Veröffentlicht am 3. November 2025
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Neue EU-Schwellenwerte ab dem 1.1.2026

Holger Schröder
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Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
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Mit den drei Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission die EU-Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen um 2,1 bis 2,5 Prozent gesenkt.
  • Bauaufträge: 5.404.000 Euro (bis zum 31.12.2025: 5.538.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungsaufträge: 216.000 Euro (bis zum 31.12.2025: 221.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungsaufträge (Sektoren): 432.000 Euro (bis zum 31.12.2025: 443.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungsaufträge (Bundesbehörden): 140.000 Euro (bis zum 31.12.2025: 143.000 Euro)
  • Bau-/Dienstleistungskonzessionen: 5.404.000 Euro (bis zum 31.12.2025: 5.538.000 Euro)

 

Die EU-Schwellenwerte für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen (Liefer-/Dienstleistungsaufträge: 443.000 Euro, Bauaufträge: 5.538.000 Euro) und von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen (750.000 Euro und 1.000.000 Euro im Sektorenbereich) bleiben – vorerst – unverändert.​ ​


Veröffentlichungen

  • ​H. Schröder, Bauvergaben – So vermeiden Sie Risiken bei Stundenlohnarbeiten​, in: Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 38 vom 26.9.2025, Seite 14.
  • H. Schröder, Wechselwirkung zwischen Vergaberecht und Zivilrecht – Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 5.6.2025 – C-82/24 „Veolia Water Technologies u. a.“, in: Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS) 2025, 263 ff.

Auszeichnungen

  • JUVE Handbuch 2024/2025 – Verkehrssektor/Vergaberecht (F. Weber)
  • Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte 2025 – Öffentliches Wirtschaftsrecht“ (H. Schröder)
  • Best Lawyers Germany 2026 „Public Law“ (H. Schröder)
  • 2./3./5. Preisträger Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW) Award 2019/2015/2020 (H. Schröder)
  • WirtschaftsWoche-Topkanzleien 2018 Vergaberecht ​(H. Schröder)​​

Aus dem Newsletter „Vergabe Kompass“