Veröffentlicht am 15. April 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten

Neues BEW-Merkblatt seit 1.4.2026: Mehr Klarheit und stärkere Praxisnähe

  • Modul 1: Planungsleistungen nach LPh 2-4 für Transformationspläne sind weiterhin förderfähig
  • Vorlauftemperatur: Abweichungen zur Obergrenze der von 95°C sind begründet möglich
  • Modul 2: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann in Ausnahmefällen genehmigt werden
  • Modul 4: Anteil nicht förderfähiger Wärmequellen für Wärmepumpen ist auf 10% limitiert
Leona Freiberger
Senior Associate
Dipl.-Ing. Regenerative Energiesysteme
Jennifer Steigmeier
M.Sc. Economics
Mit der aktualisierten Fassung des BAFA-Merkblatts zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), gültig seit dem 1. April 2026, werden erneut Unklarheiten nachgeschärft.

Bereits zum Jahresbeginn war ein zusammengeführtes Merkblatt veröffentlicht worden (s. dazu Neues BEW-Merkblatt seit 01.01.2026). Dieses fasst die vorherigen fünf Dokumente zusammen. Jedoch blieben zahlreiche Fragen offen. Die nun gültige Version soll erneut Eindeutigkeit und Praxisnähe schaffen.

Planungsleistungen im Modul 1 auch für Transformationspläne weiterhin förderfähig

Besonders relevant für Wärmeversorger ist, dass Planungsleistungen nach den HOAI-Leistungsphasen (LPh) 2 bis 4 im Rahmen von Transformationsprojekten weiterhin förderfähig sind. Dies ist eine wichtige Änderung gegenüber der Anfang des Jahres veröffentlichten Ankündigung, dass diese zum 1.4.2026 eingestellt wird (vgl. Letzte Chance zur Förderung von Transformationsplänen inkl. LPh 2 bis 4). Insbesondere für Maßnahmen in späteren Maßnahmenpaketen wird damit die Förderfähigkeit der zugehörigen Planungsleistungen in den kommenden Jahren ermöglicht.

Mehr Spielraum bei Vorlauftemperaturen in Bestandsnetzen

Eine weitere wichtige Aktualisierung ist für Betreiber bestehender Wärmenetze, dass die Vorgaben zu Vorlauftemperaturen flexibler interpretiert werden können. Zwar bleibt die Absenkung der Netztemperaturen auch weiterhin ein zentrales Ziel, um klimaneutrale Wärmequellen effizient einzubinden, doch eine starre Obergrenze von 95 °C ist zu diesem Zweck nicht in jedem Fall sinnvoll. Das BAFA stellt nun klar, dass Abweichungen möglich sind, sofern sie fachlich begründet werden. Ein solcher Fall kann etwa dann vorliegen, wenn die eingesetzte Wärmequelle dauerhaft höhere Temperaturen liefert. Die Nachschärfung bildet insbesondere für viele Bestandsnetze die realen Rahmenbedingungen nun auch in der Förderlogik ab.

Erleichterungen beim Projektstart (Modul 2)

Auch beim Thema Projektbeginn schafft das Merkblatt Erleichterung: In begründeten Ausnahmefällen kann weiterhin ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt werden. Dies wurde schon im Merkblatt vom 1.1.2026 beschrieben. In der aktualisierten Variante des Merkblatts wird zusätzlich erläutert, welche Anforderungen an diese Ausnahmefälle gestellt werden. Anwendbar ist die Regelung zum Beispiel auf Projekte mit engem Zeitfenster oder besonderem Handlungsdruck. Voraussetzung für die Genehmigung sind insbesondere Gründe, die nicht bei jedem Projekt zutreffen können. Konkret sind Kostensteigerungen kein Grund zur Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

Präzisere Regeln für Wärmepumpen und förderfähige Wärmequellen

Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung des Merkblatts betrifft Wärmepumpen. Das BAFA konkretisiert, dass Wärme aus nicht förderfähigen Quellen nur bis zu 10 % der Jahreswärmemenge ausmachen darf. Für die Betriebskostenförderung für Wärmepumpen gilt nun, dass bei Mischsystemen mindestens 90 % der Jahreswärme aus förderfähigen Quellen stammen muss. Dies ist durch eine separate Messung nachzuweisen.

Es wird zudem klargestellt, dass sich die Regel auf Wärmequellen, nicht auf Erzeuger bezieht. Zudem bleibt der Gütegrad der Wärmepumpe weiterhin kein eigenständiges Förderkriterium. Entscheidend sind SCOP bzw., falls kein Hersteller SCOP vorliegt, die Jahresarbeitszahl (JAZ).

Fazit

Mit dem neuen Merkblatt präzisiert das BAFA die Fördermodalitäten für die BEW weiter. Insbesondere für Versorger, die noch zu Beginn ihres Transformationspfades stehen, ist die weitere Förderfähigkeit von Planungsleistungen der LPh 2-4 im Modul 1 zu begrüßen.

Insgesamt schafft das Merkblatt Klarheit und Realitätsnähe, insbesondere für Bestandsnetze.


Haben Sie Fragen zu den genannten Themen, zur Anwendung des neuen BEW-Merkblatts oder zur optimalen Förderstrategie für Ihre Wärmenetzprojekte?

Wir beraten Sie gerne zu allen Aspekten der Transformation und begleiten Sie bei der förderkonformen Finanzierung und Umsetzung Ihres Projekts.

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