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Fachanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwältin
Die Gewährleistungsfristen sind in BGB und VOB/B gänzlich unterschiedlich geregelt. Diejenigen der VOB/B gelten naturgemäß nur dann, wenn diese auch wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Der Streitfall des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg (entschieden am 24.8.2023, Az. 12 U 58/22) drehte sich um genau diese Frage. Muss einem Unternehmer, der die VOB/B nicht (näher) kennt, der Klauseltext vorgelegt werden, damit er schlussendlich Vertragsbestandteil wird? Das OLG sagt: „Ja!“
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