Veröffentlicht am 1. März 2024
Lesedauer ca. 1 Minute

Quick-Check EnEfG – Ist mein Unternehmen von den Effizienzvorgaben betroffen?

Siglinde Czok
Manager
Rechtsanwältin
Benjamin Hufnagel
Associate Partner
M.A. Europäische Energiewirtschaft, Wirtschaftsingenieur (B.Eng.)
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Seit November 2023 bestehen neue Effizienzpflichten für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren nach dem Energieeffizienzgesetz. Verpflichtet sind alle Unternehmen, die im Jahr einen Gesamtendenergieverbrauch ab 2,5 GWh haben. Rechenzentren müssen bei einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 kW ihre Energieverbrauchseffektivität optimieren und anfallende Abwärme wiederverwenden. Die neuen Pflichten reichen von der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, bis zur Zertifizierung und Veröffentlichung von Energieeinsparmaßnahmen, Abwärmenutzung und turnusmäßige Reportings an die neuen öffentlichen Meldestellen.

Ob und inwieweit Pflichten nach dem EnEfG vorliegen, müssen Unternehmen und Rechenzentren selbstständig feststellen und die gesetzlichen Vorgaben eigenständig und fristgerecht umsetzen.

Wir unterstützen Sie mit unserem interdisziplinären Team bei der Prüfung, welche Pflichten Ihr Unternehmen oder Ihr Rechenzentrum erfüllen muss. Zu diesem Zweck bieten wir einen Quick-Check EnEfG an:

  • Sie erhalten eine erste Fragen- und Anforderungsliste zur Ermittlung des relevanten Sachverhalts nach dem EnEfG.
  • Wir bestimmen anhand der uns übermittelten Unterlagen den grundsätzlichen Pflichtenkreis.
  • Sie erhalten eine übersichtliche Handlungsempfehlung und einen Fristenkatalog.
  • Gemeinsam stimmen wir die Erkenntnisse und die weiteren Schritte ab.

Auf Grundlage des Quick-Checks EnEfG stehen die Handlungspflichten fest – wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der weiteren Umsetzung. Sprechen Sie uns an!