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Fachanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwältin
Preisvereinbarungen im Bauvertrag unterliegen weitestgehend der gestalterischen Freiheit der Vertragsparteien. So kann eine vereinbarte Pauschale die hierauf anfallende Umsatzsteuer beinhalten oder nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 2.4.2020 (Az.: 22 U 24/19) ausführlich dargestellt, wie Vertragsklauseln zum Umgang mit der Umsatzsteuer auszulegen sind.
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