Neue Registrierungspflichten für internationale Mitarbeitende in Kasachstan ab dem 1. Juli 2026
- Ab Juli 2026 gelten in Kasachstan neue digitale Registrierungspflichten
- Ausländer mit mehr als 30 Tagen Aufenthalt müssen sich über IS MP registrieren
- Arbeitgeber sollten Onboarding-Prozesse und migrationsrechtliche Fristen anpassen
- Unterkunftseigentümer bestätigen die Registrierung über eine mobile Anwendung
Die neuen Anforderungen gelten insbesondere für Staatsangehörige aus Staaten, deren Bürger sich bis zu 90 Tage visumfrei in Kasachstan aufhalten dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass sich betroffene Personen bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat verpflichtend am Wohnsitz registrieren müssen.
Diese Änderungen sind insbesondere für internationale Mitarbeitende, Führungskräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie sonstige Personen relevant, die sich zu Arbeits-, Geschäfts- oder privaten Zwecken für einen längeren Zeitraum in Kasachstan aufhalten. Arbeitgebern und aufnehmenden Parteien wird empfohlen, die neuen Anforderungen frühzeitig bei der Planung von Aufenthalten ausländischer Staatsangehöriger zu berücksichtigen.
Vor Inkrafttreten der neuen Regelungen lag die Pflicht zur Meldung der Ankunft eines ausländischen Staatsangehörigen grundsätzlich bei der aufnehmenden Partei. Diese konnte eine natürliche Person in Kasachstan, ein Arbeitgeber, ein einladendes Unternehmen, ein Hotel, ein Hostel oder ein Vermieter sein.
Ab dem 1. Juli 2026 bleibt die Meldepflicht der aufnehmenden Partei gegenüber den zuständigen Behörden grundsätzlich bestehen. Zusätzlich wird jedoch der ausländische Staatsangehörige selbst verpflichtet, die Registrierung über das IS MP vorzunehmen. Diese Registrierung hat spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Kasachstan zu erfolgen, sofern keine abweichende Regelung in einem internationalen Abkommen vorgesehen ist.
Das Registrierungsverfahren wird vom ausländischen Staatsangehörigen eigenständig initiiert. Der Eigentümer der Unterkunft bestätigt oder lehnt die Registrierung anschließend über eine mobile Anwendung ab. Nach erfolgreicher Registrierung wird automatisch eine elektronische Registrierungsbescheinigung im persönlichen Benutzerkonto des ausländischen Staatsangehörigen erstellt.
Empfohlene Maßnahmen für Arbeitgeber
Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen wird Unternehmen empfohlen, ihre internen Prozesse zur Einreise-, Onboarding- und migrationsrechtlichen Betreuung internationaler Mitarbeitender rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen. Darüber hinaus sollte eine verantwortliche Person für die Überwachung der migrationsrechtlichen Compliance sowie der relevanten Registrierungsfristen benannt werden.
Ferner ist sicherzustellen, dass internationale Mitarbeitende frühzeitig über das neue Registrierungsverfahren informiert werden und Zugang zur mobilen Anwendung sowie zu ihrem persönlichen IS MP-Konto haben.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Einhaltung der Registrierungsfrist gelegt werden: Die Registrierung hat zwingend innerhalb von 30 Kalendertagen ab Einreise zu erfolgen. Zudem wird empfohlen, die weitere regulatorische Entwicklung, insbesondere die mögliche Einführung verwaltungsrechtlicher Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Anforderungen, fortlaufend zu beobachten.