Veröffentlicht am 28. Mai 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Neuer Förderaufruf „Innovationswettbewerb Energiequartiere“ zur Transformation von Bestandsquartieren gestartet

  • Förderung innovativer und übertragbarer Quartierskonzepte
  • Fokus auf Effizienz, Resilienz und Klimaverträglichkeit in Bestandsquartieren
  • Einreichungsfrist für Projektskizzen und Poster: 2.10.2026
Maria Ueltzen
Associate Partner
Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)
Konstantin Ott
M.Sc. Erneuerbare Energien Management
Mit dem neuen „Innovationswettbewerb Energiequartiere“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) innovative und übertragbare Konzepte zur Transformation bestehender Wohnquartiere hin zu effizienten, resilienten und klimaverträglichen Energiesystemen. Gefördert werden ganzheitliche Quartiersansätze, die technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragestellungen integriert betrachten und in einem mehrstufigen Wettbewerbsformat von der Konzeptentwicklung bis zum realen Betrieb begleitet werden.

Der Förderwettbewerb „1. Innovationswettbewerb für Energiequartiere“ ist Teil des 8. Energieforschungsprogramms (siehe auch weitere Förderaufrufe) und soll dazu beitragen, innovative Forschungsergebnisse schneller in die praktische Umsetzung zu überführen. Im Mittelpunkt stehen dabei ganzheitliche Quartiersansätze, die über klassische Einzelmaßnahmen hinausgehen und technische, wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Fragestellungen integriert betrachten.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden räumlich zusammenhängende Bestandsquartiere mit überwiegender Wohnnutzung. Das adressierte Quartier ist dabei nicht auf eine feste Obergrenze an Wohneinheiten beschränkt. Ergänzende Nutzungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Einzelhandel oder quartiersnahe Infrastrukturen können ebenfalls Bestandteil der Vorhaben sein.

Reine Neubauquartiere sind nicht förderfähig. Der Gebäudebestand sollte überwiegend vor 1990 entstanden sein. Neubauten können ausschließlich im Rahmen von Nachverdichtungsmaßnahmen innerhalb bestehender Quartiere berücksichtigt werden, wobei der Neubauanteil maximal 50% betragen darf.

Im Fokus stehen innovative Ansätze zur Weiterentwicklung der Energieversorgung auf Quartiersebene. Das Energiesystem muss dabei integrativ mit architektonischen, technischen, ökonomischen und sozialen Fragestellungen verknüpft werden.

Der Innovationsbegriff wird dabei bewusst breit gefasst, sofern es sich um neue oder deutlich verbesserte Ansätze zur Weiterentwicklung eines Quartiers hin zu mehr Effizienz, Resilienz und Klimaverträglichkeit handelt. Innovationen können sich beispielsweise auf systemische, technologische bzw. anlagentechnische, bauliche bzw. bautechnische, administrativ und juristische oder prozessuale Ansätze beziehen. Förderfähig sind darüber hinaus auch weitere innovative Lösungen, sofern diese zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Verbesserung der Lebensqualität im Quartier beitragen. Auch die Kombination bereits bekannter Technologien und Ansätze kann als Innovation gewertet werden, sofern hierdurch ein zusätzlicher Mehrwert für das Quartier geschaffen wird und sich das Konzept auf andere Standorte übertragen lässt.

Wer ist antragsberechtigt?

Der Förderaufruf richtet sich an quartiersbezogene Zusammenschlüsse unterschiedlicher Akteursgruppen. Dazu zählen insbesondere:

  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften,
  • kommunale Akteure,
  • Energieversorger und Energiedienstleister,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Konsortium muss mindestens aus zwei Partnern bestehen. Verpflichtend sind dabei die Beteiligung des beziehungsweise der Immobilieneigentümer sowie eines „Energieakteurs“, beispielsweise eines Energieversorgers oder Energiedienstleisters.

Wettbewerbsformat und Umfang der Zuwendung

Der Innovationswettbewerb ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert. Die einzelnen Wettbewerbsphasen bauen verbindlich aufeinander auf. Ein späterer Einstieg ist nicht möglich.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen von Verbundvorhaben. Die konkrete Förderquote richtet sich nach den einschlägigen Regelungen der AGVO sowie der jeweiligen Projektart und Unternehmensgröße. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben nach Artikel 8 der AGVO ist grundsätzlich möglich.

  • DESIGN-Phase (Laufzeit bis zu zwei Jahre)

In der ersten Phase werden innovative und realisierbare Quartierskonzepte entwickelt. Aus allen eingereichten Skizzen werden bis zu zehn Vorhaben ausgewählt. Verbundvorhaben werden mit jeweils bis zu 1 Mio. Euro gefördert.

  • BUILD-Phase (Laufzeit bis zu fünf Jahre)

Die besten Konzepte der DESIGN-Phase (bis zu fünf) qualifizieren sich für die Umsetzungsphase. Hier werden die entwickelten Quartierslösungen praktisch realisiert und wissenschaftlich begleitet. Verbundvorhaben werden mit jeweils bis zu 5 Mio. Euro gefördert.

  • OPERATE-Phase (Laufzeit bis zu drei Jahre)

In der abschließenden Betriebsphase erfolgt die Analyse, Optimierung und Evaluation der umgesetzten Konzepte unter realen Betriebsbedingungen. Verbundvorhaben werden mit jeweils bis zu 500.000 Euro gefördert.

Die Bewilligung der Förderanträge erfolgt in allen Wettbewerbsphasen vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel des Bundes. Zusätzlich können bei herausragenden Leistungen und besonderem Engagements Preisgelder vergeben werden.

Wie nehme ich als Konsortium am Förderaufruf teil?

Für die Teilnahme am Förderaufruf bewirbt sich ein geeignetes Konsortium zunächst für die DESIGN-Phase. Die Antragstellung erfolgt zweistufig über das elektronische Antragssystem easy-Online.

Bis zum 2.10.2026 müssen eine Projektskizze sowie ein Poster eingereicht werden. Ergänzend sind entsprechende Absichtserklärungen (LOIs), insbesondere der beteiligten Kommune und Immobilieneigentümer, vorzulegen. Unterstützend finden Informationsveranstaltungen am 24.6.2026 sowie am 24.9.2026 statt.

Die eingereichten Skizzen werden im Anschluss durch eine unabhängige Jury bewertet. Die ausgewählten Konsortien werden voraussichtlich im Januar bzw. Februar 2027 zur förmlichen Antragsstellung für die DESIGN-Phase aufgefordert.

Worauf kommt es bei der Antragstellung an?

Der Innovationswettbewerb betrachtet Quartiersprojekte ganzheitlich. Das eingereichte Gesamtkonzept muss daher sowohl die Bewertungskriterien als auch die verschiedenen Wettbewerbsdisziplinen adressieren.

Die Wettbewerbsdisziplinen definieren dabei die unterschiedlichen Perspektiven, die im Quartierskonzept berücksichtigt werden sollen. Die teilnehmenden Konsortien messen sich in insgesamt sechs Disziplinen: „Energiesystem und Effizienz“ als Kerndisziplin sowie „Kommunikation“, „Immobilienökonomie“, „Infrastruktur und Mobilität“, „Lebensqualität“ und „Kreislaufwirtschaft“. Damit soll sichergestellt werden, dass neben energetischen Fragestellungen auch wirtschaftliche, soziale und infrastrukturelle Aspekte in die Quartierskonzepte integriert werden.

Für die einzelnen Wettbewerbsphasen werden zudem Bewertungskriterien festgelegt. Für die Zulassung zur DESIGN-Phase werden die eingereichten Projektskizzen insbesondere anhand des Innovationsgehalts, des Beitrags zu Klimaverträglichkeit, Effizienz und Resilienz sowie der Akteurskonstellation und Umsetzungsfähigkeit bewertet. Darüber hinaus spielen die Quartierseignung, die Ausgangslage sowie das Transferpotenzial der entwickelten Ansätze eine wesentliche Rolle.

Bewertungskriterien und Regelungen für die weiteren Wettbewerbsphasen werden im Verlauf des Wettbewerbs weiter konkretisiert.


Sie haben Fragen zum Förderaufruf oder benötigen Unterstützung bei der Antragsstellung? Sprechen Sie uns gerne an.

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