Veröffentlicht am 27. November 2025
Lesedauer ca. 1 Minute

Niedrigere Netzentgelte ab 2026: Bundeszuschuss zur Entlastung von Unternehmen

  • Bundeszuschuss senkt 2026 die Stromnetzentgelte
  • Entlastung gilt für alle Verbraucher, besonders stromintensive Betriebe
  • Keine Antragspflicht; Entlastung erfolgt automatisch über Netzentgelte
Lukas Kostrach
Associate Partner
Rechtsanwalt
Siglinde Czok
Manager
Rechtsanwältin
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Die Bundesregierung will die Stromnetzentgelte im Jahr 2026 durch einen einmaligen Bundeszuschuss spürbar reduzieren. Vorgesehen ist ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, der an die vier Übertragungsnetzbetreiber ausgezahlt wird. Rechtsgrundlage soll der neue § 24c EnWG bilden – dieser wurde am 13. November vom Bundestag beschlossen und passierte am 21. November 2025 den Bundesrat. Nach Ausfertigung und Verkündung tritt die Umsetzung des Zuschusses in Kraft und soll ab dem 01.01.2026 gelten.

Hinterg​rund

Netzentgelte sind ein zentraler Bestandteil des Strompreises und werden von den Netzbetreibern über die Stromlieferanten an die Verbraucher weitergegeben. Ohne den Zuschuss würden die Entgelte 2026 deutlich steigen – verursacht durch höhere Kosten für Netzausbau, Engpassmanagement und Netzstabilisierung. Der Bundeszuschuss fließt direkt in die Kalkulation der Übertragungsnetzentgelte und muss vollständig zur Senkung der Entgelte verwendet werden. Die Entlastung wird über die Stromlieferanten auch an die Verteilnetze weitergegeben.

Wer ​profitiert?

Von der Entlastung profitieren grundsätzlich alle Stromverbraucher. Besonders relevant ist sie für Industrie- und Produktionsunternehmen sowie andere stromintensive Betriebe, bei denen Stromkosten einen wesentlichen Anteil an den Gesamtausgaben ausmachen. Wie stark die Entlastung im Einzelfall ausfällt, hängt jedoch von der Netzstruktur des jeweiligen Gebiets ab: In Regionen mit hohen Übertragungsnetzkosten ist das Entlastungspotenzial größer. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten dieselben Rahmenbedingungen wie für Großverbraucher, der konkrete Effekt variiert jedoch abhängig von Netzgebiet und individueller Kostenstruktur.

Müssen Unternehmen tätig werden?

Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Netzentgeltkalkulation und wird in den Strompreisen abgebildet. Dennoch sollten Unternehmen prüfen, ob die Entlastung in den Preisblättern und Stromlieferverträgen für 2026 berücksichtigt wird. Es empfiehlt sich, Energiekostenkalkulationen anzupassen und Optimierungspotenziale bei Netzentgelten zu prüfen.

Nach aktuellem Stand ist der Bundeszuschuss auf das Jahr 2026 begrenzt.

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