Veröffentlicht am 2. Juni 2026
Lesedauer ca. 12 Minuten

Preisgleitklauseln in Zeiten volatiler Märkte und fortschreitender Dekarbonisierung erfordern vorausschauende Überlegungen zur Kostenschlüsselung

  • Hohe Brennstoffpreise machen präzise Kostenschlüsselung unverzichtbar
  • Veraltete Preisgleitklauseln bilden reale Kosten oft nicht mehr korrekt ab
  • Richtige Schlüsselung stärkt Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit
Katja Rösch
Partner
M.Sc. Management and Technology
Lennard Wissing
Senior Associate
M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen
Steigende Brennstoffpreise stellen Fernwärmeversorger vor große Herausforderungen. Gleichzeitig geraten viele Preisgleitklauseln unter Druck, weil veraltete Kostenschlüsselungen die tatsächlichen Erzeugungskosten nicht mehr abbilden. Wir zeigen Ihnen hier, welche Methoden existieren und welche Überlegungen bei der Festlegung der Methoden zu treffen sind. Dies ebnet den Weg zu wirtschaftlich stabilen und rechtssicheren Wärmepreisen.

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Geopolitische Konflikte können die Erdgaspreise kurzfristig stark steigen lassen und erhöhen für Fernwärmeversorger den wirtschaftlichen Druck spürbar. Hohe Brennstoffkosten gefährden den wirtschaftlichen Betrieb von Fernwärmenetzen, insbesondere wenn Wärmepreise und Preisgleitklauseln diese Entwicklungen nicht korrekt abbilden. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verstärkt den Handlungsdruck zusätzlich, da die regulatorischen Verpflichtungen zur Dekarbonisierung mit hohen Investitionskosten verbunden sind. In dieser Lage braucht es Preisgleitklauseln, die die tatsächlichen Beschaffungskosten präzise widerspiegeln.

Viele Versorger haben den Transformationsprozess hin zu Erneuerbaren Energien bereits angestoßen, um langfristig unabhängiger von Preisschwankungen zu werden. Der Umbau der Erzeugungsstruktur schafft nicht nur mehr Versorgungssicherheit, sondern stellt auch neue Anforderungen an Preisbildung und Kostenstruktur.

Für Versorger, die weiterhin oder übergangsweise auf konventionelle KWK-Erzeugung setzen, ist eine Überprüfung der Preisgleitklauseln ebenfalls unverzichtbar – wenn nicht sogar noch wichtiger. Verändert sich der Anlagenpark, etwa durch neue oder stillgelegte Anlagen, kann sich auch die Kostenaufteilung zwischen den Produkten Strom und Wärme verschieben. Gleichzeitig erhöhen steigende Brennstoffpreise die Bedeutung der anlagenscharfen Kostenzuordnung. Gerade bei KWK-Anlagen müssen Brennstoffkosten sowie weitere anlagenbezogene Kosten sachgerecht auf die erzeugten Produkte Strom und Wärme verteilt werden. Je höher die Brennstoffkosten sind, desto stärker wirkt sich die gewählte Kostenschlüsselung auf den Wärmepreis aus. Eine transparente und nachvollziehbare Kostenzuordnung ist daher entscheidend, um wirtschaftlich tragfähige und sachgerechte Wärmepreise sicherzustellen.

Auch die Rechtsprechung erhöht den Anpassungsdruck. Mit seinem Urteil vom 26.1.2022¹ zur Anpassung von Preisgleitklauseln hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Preisgleitklauseln in der Fernwärme streng kostenorientiert ausgestaltet sein müssen. Gleichzeitig eröffnete das Gericht Versorgern die Möglichkeit, nicht mehr kostenorientierte Preisformeln einseitig anzupassen.

Ganz gleich, ob Sie Ihre Erzeugungsstruktur bereits transformiert haben oder weiterhin konventionelle KWK betreiben, ist eine zeitnahe Überprüfung der Preisformeln und der zugrunde liegenden Gemeinkostenschlüsselung damit unverzichtbar. Wer jetzt handelt, stärkt die wirtschaftliche Stabilität seines Unternehmens, bleibt vertriebsfähig und beugt finanziellen Risiken vor. Gerade bei der Neuberechnung von Wärmepreisen spielt die korrekte Aufteilung der KWK-Gemeinkosten die entscheidende Rolle.

Warum Kostenschlüsselung bei KWK so wichtig ist

In KWK-Anlagen entstehen Erlöse aus der Strom- und Wärmeerzeugung gleichzeitig. Diesen steht ein erheblicher gemeinsamer Kostenblock gegenüber, darunter Brennstoff-, Emissions-, Personal- und Wartungskosten. Der BGH hat bereits zuvor ausdrücklich bestätigt, dass insbesondere die Brennstoffkosten zwingend auf beide Produkte aufzuteilen sind. Für andere Kosten, die unmittelbar mit dem Brennstoffeinsatz zusammenhängen, gilt dies gleichermaßen².

Historisch gesehen, kam die Überlegung der Schlüsselung nach Strom- und Wärmeanteilen aus der Zuordnung von CO₂-Emissionen und deren Kosten. Anders als bei der messbaren Energiemenge „Strom“ und „Wärme“ lässt sich bei einer gekoppelten Erzeugung nicht eindeutig messen, welcher Anteil der Emissionen nun auf die Umwandlung in Wärme oder Strom entsteht.

Die Festlegung der Kostenschlüsselungsmethode wird in der Regel zum Auslegungszeitpunkt der Fernwärmepreisgleitklauseln und Wärmeausgangspreise festgelegt. Sie beeinflusst damit unmittelbar die Preisgestaltung. In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird immer deutlicher, dass die Versorger die Festlegung gut dokumentieren und inhaltlich begründen müssen.

Kostenschlüsselungen beeinflussen nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch die betriebswirtschaftliche Steuerung. Da die Märkte für Strom und Wärme sich weitgehend unabhängig voneinander entwickeln, benötigen Energieversorger eine transparente Trennung der Ergebnisse beider Sparten. Nur so lassen sich Wirtschaftlichkeit, Unternehmenssteuerung und Optimierungspotenziale korrekt beurteilen.

Abbildung 1: Aufteilung der Gestehungskosten in der KWK. Der Schlüssel setzt bei der Aufteilung der Gemeinkosten auf Strom und Wärme an.

Während der Strompreis weitgehend durch Märkte und gesetzliche Vorgaben bestimmt wird, werden Fernwärmepreise – unter Beachtung der AVBFernwärmeV – vom Versorger selbst festgelegt. Für die Preisbildung ist es daher entscheidend, dass dem Wärmekunden ausschließlich die der Wärme zuzurechnenden Kosten in nachvollziehbarer Weise weitergegeben werden.

Verbindliche gesetzliche oder wissenschaftliche Vorgaben für die Aufteilung der Gemeinkosten existieren bislang jedoch nicht. Eine Einzelfallprüfung bleibt daher notwendig. In der Praxis haben sich dafür verschiedene Methoden etabliert, die je nach technischer Konfiguration zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Zunächst werden die üblichen Verfahren zur Kostenschlüsselung für Wärmepreise, Preisgleitklauseln und Emissionskosten vorgestellt.

Abbildung 2: Mögliche Methoden zur Kostenschlüsselung

Methoden zur Aufteilung der Gemeinkosten

Es existiert keine rechtlich verbindliche Vorgabe, wie Gemeinkosten aufzuteilen sind. In der Praxis haben sich jedoch verschiedene Ansätze etabliert:

  • wirkungsgradbasierte Methoden (IEA-Methode, Wirkungsgradmethode)
  • Methoden mit Referenzkraftwerken als Vergleichsmaßstab (Finnische Methode, Substitutionsmethode)
  • physikalisch-thermodynamische Methode (Exergie- oder Carnot-Methode)
  • ökonomisch geprägter Ansatz (Restwertmethode / Koppelproduktionsmethode)

Im Anschluss folgen die Berechnungsgrundlagen der einzelnen Verfahren:

IEA-Methode

Die von der Internationalen Energieagentur (IEA) entwickelte Methode teilt CO₂-Emissionskosten von KWK-Anlagen nach dem Verhältnis der Wirkungsgrade der Wärme- und Stromerzeugung auf. Dabei werden die beiden Produkte nach ihrem energetischen Anteil am Gesamtsystem bewertet. Je höher der thermische oder elektrische Wirkungsgrad einer KWK-Anlage ist, desto größer ist der entsprechende Kostenanteil.

Die Kostenanteile der Wärme- bzw. Stromseite berechnen sich nach:

Mit:
Ath(el) = Kostenanteil Wärme (Strom)
ηth(el) = Wirkungsgrad thermisch (elektrisch)

Wirkungsgradmethode

Die Wirkungsgradmethode ist eng verwandt mit der IEA-Methode, unterscheidet sich jedoch durch das zugrunde liegende mathematische Verhältnis. Die Wirkungsgradmethode ordnet der Wärmeseite einen Kostenanteil entsprechend dem elektrischen Wirkungsgrad zu und umgekehrt:

Mit:
Ath(el) = Kostenanteil Wärme (Strom)
ηth(el) = Wirkungsgrad thermisch (elektrisch)

Finnische Methode

Diese Methode orientiert sich an den Wirkungsgraden der besten verfügbaren Referenzkraftwerke für ungekoppelte Wärme- und Stromerzeugung. Die KWK-Anlage wird mit zwei hypothetischen Einzelanlagen verglichen. Ein zentraler Baustein ist die Ermittlung der Primärenergieeinsparung (PEE), die die Effizienzvorteile der KWK-Erzeugung abbildet. Diese Einsparung wird beiden Koppelprodukten anteilig gutgeschrieben.

Mit:
PEE = Primärenergieeinsparung gegenüber einem Referenzsystem
ηth(el) = Wirkungsgrad thermisch (elektrisch)
ηth(el), Ref = Wirkungsgrad Referenzkraftwerk thermisch (elektrisch)

Im nächsten Schritt wird der prozentuale Anteil der Koppelprodukte Wärme und Strom an den Gemeinkosten ermittelt:

Mit:
Ath(el) = Kostenanteil Wärme (Strom)

Substitutionsmethode

Die Substitutionsmethode setzt auf einen Vergleich zwischen KWK-Wärme und Wärme aus einem rein thermischen Referenzkraftwerk. Ziel ist es, den Wärmekunden nicht schlechter zu stellen, als wenn er seine Wärme vollständig aus einer ungekoppelten Erzeugung bezöge. Dazu wird berechnet, wie viel Brennstoff ein entsprechendes rein thermisches Referenzkraftwerk für dieselbe Wärmemenge benötigen würde:

 

Mit:
Brth, Ref = fiktiver Brennstoffeinsatz in einem rein thermischen Referenzkraftwerk
QKWK = Wärmemenge aus der KWK-Anlage
ηth, Ref = thermischer Wirkungsgrad Referenzkraftwerk

Dieser fiktive Brennstoffeinsatz wird anschließend dem Brennstoffeinsatz gegenübergestellt, der für den gesamten KWK-Prozess erforderlich ist. Vom gesamten Brennstoffeinsatz wird diejenige Menge subtrahiert, die in einem rein thermischen Referenzkraftwerk benötigt würde, um die gleiche Menge thermischer Energie wie in der KWK-Anlage bereitzustellen. Der verbleibende Brennstoffeinsatz wird dem Strom zugerechnet:

 

Mit:
Ath(el) = Kostenanteil Wärme (Strom)
Brgesamt = tatsächlicher gesamter Brennstoffeinsatz der KWK-Anlage

Exergiemethode

Die Exergiemethode bewertet Strom und Wärme anhand ihrer thermodynamischen Qualität. Im Gegensatz zu rein energetischen Ansätzen berücksichtigt sie nicht nur die Energiemenge, sondern die tatsächlich nutzbare Arbeit, die aus einer Energieform gewonnen werden kann. Grundlage ist der zweite Hauptsatz der Thermodynamik.

Strom besitzt eine Exergie von 100%, da er vollständig in Arbeit umgewandelt werden kann. Die Exergie von Wärme hängt hingegen vom Temperaturniveau ab. Je größer der Temperaturunterschied zwischen Fernwärmenetz und Umgebung, desto höher ist die nutzbare Energie und damit die Wertigkeit der Wärme.

Für Fernwärme gilt, dass die im Heizwasser enthaltene Wärmeenergie nur so lange genutzt werden kann, bis das Niveau der Umgebungstemperatur erreicht ist. Die Exergie im Heizwasser ergibt sich nach folgender Formel:

Mit:
EHeiz = Exergie im Heizwasser
Tu = Umgebungstemperatur
Tm = mittlere Heizwassertemperatur

Die zur Berechnung erforderliche, mittlere Heizwassertemperatur im Fernwärmenetz im Verhältnis zur Umgebungstemperatur bestimmt damit das nutzbare Potenzial. Sie errechnet sich nach:

Mit:
TV(R) = Vorlauftemperatur (Rücklauftemperatur)

Der Anteil der Koppelprodukte an den Gesamtkosten wird wie folgt ermittelt:

Mit:
Ath(el) = Kostenanteil Wärme (Strom)
ηth(el) = Wirkungsgrad thermisch (elektrisch)
Eel = Exergie im elektrischen Strom = 1

Restwertmethode

Im Gegensatz zu allen technisch orientierten Verfahren basiert die Restwertmethode auf ökonomischen Überlegungen. Sie definiert ein Hauptprodukt, in der Regel den Strom, für das reale Marktpreise und Ertragserwartungen herangezogen werden. Von den erzielbaren Erlösen werden die direkt zuordenbaren Kosten sowie eine angemessene Rendite abgezogen.

Mit:
Kel, gesamt = durch Stromsparte tragbare Gesamtkosten
Eel = Erträge der Stromsparte anhand von Marktpreisen
r = Renditeerwartung
Kel, gemein = durch Stromsparte tragbare Gemeinkosten
Kel, einzel = Einzelkosten der Stromsparte

Alle verbleibenden Kosten werden in der Folge dem Koppelprodukt zugeteilt:

Mit:
Kth, gemein = durch Wärmeerlöse zu deckende Gemeinkosten
Kgemein, gesamt = Gesamtsumme der Gemeinkosten

Das Verhältnis der Gemeinkostenanteile zu den gesamten Gemeinkosten stellt damit das jeweils anzusetzende Schlüsselungsverhältnis dar.

Gegenüberstellung und Diskussion der Methoden

Die Wahl der geeigneten Methode zur Aufteilung von Gemeinkosten in KWK-Anlagen ist maßgeblich von der jeweiligen Erzeugungs- und Netzstruktur sowie der Betriebs- und Vermarktungsstrategie abhängig. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Es gibt aber mittlerweile verschiedene gesetzliche Regelungen, die unterschiedliche Methoden der Kostenschlüsselung vorgeben. So ist bei der Ermittlung der durch den Vermieter zu tragenden bzw. zu erstattenden CO₂-Kosten nach CO₂KostAufG die Verwendung der Finnischen Methode vorgeschrieben, bei der Ermittlung der zu veröffentlichenden Primärenergiefaktoren dagegen die Exergie- bzw. Carnot-Methode.
Prüfen Sie daher für Ihr Unternehmen, welche Methode technisch, wirtschaftlich und regulatorisch passend ist. Die unterschiedlichen Methoden beruhen teils auf technischen Wirkungsgraden, teils auf ökonomischen Überlegungen oder physikalischen Eigenschaften der erzeugten Energien. Dadurch können sich je nach Systemkonfiguration signifikante Abweichungen in der Kostenverteilung ergeben.

Der BGH hat bereits im Rahmen seiner Entscheidung vom 6.4.2011 – VIII ZR 273/09 Rn. 46 angedeutet, dass eine Schlüsselung der Brennstoffkosten auf die verschiedenen Endprodukte Strom und Wärme essenziell ist:

„Zwar wird im Schrifttum teilweise die Auffassung vertreten, dass Brennstoffkosten bei einer Preisänderungsklausel dann unberücksichtigt bleiben können, wenn der Brennstoff für die Erzeugung der Fernwärme keinen Preis habe, was insbesondere bei der Erzeugung von Fernwärme in KWK-Anlagen oder der Verbrennung von Müll und Abgasen der Fall sei (Witzel in: Witzel/Topp, S. 180). Dies begegnet schon im Ansatz Bedenken, denn bei der Gewinnung zweier Endprodukte (Elektrizität und Abwärme) durch den Einsatz eines Brennstoffs (sog. Kraft-Wärme-Kopplung) können die Kosten des Brennstoffs (hier: Erdgas) nicht allein der Elektrizitätserzeugung zugeordnet werden. […] Daher sind die Kosten des eingesetzten Brennstoffs regelmäßig aufzuteilen auf die der Strom- und Wärmeerzeugung zuzuordnenden Anteile.“

Wirkungsgradbasierte Verfahren, wie die IEA-Methode oder die klassische Wirkungsgradmethode, sind auf den ersten Blick intuitiv und einfach in der Anwendung. Sie nutzen ausschließlich interne Parameter der Anlage und kommen ohne externe Referenzannahmen aus. Allerdings kann ihre Einfachheit auch zu verzerrten Ergebnissen führen: Insbesondere bei Anlagen mit niedrigem elektrischem Wirkungsgrad werden entweder die Wärme- oder die Stromseite überproportional belastet. Zudem berücksichtigen diese Verfahren nicht die unterschiedliche Wertigkeit von Strom und Wärme – weder aus physikalischer Sicht (Exergie) noch aus ökonomischer Perspektive.

Methoden mit Referenzkraftwerken als Vergleichsmaßstab, wie die Finnische Methode oder die Substitutionsmethode, versuchen, die KWK-Erzeugung in Bezug auf eine hypothetische, ungekoppelte Erzeugung von Wärme und Strom zu bewerten. Diese Ansätze können, sofern stimmige Referenzparameter vorliegen, sinnvolle Ergebnisse liefern. Gleichzeitig sind sie aber sehr empfindlich gegenüber den getroffenen Annahmen: Die Wahl der Referenzwirkungsgrade, des Referenzanlagenkonzepts oder der zugrunde gelegten Brennstoffe hat erheblichen Einfluss auf das Kostenzuordnungsresultat. Besonders kritisch ist, dass zur Ermittlung der Referenzwirkungsgrade im Rahmen des TEHG und der ZUV 2020 auf Großkraftwerke abgezielt wird, die eine Feuerungswärmeleistung von über 20 MW aufweisen. Somit ist der Einsatz der Methode zwar einerseits zur Schlüsselung des Gemeinkostenfaktors Emissionen bewährt, die Anwendbarkeit auf kleinere KWK-Anlagen wie BHKWs ist jedoch nicht automatisch gegeben. Diese unterliegen dem nationalen Emissionshandel, der wiederum eine abweichende Wirkungsweise und Umsetzung aufweist.

Darüber hinaus können Referenzwirkungsgradmethoden bei der Betrachtung des Gesamtsystems nicht verwendet werden, wenn Wärmepumpen Einspeiser sind. Wärmepumpen sind hocheffiziente Anlagen, die Energie aus der Umgebung beziehen, um eine Wärmeleistung bereitzustellen. Da diese „Umgebungsenergie“ nicht in die Wirkungsgradberechnung einfließt, erreichen solche Anlagen eine Effizienz von über 100%, was im Rahmen von Referenzwirkungsgradmethoden nicht vorgesehen ist. Angesichts der zunehmenden Integration von Wärmepumpen in Fernwärmenetze müssen diese Methoden überarbeitet werden, um die technischen Entwicklungen und veränderten Marktbedingungen angemessen abzubilden.

Die Exergiemethode bewertet Strom und Wärme anhand ihrer thermodynamischen Wertigkeit. Damit bildet sie den physikalischen „Nutzen“ der Energieformen präziser ab als alle anderen technischen Verfahren. Allerdings ist die Methode rechnerisch aufwendig, schwer zu kommunizieren und nicht geeignet, ökonomische Zusammenhänge abzubilden. In der Praxis führt dies dazu, dass sie selten als alleiniges Bewertungsinstrument genutzt wird. Oft führt die Anwendung der Methode zu einem überproportional hohen Kostenanteil des Stroms, der sich ökonomisch jedoch nicht begründen lässt.

Die Restwertmethode stellt als einziges Verfahren klar den wirtschaftlichen Aspekt in den Vordergrund. Sie ordnet den Koppelprodukten die Kosten nach ihrer Marktwertigkeit und nach der Deckungsbeitragsfähigkeit der Strom- bzw. Wärmeseite zu. Dieses Verfahren ermöglicht ein sehr realistisches Abbild der tatsächlichen Erlössituation des Unternehmens – insbesondere dann, wenn Strompreise gut planbar oder langfristig abgesichert sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn feste Einspeisevergütungen nach dem EEG erzielt werden oder das Vermarktungsentgelt für den Strom vertraglich fixiert ist.

Gleichzeitig erfordert die Methode regelmäßige Aktualisierungen, da unerwartete Kostenbestandteile – beispielsweise aus neuen gesetzlichen Vorgaben wie dem nationalen Emissionshandel – die Zuordnung verändern können.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:

  • Wirkungsgradbasierte Methoden sind einfach anzuwenden, bleiben jedoch grob und berücksichtigen keine Marktwerte.
  • Referenzmethoden sind präziser, aber stark annahmeabhängig und nicht immer anwendbar.
  • Die Exergiemethode ist physikalisch konsistent, aber in der praktischen Anwendung komplex und schwer zu vermitteln.
  • Die Restwertmethode ist ökonomisch konsistent, transparent und berücksichtigt Marktannahmen, die jedoch eine regelmäßige Pflege erfordern.

Die Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren sollte auf einer sorgfältigen Analyse der eigenen Anlagen, der Marktsituation sowie der regulatorischen Anforderungen basieren. In vielen Fällen bietet sich eine Kombination aus technischer und wirtschaftlicher Bewertung an, um sowohl Transparenz als auch Kostenrealität sicherzustellen.

Fazit

Hochvolatile Brennstoffmärkte, strengere Regulierung und der politische Druck zur Dekarbonisierung sollten Versorger dazu bewegen, ihre Preissysteme kritisch zu überprüfen. Für KWK-basierte Fernwärmesysteme bedeutet das, die Gemeinkosten – vor allem Brennstoff- und Emissionskosten – eindeutig, transparent und belastbar zuzuordnen. Nur so entstehen Preismodelle, die wirtschaftlich tragfähig sind, rechtlich standhalten und auch Ihren Kundinnen und Kunden Orientierung geben.


Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Kostenstruktur ist deshalb ein entscheidender Schritt zu langfristiger Stabilität. Wir begleiten Sie dabei von der Analyse Ihrer individuellen Erzeugungslandschaft bis zur Entwicklung einer maßgeschneiderten, rechtskonformen und zukunftsfähigen Kostenschlüsselung. Kontaktieren Sie uns – gemeinsam finden wir den richtigen Weg für Ihr Unternehmen.

1 Az. VIII ZR 175/19.
2 BGH, Urteil vom 6.4.2011 – VIII ZR 273/09 –, BGHZ 189, 131-158, Rn. 46.

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