Projektträgerschaft deutschlandweit unter einheitlicher Flagge – Checkliste für Projektbeteiligte im Gigabit‑Programm
- Breitbandförderung
- Datenmigration
- Fördermittel
Das BMDS hat im September 2025 mitgeteilt, dass die aconium GmbH ab dem 1. Januar 2026 wieder als alleiniger Projektträger des Breitband‑Förderprogramms fungiert. Bisher teilten sich PwC und aconium GmbH die Zuständigkeit. Durch die Bündelung sollen Wirtschaftlichkeit und einheitliche Betreuung verbessert werden. Betroffen sind alle Zuwendungsempfänger im bisherigen Los A (u. a. Baden‑Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Thüringen).
Für die geförderten Kommunen, kommunalen Versorger und privaten Netzbetreiber ändert sich die Rechtslage nicht: Förderbescheide und Bewilligungsbedingungen behalten ihre Gültigkeit. Dennoch erfordert die Migration organisatorische Vorbereitung, weil aconium GmbH alle Betroffenen sukzessive informieren und neue Ansprechpartner benennen wird. Die Datenübertragung vom PwC‑Portal zum aconium‑Portal soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein; eine lokale Sicherung Ihrer Dokumente ist daher ratsam.
In unserer Checkliste finden Sie jetzt die wichtigsten Aspekte kompakt zusammengefasst.
Der Projektträgerwechsel ist eine Verwaltungsreform – kein Einschnitt in Förderbedingungen. Dennoch erfordert die Umstellung Aufmerksamkeit, insbesondere bei der Datenmigration und beim Zeitmanagement. Sollten Sie Unterstützung bei der Analyse Ihrer Prozesse, der Anpassung Ihrer Liquiditätsplanung oder bei regulatorischen Fragen benötigen, stehen wir Ihnen als Beratungspartner gerne zur Seite.
Kommen Sie gerne auf uns zu!
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