Veröffentlicht am 10. Juni 2026
Lesedauer ca. 1 Minute

NIS2-Umsetzungsgesetz: die Betroffenheit wurde geprüft – was dann?

  • Die NIS2-Betroffenheit ist nicht nur einmalig, sondern regelmäßig und nach Veränderungen zu prüfen.
  • Z.B. Größenkriterien (NIS2-Size-Cap) sollten beobachtet und regelmäßig bewertet werden.
  • Gerade bei wiederholten Prüfungen erhöht ein Tool-Einsatz die Effizienz und Nachweisbarkeit.
  • Umzusetzende Maßnahmen müssen abgeleitet werden, um Compliance dauerhaft sicherzustellen.
Falk Hofmann
Partner
ISO/IEC27001/KRITIS -Auditor
NIS2 – Sind Sie betroffen? Viele Unternehmen in betroffenen Sektoren unterschätzen die Tragweite der neuen gesetzlichen Anforderungen. Erfahren Sie, warum eine regelmäßige Prüfung unerlässlich ist, welche Kriterien dabei entscheidend sind, wie Sie Risiken frühzeitig erkennen und wie Sie durch geeignete Maßnahmen Ihre Compliance sichern und rechtliche Unsicherheiten vermeiden.
  1. Bedeutung der NIS2-Betroffenheitsanalyse
    Mit Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes gewinnt die systematische Prüfung der eigenen Betroffenheit erheblich an Bedeutung. Eine fachlich fundierte und juristisch validierte Betroffenheitsanalyse stellt damit den Ausgangspunkt für weitere ggf. erforderliche Compliance-Maßnahmen dar.
  2. Identifikation relevanter Kriterien
    Bei der Betroffenheitsanalyse werden Kriterien wie Branche, Unternehmensgröße und die Kritikalität der erbrachten Dienstleistungen ausgewertet. Zusätzlich ist ggf. der Aspekt „Verbundene Unternehmen“ in die Betrachtung einzubeziehen, da bestehende Schwellenwerte (NIS2-Size-Cap-Rule) gruppenweit gelten können. Eine besondere Bedeutung kommt zudem Managed Service Providern zu (u.a. zentrale IT-Dienstleister im Unternehmensverbund), da für sie unter Umständen erhöhte regulatorische Anforderungen gelten.
  3. Regelmäßigkeit und Aktualisierungspflichten
    Die Betroffenheitsanalyse ist kein einmaliger Vorgang. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre NIS2-Betroffenheit kontinuierlich überprüfen. Veränderungen der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Jahresbilanzsumme, aber auch der Beteiligungsstruktur (Stichwort Verbundene Unternehmen) können unmittelbare Auswirkungen auf die NIS2-Betroffenheit haben.
  4. Umsetzung konkreter NIS2-Anforderungen
    falls eine NIS2-Betroffenheit gegeben ist, sind konkrete Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen oder nachzuschärfen. Dazu zählen in jedem Fall die Einrichtung einer Meldestelle zum BSI, u.a. aber auch ein Informationssicherheitsmanagementsystem, Maßnahmen zur Absicherung der Lieferkette sowie Notfall- und Meldeprozesse. Eine gut dokumentierte Umsetzung ist wichtig, um regulatorische Anforderungen nachweisbar zu erfüllen.
  5. Einsatz von Tool-Unterstützung
    Der Einsatz eines geeigneten Tools erlaubt die durchgehende Digitalisierung des risikoorientierten Informationssicherheitsmanagements. Ergebnisse werden nachvollziehbarer und die wesentlichen Sicherheitsprozesse verbindlicher. Damit kann effektiv Nachweisbarkeit für Entscheidungsprozesse im Rahmen der Risikobehandlung hergestellt werden.

Fazit

Die Betroffenheitsanalyse ist der zentrale Ausgangspunkt für eine regelkonforme Umsetzung der gesetzlichen NIS2-Anforderungen. Nur durch die strukturierte Bewertung relevanter Kriterien und die kontinuierliche Überprüfung der eigenen Betroffenheit können Unternehmen ihre regulatorischen Pflichten zuverlässig erkennen. Darauf aufbauend ist die konsequente Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen entscheidend, um Risiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen. Eine geeignete Tool-Unterstützung stärkt dabei die Nachvollziehbarkeit, Effizienz und Dauerhaftigkeit der Umsetzung.

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