Veröffentlicht am 24. Dezember 2022
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Entscheidungsbaum: Für wen das Optionsmodell geeignet ist

Anna Luce
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Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin
Dr. Susanne Kölbl
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Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin
Prof. Dr. Florian Haase
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Fachanwalt für Steuerrecht, Master of International Taxation (M.I.Tax), Rechtsanwalt, Steuerberater
Dr. Hans Weggenmann
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Diplom-Kaufmann, Steuerberater
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Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 den Gesetzentwurf für eine Modernisierung der Körperschaftsbesteuerung auf den Weg gebracht. Hiermit soll künftig die Möglichkeit eröffnet werden, durch einen bloßen Antrag beim Finanzamt eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu besteuern.

Einen ersten Überblick finden Sie in unserem Beitrag „Per Antrag zur Körperschaftsbesteuerung – Das neue Optionsmodell nach dem KöMoG“. Für einen Vergleich zwischen der derzeitigen Besteuerung und dem künftigen Optionsmodell empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag „Spitz gerechnet: Das bringt das Optionsmodell“.
Um überprüfen zu können, ob das sogenannte Optionsmodell für Sie in Frage kommt, haben wir einen Entscheidungsbaum entwickelt. Er soll Ihnen anhand von vordefinierten Fragen eine Hilfestellung geben, um besser einschätzen zu können, ob das Optionsmodell für Ihre Personengesellschaft Anwendung finden könnte.

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