Veröffentlicht am 20. Februar 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten

Italien: Neues zum Energy Release: wichtige Klarstellung des GSE

  • GSE klärt Addendum-Zeitraum: 16.2. - 9.3.2026 über Portal
  • Addendum danach bis zu Auktionen vorübergehend ausgesetzt
  • Unbedingte Bürgschaft auch direkt durch Erzeuger zulässig
  • Frist für Bürgschaft auf 9.3.2026 verlängert
Svenja Bartels
Partnerin
Rechtsanwältin, Attorney at Law (Italien)
Alessandra Matteazzi
Senior Associate
Avvocata
Energy Release 2.0 ist ein staatliches Förderprogramm in Italien, das energieintensive Unternehmen darin unterstützen soll, Energiekosten zu reduzieren und gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.

Energieintensive Unternehmen (EIU) können entweder allein oder über einen Aggregator:

  • 36 Monate lang Energie zu einem fixen Preis von 65 €/MWh vom GSE beziehen,
  • im Gegenzug neue erneuerbare Erzeugungskapazitäten bauen, mit denen der zuvor erhaltene Strom über 20 Jahre zurückgegeben wird.

Ziel ist, Ressourceneffizienz zu steigern, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und den Ausbau von Photovoltaik, Wind oder Wasserkraft zu fördern.

Die von der EU-Kommission im Sommer 2025 eingeforderten Änderungen des Mechanismus haben dazu geführt, dass sämtliche bereits zwischen EIU und Aggregatoren, bzw. zwischen Aggregatoren und Erzeugern abgeschlossenen Verträge mindestens an den neuen Ablauf angepasst werden mussten. Es wurde mit diesen Änderungen u. a. vorgesehen, dass der Vorschussvertrag zwischen GSE und Aggregator/EIU bis zum 31.1.2026 zu unterzeichnen ist und die Delegation der Verpflichtung der Realisierung neuer EE-Kapazität an einen Erzeuger über ein Addendum erfolgt, welches GSE, Aggregator/EIU und Erzeuger gemeinsam unterzeichnen.

Die Erzeuger haben die Einführung der Pflicht zur Rückführung eines eventuellen Förderüberschusses (vantaggio residuo) am Ablauf der 20-Jahresfrist dazu genutzt, eine Aufstockung der Vergütung zu verlangen.

Unter juristischen Gesichtspunkten waren die eventuellen Rückgriffsmöglichkeiten des GSE im Falle der Nichterfüllung des Aggregators/EIU/Produzenten auf die andere Partei Objekt von Diskussionen und wurden in der Regel in den Verträgen als Restrisiko über Freistellungsklauseln abgebildet. Der riskanteste Fall in der Vorschussphase von 36-Monaten, besteht im Wegfall von einzelnen EIUs aus dem Aggregat bzw. des EIUs bei einem zweiseitigen Vertrag ohne eine Beteiligung eines Aggregators. Zu einem Wegfall könnte es aufgrund von Insolvenz oder beim Wegfall der Anerkennung als EIU im Sinne der italienischen diesbezüglichen Gesetzgebung kommen (die Eintragung in die Register der CSEA muss über den kompletten Vorschusszeitraum bestehen bleiben). Die Erzeuger haben sich gegen dieses Risiko vielfach dadurch abgesichert, dass die Zahlung ihrer Vergütung komplett vorab in den ersten Monaten 2026 und berechnet auf die derzeit zugeteilte Strommenge erfolgt (ohne Anpassungsmöglichkeit der Vergütung).

Zwei wichtige Punkte waren bis vor Kurzem noch offen: ab wann das Addendum unterzeichnet werden kann und ob die unbedingte Bürgschaft (Garanzia Incondizionata) auch nur durch den Erzeuger gestellt werden kann, ohne dass der Aggregator/das EIU im Zwischenschritt eine eigene Bürgschaft stellt (was jedenfalls die Unterzeichnung des Addendums voraussetzt).

Wichtige Klarstellung und Fristverlängerung – GSE am 26. Januar 2026

Am 26. Januar 2026 hat der GSE offiziell bekanntgegeben, dass vom 16. Februar bis 9. März 2026 über das GSE-Portal das Addendum unterzeichnet wird, das die Delegierung an Dritte formalisiert. Danach wird die Unterzeichnung des Addendums ausgesetzt, bis die Versteigerungen durchgeführt wurden, und danach erst wieder möglich sein.

Es wurde auch klargestellt, dass die unbedingte Bürgschaft direkt durch den Erzeuger gestellt werden kann, nachdem er das Addendum unterzeichnet hat.

Weiter wurde die Frist zur Einreichung der unbedingten Bürgschaft verlängert: Statt ursprünglich 28. Februar 2026 ist der neue Termin nun der 9. März 2026. Diese Fristverlängerung gilt für alle Teilnehmenden, also Aggregator/EIU/Erzeuger und soll sicherstellen, dass alle Beteiligten ausreichend Zeit haben, die notwendige Garantieeinreichung und das Addendum korrekt abzuschließen, bevor die nächste Phase des Mechanismus startet.

Aus dem Newsletter
„EInEws“ 
   Ihr Partner für EE und Transformation:
Wir beraten Sie gern.