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Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
§ 127 Abs. 5 GWB ordnet nur für die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung eine Nennung in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen an. Aus diesem Grund muss eine Preisumrechnungsformel grundsätzlich nicht vor der Angebotsabgabe mitgeteilt werden, soweit sie üblich ist und mit deren Verwendung die Bieter ohne Weiteres rechnen durften (OLG Celle, Beschluss vom 2.2.2021 – 13 Verg 8/20).
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