Veröffentlicht am 9. Juli 2026
Lesedauer ca. 1 Minute

Philippinen: BIR vereinfacht Verfahren zur Schließung und Löschung von Unternehmen

  • BIR reduziert Bürokratie für Unternehmensschließungen und Deregistrierungen
  • Vereinfachte Antragsverfahren für Unternehmenslöschungen in Papier- und Digitalform
  • Weniger Nachweise, kürzere Fristen und schnellere steuerliche Abmeldung
  • Erleichterungen für Kleinststeuerpflichtige bei Prüfung und Abmeldung
Das Bureau of Internal Revenue (BIR) hat am 19. Mai 2026 das Revenue Memorandum Circular No. 047-2026 („Rundschreiben“) veröffentlicht und damit vereinfachte Verfahren für die Beendigung sowie Löschung registrierter Unternehmen eingeführt. Ziel der Neuregelung ist es, den hiermit verbundenen administrativen Aufwand zu verringern und den Austrittsprozess für Steuerpflichtige, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben, zu beschleunigen.

Das Rundschreiben betrifft sämtliche registrierte Steuerpflichtige, unabhängig davon, ob es sich um in- oder ausländische Unternehmen handelt, sofern diese ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben oder aus anderen Gründen eine Löschung ihrer Registrierung vornehmen müssen. Gleichzeitig unterstützt die Maßnahme den Übergang des BIR zu einem effizienteren, standardisierten und technologiegestützten Verwaltungsrahmen. Zu diesem Zweck werden die erforderlichen Nachweise auf das Wesentliche beschränkt, Bearbeitungszeiten verkürzt und klarere Vorgaben für den Umgang mit Sanktionen und Steuerprüfungen geschaffen.

Für Unternehmen sind insbesondere folgende Änderungen relevant:

  • Anträge auf Beendigung oder Löschung der Registrierung können sowohl in Papierform als auch elektronisch eingereicht werden.
  • Die Dokumentationsanforderungen werden auf wesentliche Unterlagen reduziert.
  • Sanktionen wegen der Nichtabgabe von Steuererklärungen fallen ab dem Zeitpunkt der Einreichung vollständiger Antragsunterlagen nicht mehr an.
  • Die für den Steuerpflichtigen registrierten Steuerarten werden unmittelbar nach Eingang der vollständigen Unterlagen als „deregistriert“ gekennzeichnet. Dadurch werden weitere Steuerforderungen verhindert.
  • Kleinststeuerpflichtige (Micro Taxpayers) sind vor der Beendigung ihrer Registrierung nicht länger einer obligatorischen Steuerprüfung unterworfen.
  • Die Bearbeitungsfristen wurden deutlich verkürzt. Insbesondere können steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für qualifizierte Steuerpflichtige – vor allem Kleinststeuerpflichtige – innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt werden.
  • Erfolgt keine ordnungsgemäße Beendigung oder Löschung der Registrierung, bestehen die steuerlichen Pflichten einschließlich möglicher Sanktionen weiterhin fort.

Insgesamt vereinfacht das Rundschreiben den Prozess der Beendigung von Unternehmensregistrierungen, ohne die behördliche Aufsicht zu beeinträchtigen. Zugleich unterstreicht es die Bestrebungen des BIR, einen effizienteren und unternehmensfreundlicheren Regulierungsrahmen zu etablieren.