Veröffentlicht am 18. März 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Neugestaltung der Kostenwälzung im AgNes‑Prozess

  • Kostenwälzung zukünftig möglicherweise anhand des netzbezogenen Letztverbrauchs
  • Kapazitätskomponente für die Kostenwälzung und bidirektionale Wälzung nicht praktikabel
  • Abschaffung der Umspannebenen im Rahmen der Entgeltkalkulation angedacht
Benjamin Schüssler
Associate Partner
Diplom-Ökonom, Diplom-Wirtschaftsingenieur
Anna-Sophie Obinger
M.Sc. Betriebswirtschaft
AgNes-Prozess: BNetzA schlägt neuen Kostenwälzungsmechanismus anhand des netzbezogenen Letztverbrauchs vor, Abschaffung Umspannebenen steht zur Diskussion.

Nachdem bereits Orientierungspapiere zu den Themen Netzentgeltkomponenten, dynamische Netzentgelte, Entgelte für Speicher und Einspeiser vorliegen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) ein weiteres Orientierungspapier zum Thema Neuausrichtung der Kostenwälzung veröffentlicht. Ergänzend fand dazu am 10. März 2026 ein entsprechender Expertenworkshop statt. Dabei ging es vorwiegend um den Vorschlag der BNetzA, die Kosten zukünftig nach dem sogenannten netzbezogenen Letztverbrauch zwischen den Netz- und Umspannebenen sowie den Letztverbrauchern zu verteilen.

Kostenwälzung nach netzbezogenem Letztverbrauch

In der aktuellen Regulierungspraxis erfolgt die vertikale Kostenwälzung „entsprechend der von der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene bezogenen und zeitgleich über alle Übergabepunkte gemessenen höchsten Leistung unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsgrades“. Dabei werden die angeschlossenen Letztverbraucher und Weiterverteiler sowie nachgelagerte Netz- oder Umspannebenen gleichbehandelt.

Nach Auffassung der BNetzA führt das bestehende System zu einer unausgewogenen Belastung. U.a. tragen Netzbetreiber mit einem hohen Anteil dezentraler erneuerbarer Einspeisung in geringerem Maße zur Finanzierung der vorgelagerten Netzkosten bei als Netzbetreiber mit einem geringen Anteil dezentraler Energieerzeugung. Vor diesem Hintergrund strebt die BNetzA eine ausgewogenere Kostenallokation mittels einer Schlüsselung anhand des sogenannten netzbezogenen Letztverbrauchs an (Arbeit in kWh). Darunter versteht die BNetzA die Summen aller Letztverbraucherentnahmen eines gesamten Netzgebiets bis hin zur Niederspannung. Die vorgeschlagene Systematik ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt.

Diese Art der Kostenwälzung führt laut BNetzA zu einer ausgewogeneren Kostenallokation. Tarifanomalien, welche sich in den vergangenen Jahren zunehmend ergeben haben, würden vermieden. Darüber hinaus sei sie weniger empfindlich gegenüber Leistungsspitzen und vermeidet aufwändige Kapazitäts- oder Leistungsdefinitionen. Neu ist zudem, dass die Entgeltbildung ausschließlich für den Kostenblock erfolgen würde, welcher von den an die jeweilige Spannungsebene angeschlossenen Letztverbrauchern zu tragen ist. Kosten, welche auf nachgelagerte Netzbetreiber gewälzt werden, würden im Rahmen einer mengenbasierten Schlüsselung (Arbeit in kWh) ermittelt und diesen direkt zugeordnet.

Dass die vorgeschlagene Schlüsselungssystematik sich nicht an einer Kapazitätskomponente orientieren soll, sei dabei kein Widerspruch. Eine Wälzung anhand einer kapazitätsorientierten Komponente führe hingegen u.a. dazu, dass Kosten zu stark in Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien gewälzt würden, in denen die Kapazität durch die Rückspeisungen determiniert wird. Insofern erachtet die BNetzA eine Orientierung an einer Kapazitätsgröße nicht als eine sinnvolle Alternative.

Auswirkungen der Kostenwälzung anhand des netzbezogenen Letztverbrauchs

Im Rahmen der Erstellung des Orientierungspapiers hat die BNetzA auch bereits erste Untersuchungen von Consentec erstellen lassen, wie sich die neue Systematik auf die Verteilung der Kosten des Übertragungsnetzes auf die Verteilnetzbetreiber in Deutschland auswirken wird. Dabei zeigt sich, dass die neue Verteilungssystematik insgesamt zu einer Entlastung der Hochspannungsebene führt, während es in niederen Spannungsebenen zu einer Mehrbelastung kommen dürfte.

Allerdings würde mit dem angestrebten Wälzungsmechanismus eine Vergleichmäßigung der Kostentragung bei den nachgelagerten Verteilnetzbetreibern respektive den angeschlossenen Letztverbrauchern erreicht. Dies bedeutet aber auch, dass bei einigen Verteilnetzbetreibern damit eine Mehr- bzw. Minderbelastung im Vergleich zum Status Quo eintreten wird.

Von Branchenvertretern wurde angemerkt, dass insbesondere eine Mehrbelastung von kleinen Gewerbe- und Haushaltskunden dem Ziel widerspreche, diese langfristig entlasten zu wollen. Die BNetzA versicherte, diese Sorge bei der weiteren Ausgestaltung nicht unberücksichtigt zu lassen.

Weitere Kritik wurde ebenfalls am für die Berechnungen verwendeten Datenbestand aus dem Jahr 2021 geäußert. Dieser sei veraltet und würde die seither eingeführte Erneuerbaren-Energien-Kostenwälzung nicht berücksichtigen. Die Diskussion brachte weitere offene Punkte zu Tage, die zeigten, dass es einer Konkretisierung des Vorschlages der BNetzA bedarf, was in den kommenden Wochen vorgenommen werden soll.

Weitere Möglichkeiten der Kostenwälzung

Neben obiger Kostenwälzungssystematik wurden ebenfalls die Möglichkeiten einer kapazitätsbasierten Netzentgeltstruktur auch für die Kostenwälzung  sowie die biodirektionale Kostenwälzung, d. h. eine beidseitige Berücksichtigung von Stromflüssen, diskutiert. Während eine kapazitätsbasierte Netzentgeltstruktur zu einer unsachgerechten Verteilung führen würde, wurden bei der bidirektionalen Kostenwälzung insbesondere der hohe administrative Aufwand aufgrund der Vielzahl der Netzbetreiber in Deutschland als „Ablehnungsgründe“ angeführt.

Konsolidierung der Netzebenen im Rahmen der Entgeltkalkulation

Neben der Ausgestaltung der Kostenwälzung prüft die BNetzA die Option, die Anzahl der abrechnungsrelevanten Netz- und Umspannebenen von derzeit sieben auf vier Ebenen (Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung) zu reduzieren. Dabei würden die separaten Umspannebenen abgeschafft und diese bzw. deren Kosten der jeweils nachgelagerten Netzebene zugeordnet.

Auch dieser Vorschlag wurde im Rahmen des durchgeführten Workshops intensiv diskutiert. Das Zusammenlegen der Ebenen könnte zwar das Entgeltniveau stabilisieren sowie die Anzahl der abrechnungsrelevanten Ebenen reduzieren, wirft jedoch weitreichende Fragen zur Kostenabgrenzung sowie u.a. eigentumsrechtliche Fragestellungen auf. Nicht zuletzt deswegen hat die BNetzA vorgeschlagen eine mögliche Konsolidierung nicht bis zum 1.1.2029 vorzunehmen, sondern diesem Sachverhalt noch einen längeren Diskussionszeitraum einzuräumen.

Fazit

Die künftige Ausgestaltung der Kostenwälzung wird zu einem zentralen Faktor im AgNes-Prozess. Je nach gewähltem Verteilmechanismus ergeben sich teils deutliche Verschiebungen der Kostenbelastung, sowohl zwischen Netzbetreibern, den Netz- und Umspannebenen sowie zwischen Industrie- und Haushaltskunden.

Aktuell favorisiert die BNetzA eine Verteilung anhand des netzbezogenen Letztverbrauchs. Die Diskussion machte aber deutlich, dass auch diese Variante nicht trivial ist und im Rahmen des laufenden Prozesses weiter konkretisiert werden muss, um zu einem sachgerechten und vor allem praktikablen Verteilungsmechanismus zu kommen.

Aus dem Newsletter
„Stadtwerke Kompass“