Veröffentlicht am 17. März 2025
Lesedauer ca. 1 Minute

Omnibus-Initiative: EU-Kommission veröffentlicht Entwürfe zur Vereinfachung der CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD

Dr. Christian Maier
Partner
CPA (U.S.), Diplom-Kaufmann, Head of Accounting, Reporting & Process Advisory, Wirtschaftsprüfer
Anna Wilhelm
Partner
Consultant, Sustainability Auditor IDW
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Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission wie angekündigt das erste Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt. Ziel der Initiative ist eine deutliche Reduktion des Bürokratieaufwands, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.

Folgende zentrale Änderungen an den bestehenden Regelwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht der Entwurf vor:

  • Zeitliche Verschiebung: Die Berichtspflicht für Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2025 bzw. 2026 betroffen wären, soll um jeweils zwei Jahre verschoben werden.
  • Einschränkung des CSRD-Anwendungsbereichs: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Nettojahresumsatz von mind. 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von mind. 25 Mio. € sollen künftig CSRD-berichtspflichtig sein. Etwa 80 % der bislang betroffenen Unternehmen würden durch die neuen Schwellenwerte aus der Berichtspflicht ausgenommen.
  • Einschränkung des Anwendungsbereichs der EU-Taxonomie: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz unter 450 Mio. € sollen künftig von der Berichtspflicht nach EU-Taxonomie befreit werden. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von unter 450 Mio. € können einen vereinfachten freiwilligen Bericht abgeben.
  • Reduktion der Berichtspflichten: ESRS und EU-Taxonomie sollen hinsichtlich der Anzahl, Granularität und Komplexität der geforderten Offenlegungen umfangreich überarbeitet werden. Die sektorspezifischen ESRS sollen gänzlich entfallen.
  • Erleichterungen bei der Prüfung: Der ursprünglich geplante Übergang von einer Prüfung des Nachhaltig­keitsberichts mit begrenzter Sicherheit hin zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit soll entfallen.
  • Reduktion der Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD: Die Sorgfaltspflichten sollen künftig nur noch für direkte Geschäftspartner gelten und nicht mehr für die gesamte Wertschöpfungskette.

Der Entwurf muss zwar noch den europäischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen, die geplanten Änderungen deuten aber bereits auf eine spürbare Reduktion der regulatorischen Anforderungen hin. Gleichzeitig betont die EU-Kommission die nach wie vor hohe Relevanz von Nachhaltigkeit als strategischen Faktor für Unternehmen.