Pillar 2: OECD-Side-by-Side-Package bringt neue Erleichterungen
- US-Gesellschaften werden durch Safe-Harbours weitgehend von Pillar 2 ausgenommen
- Zusätzliche Entlastungen für alle Unternehmensgruppen durch Safe-Harbours
- Vollberechnung kann in vielen Fällen langfristig vermieden werden
Erleichterungen für alle Unternehmensgruppen
Kurzfristig entlastet vor allem die Verlängerung des CbCR-Safe-Harbours um ein Jahr. So können Synergien mit CbCR länger genutzt und Compliance-Aufwand sowie Kosten deutlich reduziert werden.
Auch nach Auslaufen des CbCR-Safe-Harbours können viele Unternehmensgruppen von permanenten Safe-Harbours profitieren. Der Grundstein dafür ist im deutschen Mindeststeuergesetz schon gelegt. Bisher fehlten jedoch die konkreten OECD-Berechnungsmaßgaben für die drei Tests (Effektivsteuersatz-Test, Routinegewinn-Test, Wesentlichkeitsgrenze-Test).
Für den Effektivsteuersatz-Safe-Harbour enthält das OECD-Package die Berechnungsmaßgaben. Sie basieren nicht auf CbCR-Daten, sondern auf HB II Reporting Packages. Anpassungen sind nötig, aber geringer als bei der Vollberechnung. Die „once-out-always-out“-Regel gilt hier erfreulicherweise nicht.
2027 laufen CbCR-Safe-Harbour und Effektivsteuersatz-Safe-Harbour parallel. Wird die CbCR-Schwelle erfüllt (2027: 17 % vs. 15 % beim Effektivsteuersatz-Safe-Harbour), ist dieser wegen des geringeren Aufwands vorzuziehen.
Erleichterungen für US-Unternehmensgruppen
Ab 2027 werden Unternehmensgruppen mit US-Oberster Muttergesellschaft durch den Side-by-Side-Safe-Harbour vollständig von Primär- und Sekundärergänzungssteuern ausgenommen. Nationale Ergänzungssteuern bleiben anwendbar. Auch die Pflicht zur Abgabe von Mindeststeuerberichten besteht weiterhin.
Alle Neuerungen auf einen Blick
Safe-Harbour |
Bisherige Regelung im Mindeststeuergesetz |
Neuerungen durch OECD-Side-by-Side-Package |
| Temporärer CbCR-Safe-Harbour | Anwendung für Wirtschaftsjahre, die
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Anwendung für Wirtschaftsjahre, die
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| Permanenter Effektivsteuersatz-Safe-Harbour | Fehlende Berechnungsmaßgaben |
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| Safe-Harbour für substanzbasierte Steuervergünstigungen | – | Anwendung ab Geschäftsjahr 2026 |
| Side-by-Side-Safe-Harbour | – |
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| UPE-Safe-Harbour | Temporärer Sekundärergänzungssteuerbetrag-Safe-Harbour für Geschäftsjahre, die
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Zum Überblick über die schon bestehenden Safe-Harbours im Mindeststeuergesetz
Anwendbarkeit
Die neuen Regelungen müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden – in Deutschland ebenso wie in den meisten anderen Steuerhoheitsgebieten. In der EU ist keine Änderung der Richtlinie erforderlich. Die Mitgliedstaaten haben der Umsetzung der neuen Safe-Harbours über die Öffnungsklausel bereits zugestimmt.
