Veröffentlicht am 25. August 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Maßnahmen gegen den Online-Vertrieb von Produktfälschungen

  • Digitale Marktplätze sind zu einem zentralen Vertriebskanal für Fälschungen geworden
  • Plattformen sollten vom passiven Hosting zu aktiver Kontrolle und Händlerprüfung übergehen
  • Markenschutz erfordert ein abgestimmtes Vorgehen mit Marken-, Zoll- und Zivilrechtsmitteln
  • Kontinuierliche Überwachung und schnelle Löschungen sind für wirksame Durchsetzung entscheidend
Gaziza Boribay
Senior Lawyer
Der digitale Handel ist zu einem zentralen Handlungsfeld des Markenschutzes geworden. In Kasachstan erleichtern E-Commerce-Plattformen wie Kaspi, Wildberries, Ozon und AliExpress den Online-Handel, begünstigen zugleich aber durch niedrige Markteintrittshürden, begrenzte Händlerprüfungen und grenzüberschreitende Lieferketten den Vertrieb gefälschter Waren. Wirksamer Markenschutz erfordert daher zunehmend einen präventiven, plattformbezogenen Ansatz und klare Verantwortlichkeiten.

Ein wirksamer Markenschutz erfordert daher zunehmend einen präventiven und plattformbezogenen Ansatz. Verantwortung sollte insbesondere dort ansetzen, wo tatsächlich Einfluss auf den Vertrieb und die kommerziellen Abläufe genommen werden kann.

Strukturelle Risiken des Online-Handels

Anbieter gefälschter Waren profitieren insbesondere von vier strukturellen Besonderheiten digitaler Marktplätze.

Erstens ermöglicht eine weitgehende Anonymität die Registrierung von Verkäufern mit begrenzten Identifikationsdaten. Für Rechteinhaber erschwert dies die Identifizierung des tatsächlichen Anbieters und macht sie häufig von der Mitwirkung der Plattformbetreiber abhängig.

Zweitens verfügen Online-Händler über eine hohe operative Flexibilität. Wird ein Angebot oder Verkäuferkonto gesperrt, kann oftmals innerhalb kurzer Zeit und mit geringem Aufwand ein neues eingerichtet werden.

Drittens erschwert der grenzüberschreitende Charakter des Online-Handels die Rechtsdurchsetzung. Waren können beispielsweise in China gelagert, über eine kasachische Plattform angeboten und von einem Verkäufer mit Sitz in einem Drittstaat vertrieben werden. Die Zustellung rechtlicher Dokumente, die Identifizierung der Beteiligten und die Sicherung von Beweisen können dadurch erheblich erschwert werden.

Viertens ermöglicht die Reichweite digitaler Plattformen, dass ein einzelner Verkäufer mit einem Angebot den gesamten kasachischen Markt und gegebenenfalls weitere Märkte innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion erreichen kann.

Produktpiraterie im Internet ist damit längst nicht mehr nur ein Problem einzelner Händler oder Markeninhaber. Sie betrifft auch den fairen Wettbewerb, Steuereinnahmen sowie Investitionen in Qualität und Innovation. Hinzu kommen Risiken für Verbraucher, wenn gefälschte Produkte die vorgeschriebenen Sicherheits- und Konformitätsanforderungen nicht erfüllen. Allein im Jahr 2025 wurden in Kasachstan mehr als 205.000 gefälschte Waren im Wert von rund 17 Mio. Tenge beschlagnahmt.

Von der Plattform zum aktiven Gatekeeper

Das geltende Recht verpflichtet elektronische Handelsplattformen bereits dazu, Verfahren zur Verhinderung rechtswidrigen Handels vorzusehen. In der Praxis liegt die Initiative jedoch weiterhin häufig beim Rechteinhaber: Er muss Verstöße identifizieren, entsprechende Meldungen einreichen und Informationen über Verkäufer bei Plattformen, Behörden oder Gerichten einholen.

Angesichts der Funktionsweise moderner Online-Marktplätze stößt dieses Modell zunehmend an seine Grenzen. Plattformen, die die Darstellung von Produkten bestimmen, Zahlungen abwickeln, Logistikprozesse steuern und Provisionen erhalten, sollten daher stärker als aktive Gatekeeper und nicht lediglich als passive technische Vermittler betrachtet werden.

Ein wirksamer Rechtsrahmen sollte dabei insbesondere drei Bereiche erfassen.

  1. Die Überprüfung von Verkäufern: Vor der Freischaltung eines Verkäuferkontos sollten insbesondere die Identität des Unternehmens oder Einzelunternehmers, wirtschaftlich Berechtigte, Lagerstandorte und Nachweise über die rechtmäßige Herkunft der Waren überprüft werden. Bei regulierten Produkten sollte eine Listung zudem nur bei Vorliegen gültiger Konformitätszertifikate oder -erklärungen möglich sein.
  2. Schnelle Notice-and-Action-Verfahren: Plattformen sollten rechtsverletzende Angebote kurzfristig sperren, relevante Beweise sichern und verhindern, dass identische Angebote unmittelbar erneut eingestellt werden. Entscheidungen über entsprechende Meldungen sollten innerhalb klar definierter Fristen getroffen und nachvollziehbar begründet werden.
  3. Eine angemessene Verantwortlichkeit der Plattformen: Diese sollte insbesondere dann stärker greifen, wenn eine Plattform Kenntnis von einer Rechtsverletzung hat und dennoch nicht tätig wird oder wenn sie selbst redaktionellen beziehungsweise algorithmischen Einfluss auf Präsentation und Bewerbung der betreffenden Waren nimmt. Dieser Ansatz entspricht auch aktuellen Bestrebungen in Kasachstan, Konformitätsnachweise stärker zu überprüfen und unzuverlässige Verkäufer von Marktplätzen auszuschließen.

Zusammenspiel verschiedener Schutzinstrumente

Für Rechteinhaber empfiehlt sich eine Kombination aus präventiven und reaktiven Maßnahmen.

Zu den präventiven Instrumenten gehören insbesondere die Registrierung von Marken, die Aufnahme von Schutzrechten in das Zollregister für geistiges Eigentum sowie eine kontinuierliche Überwachung von Online-Marktplätzen, sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten. Suchmechanismen anhand von Markenbezeichnungen und Produktbildern können dabei helfen, verdächtige Angebote frühzeitig zu identifizieren.

Bei festgestellten Verstößen stehen verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen zur Verfügung. Art. 158 des kasachischen Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten sieht bei rechtswidriger Verwendung einer Marke Geldbußen und die Einziehung der betreffenden Waren vor. Bei Vorliegen eines erheblichen Schadens kann Art. 222 des Strafgesetzbuches Anwendung finden.

Im Zivilrechtsweg können unter anderem die Unterlassung der Rechtsverletzung, Schadensersatz beziehungsweise Kompensation, die Vernichtung gefälschter Waren und die Offenlegung von Verkäuferinformationen verlangt werden. Wird eine Marke auf einer Internetressource rechtswidrig verwendet oder werden Verbraucher durch nachgeahmte Kennzeichnungen oder Verpackungen irregeführt, kann das Justizministerium zudem den Zugang zu der betreffenden Internetressource beschränken.

Markenschutz als kontinuierlicher Compliance-Prozess

Ein effektiver Schutz vor Produktfälschungen im Online-Handel besteht nicht aus einer einzelnen rechtlichen Maßnahme. Er setzt vielmehr einen kontinuierlichen Prozess voraus: Markenregistrierung, Eintragung in das Zollregister, laufendes Monitoring, Überprüfung von Verkäufern, schnelle Entfernung rechtsverletzender Angebote, Beweissicherung und koordinierte Rechtsdurchsetzung.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass der Schutz ihrer Marken bereits vor dem Auftreten konkreter Fälschungsfälle organisatorisch und rechtlich vorbereitet werden sollte. Gleichzeitig kommt den Betreibern digitaler Marktplätze eine zunehmend wichtige Rolle zu. Je stärker sie die tatsächlichen kommerziellen Abläufe kontrollieren, desto wichtiger wird ihre Einbindung in die Prävention und Bekämpfung von Produktfälschungen.

Nur durch das Zusammenspiel von Rechteinhabern, Plattformbetreibern und staatlichen Stellen lässt sich sicherstellen, dass digitale Marktplätze langfristig verlässliche Vertriebskanäle für den legalen Handel bleiben.