verlängert. Die bestehenden Handels-, Investitions-, Tourismus- und sonstigen Beschränkungen bleiben damit auch nach dem 23. Juni 2026 fortbestehend und wurden um ein weiteres Jahr verlängert
Gezielte Derogationen zur Entlastung europäischer Unternehmen
Neben den neuen Listungen enthält das Maßnahmenpaket vorrangig punktuelle Anpassungen innerhalb bestehender Sanktionsrahmen. Soweit Derogationen vorgesehen sind, beruhen diese auf den in den jeweiligen Sanktionsverordnungen enthaltenen Öffnungsklauseln und werden im Einzelfall durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (z.B. zur Abwicklung bestehender Verträge oder zur Sicherung kritischer industrieller Prozesse) geprüft und ggf. genehmigt.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Vor dem Hintergrund der erweiterten Sanktionslisten sollten Unternehmen ihre Sanktions- und Compliance-Prüfungen kurzfristig aktualisieren und insbesondere bestehende Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern, Vertriebspartnern, Vermittlern, Logistikdienstleistern und sonstigen Akteuren in Hochrisikostaaten erneut überprüfen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei, Belarus sowie weiteren Staaten gelten, die aus Sicht der europäischen Behörden ein erhöhtes Risiko für Sanktionsumgehungen aufweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sich eine erneute Bewertung bestehender Exportkontroll- und Sanktionsrisiken, einschließlich der Überprüfung von Eigentümerstrukturen, Endverwendungsangaben, Lieferketten sowie der Wirksamkeit interner Compliance-Prozesse.

