Veröffentlicht am 16. November 2023
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Neue EU-Schwellenwerte ab dem 1.1.2024

  • EU erhöht Schwellenwerte 2023 um ca. 2,1% bis 2,9%
  • Bauaufträge nun bei 5.538.000 Euro Schwellenwert
Holger Schröder
Partner
Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
Mit den vier Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 vom 15.11.2023 hat die Europäische Kommission die EU-Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen um rund 2,1% bis 2,9% erhöht:
  • Bauaufträge: 5.538.000 Euro
    (bis zum 31.12.2023: 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungsaufträge: 221.000 Euro
    (bis zum 31.12.2023: 215.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungsaufträge (Sektoren und VS): 443.000 Euro
    (bis zum 31.12.2023: 431.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungsaufträge (Bundesbehörden): 143.000 Euro
    (bis zum 31.12.2023: 140.000 Euro)
  • Bau-/Dienstleistungskonzessionen: 5.538.000 Euro
    (bis zum 31.12.2023: 5.382.000 Euro)

 

Aus dem Newsletter „Vergabe Kompass“