Veröffentlicht am 16. Januar 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten

Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu geförderten Netzen festgesetzt

Franz Neugebauer
M.A. Internationale Wirtschaft und Governance
Veronika Kreß
Senior Associate
Finanzbetriebswirtin (IWW), Rechtsanwältin
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 23. Dezember 2024 verbindliche Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene in geförderten Glasfasernetzen veröffentlicht. Die veröffentlichten Preise stellen hierbei Obergrenzen dar, eine Abweichung nach unten bleibt also weiterhin möglich.

Für Einzelfallentscheidungen über Vereinbarungen zwischen Telekommunikationsunternehmen ist gemäß § 149 TKG weiterhin die Bundesnetzagentur zuständig, wobei die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlichten Obergrenzen für die Bundesnetzagentur grundsätzlich bindend sind. Auch sind Umgehungen der Festlegungen des Bundesministeriums durch die Erhebung darüberhinausgehender Entgeltpositionen, ohne dass diese sachlich begründet sind, ausgeschlossen.

Festgesetzte Preise durch das BMDV

Am 23. Dezember 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr („BMDV“) die vom Bund auf Grundlage des § 8 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen unter Beteiligung der Bundesnetzagentur („BNetzA“) festgelegten, neuen Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene in geförderten Glasfasernetzen. Diese umfassen sowohl passive als auch aktive Vorleistungsprodukte und gelten für alle Netze, die auf Basis des Förderaufrufs vom 30. April 2024 realisiert werden.

Die festgelegten Preise stellen eine Obergrenze dar, d.h. Abweichungen nach unten sind stets möglich. Daher können auch bereits im Markt etablierte, niedrigere Vorleistungspreise (z.B. auf Basis von Risikoteilungs- /Mindestabnahmemodellen) bestehen bleiben1.

Veröffentlicht wurden vom BMDV folgende Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu geförderten Netzen2:

Preise für aktive Vorleistungsprodukte:

Bandbreite Mindest-Uploadrate L2-BSA (monatlich) L3-BSA (monatlich)
​50-99 Mbit/s 10 Mbit/s 19,22 € 22,61 €
100-199 Mbit/s​ 40 Mbit/s​ 21,55 € 25,35 €
​200-499 Mbit/s 50 Mbit/s​ 26,63 € 31,33 €​
500-999 Mbit/s​ 100 Mbit/s ​30,74 € 36,16 €
1000 Mbit/s 200 Mbit/s​ 41,97 € 49,38 €​
​Einmalentgelt (für Bereitstellung und Kündigung) 27,09 €

 

​Preise für Glasfaser-TAL:

Entgelt
​GF-TAL am ODF ​22,82 € (Monat)
​GF-TAL am NVt ​14,71 € (Monat)
​Bereitstellung und Kündigung ​99,80 € (Einmalentgelt)

 

Preise für weitere passive Vorleistungsprodukte:

Entgelt
Leerrohre (Mikrorohre bis Innendurchmesser 15 mm) 0,16 € (pro Meter und Monat)​
Dark Fibre (Faserpaar)​ 0,14 € (pro Meter und Monat)

 

​Rel​evanz der Festsetzung

Relevant könnte die Festsetzung jedenfalls für Ausbauvorhaben werden, die auf Grundlage des Förderaufrufs mit geänderten Rahmenregelung durchgeführt werden bzw. durchgeführt werden sollen. So können sich die neuen Preisvorgaben z.B. auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Netzbetreiber in den geförderten Ausbauprojekten auswirken, in dem sie die geplanten Einnahmen über Open Access verringern. Ob die Gefahr besteht, dass sich die erfolge Festsetzung der Preise auf die berechnete Wirtschaftlichkeit des Glasfaserausbauvorhabens eines Stadtwerkes oder eines kommunalen Unternehmens bzw. den Netzbetreiber tatsächlich auswirkt, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.

Fazit

Die Preisfestlegung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Wettbewerb im Glasfaserausbau. Für Netzbetreiber ergeben sich daraus Chancen, aber auch Herausforderungen. Entscheidend ist, die eigene Position im Markt strategisch zu stärken und die Vorgaben als Grundlage für nachhaltiges Wachstum zu nutzen.

RÖDL unterstützt Sie gerne bei der Bewertung und Umsetzung dieser Anforderungen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.


Quellen:

1 Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz (23.12.2024), veröffentlicht beim BMDV, Website:https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html, abgerufen am 15.01.2025

2 Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz (23.12.2024), veröffentlicht beim BMDV, Website:https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html, abgerufen am 15.01.2025.