Potenziale und Investitionschancen von Batteriespeicher-Projekten
Die Energiewende und der Übergang zu erneuerbaren Energien haben die Bedeutung von Batteriespeichern erheblich gesteigert. Diese Technologie bietet vielfältige Potenziale und eröffnet zahlreiche Investitionschancen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Bedeutung von Batteriespeichern für die Energiewende erkannt und setzt aktiv Anreize, um Investitionen in diese Technologie zu fördern. Batteriespeicher bieten nicht nur eine Lösung für die Speicherung überschüssiger Energie, sondern können bei optimaler Gestaltung auch erhebliche Einsparungen bei Netzentgelten und Netzumlagen ermöglichen.
Potenziale von Batteriespeichern
- Netzstabilität und Frequenzregelung – Batteriespeicher spielen eine entscheidende Rolle bei der Stabilisierung des Stromnetzes. Sie können Frequenzschwankungen ausgleichen und bei Bedarf schnell Energie bereitstellen. Dies ist besonders wichtig, um die Zuverlässigkeit und Effizienz des Stromnetzes zu gewährleisten.
- Integration erneuerbarer Energien – Die Speicherung von überschüssiger Energie aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Solarenergie ermöglicht eine kontinuierliche und zuverlässige Energieversorgung. Batteriespeicher tragen dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu maximieren.
- Notstromversorgung – Für Unternehmen und kritische Infrastrukturen bieten Batteriespeicher eine zuverlässige Notstromversorgung bei Stromausfällen. Dies ist besonders wichtig für Krankenhäuser, Rechenzentren und andere Einrichtungen, die auf eine ununterbrochene Stromversorgung angewiesen sind.
Investitionschancen
- Energiehandel und Arbitrage – Batteriespeicher bieten die Möglichkeit, Strom zu Zeiten niedriger Preise zu kaufen und zu speichern und ihn dann zu Spitzenzeiten mit höheren Preisen zu verkaufen. Dies eröffnet lukrative Geschäftsmöglichkeiten im Energiehandel.
- Optimierung des Eigenverbrauchs – Unternehmen können ihren Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom maximieren, indem sie überschüssige Energie speichern und später nutzen. Dies führt zu Kosteneinsparungen und einer höheren Unabhängigkeit vom Stromnetz.
- Bereitstellung von Reservekapazitäten – Batteriespeicher können als Reservekapazitäten dienen und werden dafür bezahlt, dass sie bei Bedarf schnell Energie bereitstellen. Dies schafft zusätzliche Einnahmequellen und trägt zur Stabilität des Stromnetzes bei.
Energiewirtschaftliches Potenzial von Batteriespeichern – bei optimaler Gestaltung
- Vollständige Netzentgeltbefreiung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – Batteriespeicher können unter bestimmten Bedingungen nach dem EnWG vollständig von Netzentgelten befreit werden. Diese Befreiung gilt insbesondere für Speicher, die keinen Endverbrauch haben und ausschließlich zur Zwischenspeicherung von Strom genutzt werden. Dadurch wird verhindert, dass der gespeicherte Strom doppelt mit Netzentgelten belastet wird, was die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern erheblich verbessert.
- Netzentgeltreduzierung (Stromnetzentgeltverordnung / StromNEV) – Wenn im Rahmen des konkreten Speicherprojekts eine vollständige Netzentgeltbefreiung nicht in Betracht kommt, gibt es alternative Möglichkeiten zur Reduzierung der Netzentgelte. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Batteriespeicher können von sogenannten individuellen (begrenzten) Netzentgelten profitieren, soweit sie zur Ausspeisung – Zwischenspeicherung – und Rückspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung genutzt werden.
- Netzdienliche Betriebsweise (StromNEV) – Unternehmen, die ihre Stromnutzung flexibel gestalten und Lastspitzen vermeiden, können durch diese „netzdienliche Betriebsweise“ weitere Netzentgeltreduzierungen erreichen – sozusagen „on top“. Dies wird als atypische Netznutzung bezeichnet. Batteriespeicher spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Strombezug während Hochlastzeiten minimieren und somit direkte Kosteneinsparungen ermöglichen. Durch die intelligente Steuerung der Speicher kann der Hauptleistungsbezug in lastschwache Zeiten verlagert werden.
- Befreiung von Netzumlagen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)– Batteriespeicher können auch von Netzumlagen nach dem EnFG befreit werden. Diese Befreiung gilt für den Strom, der zum Zweck der Zwischenspeicherung genutzt wird. Dadurch werden die Betriebskosten weiter gesenkt und die Attraktivität von Batteriespeichern erhöht.
Netzanschlusskosten
- Kosten der Herstellung des Netzanschlusses – Grundsätzlich trägt der Anschlussnehmer die Kosten der Netzanschlusses (für den Batteriespeicher). Netzanschlusskosten sind die Kosten für die technische Anbindung oder Veränderung der Anlage des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers an einem geeigneten Verknüpfungspunkt einschließlich aller in diesem Zusammenhang für den sicheren Netzbetrieb erforderlichen, direkt zurechenbaren Einrichtungen. Kostenermittlung – Prinzip der Angemessenheit und der Vollkostenerstattung: Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten der Herstellung oder Änderung (wenn vom Anschlussnehmer veranlasst) des Netzanschlusses – folgt aus dem Rechtsgedanken von § 9 Abs. 1 NAV und § 9 Abs. 1 NDAV (Niederspannung), die auf Netzanschlüsse nach § 17 EnWG nicht direkt anwendbar sind.
- Baukostenzuschuss – Daneben kann der NB einen BKZ für den Netzausbau der nicht unmittelbar am Anschlusspunkt, sondern an anderer Stelle im Netz des Betreibers notwendig ist, erheben. Einmalige (leistungsabhängige) Aufwendung für den Ausbau (Erstellung und / oder Verstärkung) des vorgelagerten Netzes bei Herstellung oder Verstärkung eines Netzanschlusses. Kostenermittlung – Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des sog. Leistungspreismodells, das die Bundesnetzagentur vorgibt und in einem offiziellen Positionspapier veröffentlich (Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung der BNetzA/BK 8 v. 20. Nov. 2024). Diese Kostenermittlung könnte sich für Batteriespeicher ändern. Aktuell befasst sich der Bundesgerichtshof mit der zulässigen Höhe und Ermittlung des Baukostenzuschusses bei Batteriespeichern. Es lohnt sich, dieses Verfahren zu verfolgen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Genehmigungsrechtliche Anforderungen – Die Errichtung und der Betrieb von Batteriespeichern unterliegen verschiedenen genehmigungsrechtlichen Anforderungen. Je nach Größe und Standort des Speichers können unterschiedliche Genehmigungen erforderlich sein, wie z.B. Baugenehmigungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen.
- Energiewirtschaftsrechtliche Anforderungen – Batteriespeicher gelten als Energieanlagen und unterliegen daher den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dies umfasst unter anderem die Anforderungen an die Netzanschlussbedingungen und die Regelungen zur Netzintegration.
- Fördermöglichkeiten und regulatorische Anreize – Es gibt verschiedene Förderprogramme und regulatorische Anreize, die den Einsatz von Batteriespeichern unterstützen. Dazu gehören Förderungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie spezifische Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Batteriespeicher bieten sowohl technologische als auch wirtschaftliche Vorteile. Sie sind ein Schlüssel zur erfolgreichen Integration erneuerbarer Energien und zur Sicherstellung einer stabilen und zuverlässigen Energieversorgung. Investitionen in Batteriespeicher eröffnen vielfältige Chancen und tragen zur nachhaltigen Entwicklung der Energiewirtschaft bei.