Pillar 2 Safe-Harbours
- Die Pillar 2 Mindeststeuerregeln sind komplex
- Der Compliance-Aufwand ist erheblich und datenintensiv
- Safe-Harbours erleichtern die Umsetzung und reduzieren den Aufwand
Was sind Safe-Harbours?
„Safe-Harbours“ sind Vereinfachungsregelungen für Steuerhoheitsgebiete mit geringem Risiko einer Niedrigbesteuerung. Die OECD Safe-Harbours wurden über eine Öffnungsklausel in der EU-Richtlinie 2022/2523 ins deutsche Mindeststeuergesetz übernommen.
Welche Safe-Harbours gibt es?
Im Mindeststeuergesetz gibt es mehrere Safe-Harbours. Sie unterscheiden sich nach Laufzeit, Zweck und Wirkweise.
Zwei Gruppen:
- Temporäre Safe-Harbours
- Gelten nur für eine Übergangszeit
- Erleichtern den Einstieg in die GloBE-Regeln
- Permanente Safe-Harbours
- Bieten dauerhafte Vereinfachungen
- Teilweise noch nicht final ausgestaltet
Im Einzelnen:
Deutscher Begriff |
OECD-Begriff |
Zweck |
|
| Temporär | CbCR-Safe-Harbour | Transitional-CbCR-Safe-Harbour | • Vereinfachte Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags • Synergieeffekte mit CbCR • Reduktion der benötigten Datenpunkte |
| Sekundärergänzungs-steuerbetrag-Safe-Harbour | UTPR-Safe-Harbour | • Reduktion der Mindeststeuer für Geschäftseinheiten in Hochsteuerländern ohne Pillar 2 Umsetzung • Zugeständnis an die USA |
|
| Permanent | Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen | Simplified Calculations Safe-Harbour | • Vereinfachte Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags • Sicherstellung konsistenter und transparenter Ergebnisse im Rahmen der GloBE-Regeln • Reduktion der benötigten Datenpunkte |
| Safe-Harbour für vereinfachte Ausgangsgrößen bei unwesentlichen Geschäftseinheiten | Simplified Calculations Safe-Harbour for Non Material Constituent Entities | • Vereinfachte Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags • Synergieeffekte mit CbCR • Reduktion der benötigten Datenpunkte |
|
| Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer | QDMTT-Safe-Harbour | Vermeidung doppelter Berechnungen für Primär- und nationale Ergänzungssteuer |
Wie wirken Safe-Harbours?
Die Erhebung eines Steuererhöhungsbetrags erfolgt beim Steuerpflichtigen – je nach Konstellation – über:
- Primärergänzungssteuer (OECD-Begriff: Income Inclusion Rule – IIR)
- Sekundärergänzungssteuer (OECD-Begriff: Undertaxed Profits Rule – UTPR) oder
- Nationale Ergänzungssteuer (OECD-Begriff: Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax – QDMTT)
Safe-Harbours setzen auf unterschiedlichen Ebenen an. Je nach Safe-Harbour wird entweder
- der gesamte Steuererhöhungsbetrag eines Steuerhoheitsgebiets oder
- nur ein bestimmter Ergänzungssteuerbetrag
mit 0 Euro festgesetzt.
Beeinflussen Safe-Harbours die Deklarationspflichten?
Mindeststeuerbericht und Mindeststeuererklärung sind weiterhin verpflichtend einzureichen.
- CbCR-Safe-Harbour und Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen verringern jedoch den erforderlichen Datenumfang.
- Auswirkungen auf QDMTT-Erklärungen hängen vom jeweiligen ausländischen Steuerrecht ab. In der Regel verringert sich auch hier der Datenumfang.
Deep Dive: CbCR-Safe-Harbour
Überblick
| Anwendungszeitraum |
|
| Betrachtungsebene | Steuerhoheitsgebiet |
| Antragstellung |
|
| Voraussetzungen | Erfüllung mindestens eines von drei CbCR-Safe-Harbour-Tests (s.u.) |
| Berechnungsgrundlagen |
|
| Wirkung | Steuererhöhungsbetrag = 0 Euro |
| Vorteile |
|
CbCR-Safe-Harbour-Tests
| Test | Voraussetzung |
| CbCR-Wesentlichkeits-grenze-Test | Umsatz < 10 Mio. Euro und Gewinn (oder Verlust) vor Ertragsteuer < 1 Mio. Euro |
| CbCR-Effektivsteuersatz-Test | CbCR-Effektivsteuersatz* ≥ Übergangssteuersatz**
*CbCR-Effektivsteuersatz: (vereinfachte erfasste Steuern) / (Gewinn (oder Verlust) vor Ertragsteuer) **Übergangssteuersätze: |
| CbCR-Routinegewinn-Test | Gewinn (oder Verlust) vor Ertragsteuer ≤ substanzbasierter Freibetrag*
*Substanzbasierter Freibetrag: Lohnkosten × (a)%** + (Sachanlagen T1 – Sachanlagen T0) / 2 × (b)%*** ** (a): |
Deep Dive: Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen
Überblick
| Anwendungszeitraum | Keine zeitliche Begrenzung |
| Betrachtungsebene | Steuerhoheitsgebiet |
| Antragstellung | Ja (jährlich) |
| Voraussetzungen | Erfüllung mindestens eines von drei Safe-Harbour-Tests (s.u.) |
| Berechnungsgrundlagen |
|
| Wirkung | Steuererhöhungsbetrag = 0 Euro |
| Vorteile |
|
Safe-Harbour-Tests
| Test | Voraussetzung |
| Wesentlichkeitsgrenze-Test | Durchschnittlicher Mindeststeuerumsatz < 10 Mio. Euro und durchschnittliches Mindeststeuerergebnis < 1 Mio. Euro
Berechnungsmaßgaben noch nicht bekannt |
| Effektivsteuersatz-Test | Vereinfachter Effektivsteuersatz ≥ 15%
Berechnungsmaßgaben im OECD Side-by-Side-Package veröffentlicht, aber noch nicht in nationales Recht umgesetzt |
| Routinegewinn-Test | Vereinfacht berechneter Mindeststeuer-Gewinn ≤ substanzbasierter Freibetrag
Berechnungsmaßgaben noch nicht bekannt |
Safe-Harbour für vereinfachte Ausgangsgrößen bei unwesentlichen Geschäftseinheiten
| Anwendungszeitraum | Keine zeitliche Begrenzung |
| Antragstellung | Ja (jährlich) |
| Voraussetzungen |
|
| Wirkung | Nutzung von CbCR-Daten für Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen |
| Vorteile | Weitere Vereinfachung für unwesentliche Geschäftseinheiten mit fehlenden Konzernabschluss-Daten |
Deep Dive: Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer
| Anwendungszeitraum | Keine zeitliche Begrenzung |
| Betrachtungsebene | Steuerhoheitsgebiet |
| Antragstellung | Ja (jährlich) |
| Voraussetzungen |
|
| Wirkung |
|
| Vorteile | Kein doppelter Ermittlungsaufwand |
Deep Dive: Sekundärergänzungssteuerbetrag-Safe-Harbour
| Anwendungszeitraum |
|
| Betrachtungsebene | Steuerhoheitsgebiet |
| Antragstellung | Ja (jährlich) |
| Voraussetzungen | Körperschaftsteuersatz im Steuerhoheitsgebiet ≥ 20 % |
| Berechnungsgrundlagen | Kombinierter nomineller Körperschaftsteuersatz |
| Wirkung | Sekundärergänzungssteuerbetrag = 0 Euro |
| Vorteile | Reduktion der Mindeststeuer |
Ausblick
Am 5. Januar 2026 veröffentlichte die OECD das Side-by-Side Package. Es setzt den von den G7 vereinbarten Side-by-Side-Ansatz um und erweitert die Safe-Harbours.
- Neue Safe-Harbours zur Umsetzung des Side-by-Side-Ansatzes
- Side‑by‑Side-Safe-Harbour
- Festsetzung der Primär- und Sekundärergänzungssteuerbeträge sämtlicher Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe mit 0 Euro, sofern oberste Muttergesellschaft in einem qualifizierten Side-by-Side-Steuerhoheitsgebiet belegen ist
- Voraussetzung: Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft weist ein Steuersystem auf, das wirksam ein Mindestbesteuerungsniveau für die inländischen und ausländischen Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe sicherstellt
- Bislang nur USA als qualifiziertes Side-by-Side-Steuerhoheitsgebiet anerkannt
- Anwendung ab Geschäftsjahr 2026
- UPE-Safe-Harbour
- Ersatz für Sekundärergänzungssteuerbetrag-Safe-Harbour
- Festsetzung der Sekundärergänzungssteuerbeträge für im Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft belegene Geschäftseinheiten mit 0 Euro
- Voraussetzung: Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft weist bereits zum 1.1.2026 ein Steuersystem auf, das wirksam ein Mindestbesteuerungsniveau für die inländischen Geschäftseinheiten sicherstellt
- Anwendung ab Geschäftsjahr 2026
- Nationale Ergänzungssteuern bleiben anwendbar
- Side‑by‑Side-Safe-Harbour
- CbCR-Safe-Harbour
- Verlängerung des Anwendungszeitraums: Geschäftsjahre, die bis zum 31.12.2027 beginnen und spätestens zum 30.6.2029 enden
- Übergangssteuersatz 2027: 17 %
- Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen
- Berechnungsmaßgaben für Effektivsteuersatz-Test veröffentlicht; Datengrundlage sind HB II-Reporting Packages
- Anwendung ab Geschäftsjahr 2027; unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab Geschäftsjahr 2026
- Berechnungsmaßgaben für Wesentlichkeitsgrenze-Test und Routinegewinn-Test weiterhin ausstehend
- Neuer Safe-Harbour für substanzbasierte Steuervergünstigungen („Substance-based-Tax-Incentive-Safe-Harbour“): Anwendung ab Geschäftsjahr 2026
Die Regelungen sind in Deutschland noch nicht anwendbar. Sie müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden.
