Veröffentlicht am 13. Januar 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Pillar 2 Safe-Harbours

  • Die Pillar 2 Mindeststeuerregeln sind komplex
  • Der Compliance-Aufwand ist erheblich und datenintensiv
  • Safe-Harbours erleichtern die Umsetzung und reduzieren den Aufwand
Anna Luce
Partner
Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin
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Die Befolgung der Mindeststeuerregeln ist aufwendig und datenintensiv. Zur Vereinfachung hat die OECD Safe-Harbours entwickelt. Sie senken den Aufwand und die Compliance-Kosten.

Was sind Safe-Harbours?

„Safe-Harbours“ sind Vereinfachungsregelungen für Steuerhoheitsgebiete mit geringem Risiko einer Niedrigbesteuerung. Die OECD Safe-Harbours wurden über eine Öffnungsklausel in der EU-Richtlinie 2022/2523 ins deutsche Mindeststeuergesetz übernommen.

Welche Safe-Harbours gibt es?

Im Mindeststeuergesetz gibt es mehrere Safe-Harbours. Sie unterscheiden sich nach Laufzeit, Zweck und Wirkweise.

Zwei Gruppen:

  • Temporäre Safe-Harbours
    • Gelten nur für eine Übergangszeit
    • Erleichtern den Einstieg in die GloBE-Regeln
  • Permanente Safe-Harbours
    • Bieten dauerhafte Vereinfachungen
    • Teilweise noch nicht final ausgestaltet

Im Einzelnen:

Deutscher Begriff

OECD-Begriff

Zweck

Temporär CbCR-Safe-Harbour Transitional-CbCR-Safe-Harbour • Vereinfachte Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags
• Synergieeffekte mit CbCR
• Reduktion der benötigten Datenpunkte
Sekundärergänzungs-steuerbetrag-Safe-Harbour UTPR-Safe-Harbour • Reduktion der Mindeststeuer für Geschäftseinheiten in Hochsteuerländern ohne Pillar 2 Umsetzung
• Zugeständnis an die USA
Permanent Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen Simplified Calculations Safe-Harbour • Vereinfachte Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags
• Sicherstellung konsistenter und transparenter Ergebnisse im Rahmen der GloBE-Regeln
• Reduktion der benötigten Datenpunkte
Safe-Harbour für vereinfachte Ausgangsgrößen bei unwesentlichen Geschäftseinheiten Simplified Calculations Safe-Harbour for Non Material Constituent Entities • Vereinfachte Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags
• Synergieeffekte mit CbCR
• Reduktion der benötigten Datenpunkte
Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer QDMTT-Safe-Harbour Vermeidung doppelter Berechnungen für Primär- und nationale Ergänzungssteuer

Wie wirken Safe-Harbours?

Die Erhebung eines Steuererhöhungsbetrags erfolgt beim Steuerpflichtigen – je nach Konstellation – über:

  • Primärergänzungssteuer (OECD-Begriff: Income Inclusion Rule – IIR)
  • Sekundärergänzungssteuer (OECD-Begriff: Undertaxed Profits Rule – UTPR) oder
  • Nationale Ergänzungssteuer (OECD-Begriff: Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax – QDMTT)

Safe-Harbours setzen auf unterschiedlichen Ebenen an. Je nach Safe-Harbour wird entweder

  • der gesamte Steuererhöhungsbetrag eines Steuerhoheitsgebiets oder
  • nur ein bestimmter Ergänzungssteuerbetrag

mit 0 Euro festgesetzt.

Beeinflussen Safe-Harbours die Deklarationspflichten?

 Mindeststeuerbericht und Mindeststeuererklärung sind weiterhin verpflichtend einzureichen.

  • CbCR-Safe-Harbour und Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen verringern jedoch den erforderlichen Datenumfang.
  • Auswirkungen auf QDMTT-Erklärungen hängen vom jeweiligen ausländischen Steuerrecht ab. In der Regel verringert sich auch hier der Datenumfang.

Deep Dive: CbCR-Safe-Harbour

 Überblick
Anwendungszeitraum
  • Wirtschaftsjahre, die bis zum 31.12.2026 beginnen
  • und spätestens zum 30.6.2028 enden
Betrachtungsebene Steuerhoheitsgebiet
Antragstellung
  • Ja (jährlich)
  • Bei Nichtausübung im ersten Übergangsjahr: dauerhaftes Verfallen des Wahlrechts
Voraussetzungen Erfüllung mindestens eines von drei CbCR-Safe-Harbour-Tests (s.u.)
Berechnungsgrundlagen
  • Qualifizierte CbCR-Daten
  • Qualifizierte Konzernabschluss-Daten
Wirkung Steuererhöhungsbetrag = 0 Euro
Vorteile
  • Reduzierter Ermittlungsaufwand
  • Reduzierter Datenumfang bei Deklaration
  • CbCR-Daten liegen bereits vor (Datenqualität entscheidend!)

 

CbCR-Safe-Harbour-Tests
Test Voraussetzung
CbCR-Wesentlichkeits-grenze-Test Umsatz < 10 Mio. Euro und Gewinn (oder Verlust) vor Ertragsteuer < 1 Mio. Euro
CbCR-Effektivsteuersatz-Test CbCR-Effektivsteuersatz* ≥ Übergangssteuersatz**

*CbCR-Effektivsteuersatz: (vereinfachte erfasste Steuern) / (Gewinn (oder Verlust) vor Ertragsteuer)

**Übergangssteuersätze:
– 15 % (2024)
– 16 % (2025)
– 17 % (2026)

CbCR-Routinegewinn-Test Gewinn (oder Verlust) vor Ertragsteuer ≤ substanzbasierter Freibetrag*

*Substanzbasierter Freibetrag: Lohnkosten × (a)%** + (Sachanlagen T1 – Sachanlagen T0) / 2 × (b)%***

** (a):
– 9,8 (2024)
– 9,6 (2025)
– 9,4 (2026)
***(b):
– 7,8 (2024)
– 7,6 (2025)
– 7,4 (2026)

Deep Dive: Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen

Überblick
Anwendungszeitraum Keine zeitliche Begrenzung
Betrachtungsebene Steuerhoheitsgebiet
Antragstellung Ja (jährlich)
Voraussetzungen Erfüllung mindestens eines von drei Safe-Harbour-Tests (s.u.)
Berechnungsgrundlagen
  • Vereinfachte Berechnungen für Einkommen, Umsatz und Steueraufwand
  • Berechnungsmaßgaben teilweise noch nicht bekannt
Wirkung Steuererhöhungsbetrag = 0 Euro
Vorteile
  • Reduzierter Ermittlungsaufwand
  • Reduzierter Datenumfang bei Deklaration

 

Safe-Harbour-Tests
Test Voraussetzung
Wesentlichkeitsgrenze-Test Durchschnittlicher Mindeststeuerumsatz < 10 Mio. Euro und durchschnittliches Mindeststeuerergebnis < 1 Mio. Euro

Berechnungsmaßgaben noch nicht bekannt

Effektivsteuersatz-Test Vereinfachter Effektivsteuersatz ≥ 15%

Berechnungsmaßgaben im OECD Side-by-Side-Package veröffentlicht, aber noch nicht in nationales Recht umgesetzt

Routinegewinn-Test Vereinfacht berechneter Mindeststeuer-Gewinn ≤ substanzbasierter Freibetrag

Berechnungsmaßgaben noch nicht bekannt

 

Safe-Harbour für vereinfachte Ausgangsgrößen bei unwesentlichen Geschäftseinheiten
Anwendungszeitraum Keine zeitliche Begrenzung
Antragstellung Ja (jährlich)
Voraussetzungen
  • Unwesentliche Geschäftseinheit (= aufgrund von Größe oder Wesentlichkeit nicht in Konzernabschluss einbezogen)
  • Anwendung des permanenten Safe-Harbours für vereinfachte Berechnungen
Wirkung Nutzung von CbCR-Daten für Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen
Vorteile Weitere Vereinfachung für unwesentliche Geschäftseinheiten mit fehlenden Konzernabschluss-Daten

 

Deep Dive: Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer
Anwendungszeitraum Keine zeitliche Begrenzung
Betrachtungsebene Steuerhoheitsgebiet
Antragstellung Ja (jährlich)
Voraussetzungen
  • Im Steuerhoheitsgebiet wird anerkannte nationale Ergänzungssteuer erhoben
  • Erhebung entspricht Rechnungslegungs-, Konsistenz- und Administrationsstandards für Zwecke der Ergänzungssteuer
Wirkung
  • Primärergänzungssteuerbetrag = 0 Euro
  • Sekundärergänzungssteuerbetrag = 0 Euro
  • Nationale Ergänzungssteuer = Ermittlung nach lokalen Berechnungsmaßgaben erforderlich
Vorteile Kein doppelter Ermittlungsaufwand

 

Deep Dive: Sekundärergänzungssteuerbetrag-Safe-Harbour
Anwendungszeitraum
  • Geschäftsjahre, die spätestens zum 31.12.2025 beginnen
  • und spätestens zum 31.12.2026 enden
Betrachtungsebene Steuerhoheitsgebiet
Antragstellung Ja (jährlich)
Voraussetzungen Körperschaftsteuersatz im Steuerhoheitsgebiet ≥ 20 %
Berechnungsgrundlagen Kombinierter nomineller Körperschaftsteuersatz
Wirkung Sekundärergänzungssteuerbetrag = 0 Euro
Vorteile Reduktion der Mindeststeuer

Ausblick

Am 5. Januar 2026 veröffentlichte die OECD das Side-by-Side Package. Es setzt den von den G7 vereinbarten Side-by-Side-Ansatz um und erweitert die Safe-Harbours.

  • Neue Safe-Harbours zur Umsetzung des Side-by-Side-Ansatzes
    • Side‑by‑Side-Safe-Harbour
      • Festsetzung der Primär- und Sekundärergänzungssteuerbeträge sämtlicher Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe mit 0 Euro, sofern oberste Muttergesellschaft in einem qualifizierten Side-by-Side-Steuerhoheitsgebiet belegen ist
      • Voraussetzung: Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft weist ein Steuersystem auf, das wirksam ein Mindestbesteuerungsniveau für die inländischen und ausländischen Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe sicherstellt
      • Bislang nur USA als qualifiziertes Side-by-Side-Steuerhoheitsgebiet anerkannt
      • Anwendung ab Geschäftsjahr 2026
    • UPE-Safe-Harbour
      • Ersatz für Sekundärergänzungssteuerbetrag-Safe-Harbour
      • Festsetzung der Sekundärergänzungssteuerbeträge für im Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft belegene Geschäftseinheiten mit 0 Euro
      • Voraussetzung: Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft weist bereits zum 1.1.2026 ein Steuersystem auf, das wirksam ein Mindestbesteuerungsniveau für die inländischen Geschäftseinheiten sicherstellt
      • Anwendung ab Geschäftsjahr 2026
    • Nationale Ergänzungssteuern bleiben anwendbar
  • CbCR-Safe-Harbour
    • Verlängerung des Anwendungszeitraums: Geschäftsjahre, die bis zum 31.12.2027 beginnen und spätestens zum 30.6.2029 enden
    • Übergangssteuersatz 2027: 17 %
  • Safe-Harbour für vereinfachte Berechnungen
    • Berechnungsmaßgaben für Effektivsteuersatz-Test veröffentlicht; Datengrundlage sind HB II-Reporting Packages
    • Anwendung ab Geschäftsjahr 2027; unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab Geschäftsjahr 2026
    • Berechnungsmaßgaben für Wesentlichkeitsgrenze-Test und Routinegewinn-Test weiterhin ausstehend
  • Neuer Safe-Harbour für substanzbasierte Steuervergünstigungen („Substance-based-Tax-Incentive-Safe-Harbour“): Anwendung ab Geschäftsjahr 2026

Die Regelungen sind in Deutschland noch nicht anwendbar. Sie müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden.