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Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
Der öffentliche Auftraggeber muss die vom EU-Vergaberecht auszunehmenden Lose, die in das 20%-Kontingent fallen sollen, schon bei Einleitung des Vergabeverfahrens festlegen und diese Festlegung dokumentieren (OLG Rostock, Beschluss vom 16. September 2021 – 17 Verg 7/21).
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