Veröffentlicht am 24. Dezember 2022
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Neues vom BAG zur technischen Überwachungsein­rich­tung und dem Gesamtbetriebsrat – Gastbeitrag von Thomas Lausenmeyer und Daniel Wasser

Thomas Lausenmeyer
Associate Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
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„Das BAG hat erneut die Konturen der Mitbestimmung nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geschärft. Konkret hatte das Gericht nämlich darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Einführung neuer Kommunikationstools – hier Headsets – mitbestimmungspflichtig ist.

Zugleich äußerte sich der 1. Senat zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und statuierte erneut, wann der Gesamtbe­triebsrat und gerade nicht der örtliche Betriebsrat zu konsultieren ist.“ Inhaltlich stritten die Parteien über die Verletzung eines – dem örtlichen Betriebsrat nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG potenziell zustehenden – Mitbestimmungsrechts bei der Einführung und Nutzung von Headsets. Thomas Lausenmeyer und Daniel Wasser berichten dazu ​in ihrem Gastbeitrag für das Expertenforum Arbeitsrecht.​ ​

Les​en Sie den ganz​en Beitrag von Thomas Lausenmeyer und Daniel Wasser​ auf Expertenforum Arbeitsrecht​.