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Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
Wahl-/Alternativpositionen verstoßen nicht gegen die Grundsätze der Verfahrenstransparenz und der erschöpfenden Leistungsbeschreibung, wenn an ihnen ein berechtigtes Interesse besteht (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2019 – Verg 61/18).
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