Veröffentlicht am 18. Januar 2024
Lesedauer ca. 1 Minute

Rat legt Standpunkt für schnelleren Netzausbau fest

Andreas Lange
Associate Partner
Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
Veronika Kreß
Senior Associate
Finanzbetriebswirtin (IWW), Rechtsanwältin
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Der Rat der Europäischen Union hat seinen gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission, die Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation von 2014 durch die Gigabitinfrastrukturverordnung zu ersetzen, angenommen.

Die Gigabitinfrastrukturverordnung ist ein Rechtsakt, welcher den europaweiten Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze verfolgt. Für die Verwirklichung der Konnektivitätsziele und Zielsetzungen des im vergangenen Jahr von den beiden Gesetzgebern für dieses Jahrzehnt angenommen digitalen Kompasses der Europäischen Union, dem „Politikprogramm für die digitale Dekade“ und für den Ausbau der elektronischen Kommunikationsnetze der nächsten Generation in der Europäischen Union sei die Gigabitinfrastrukturverordnung unerlässlich, so der Rat der Europäischen Union.

Hauptziele des Vorschlags der Europäischen Kommission sind unter anderem die Senkung der hohen Kosten des Infrastrukturausbaus, welche unter anderem auf die vor dem Ausbau oder der Modernisierung der Infrastruktur notwendigen Genehmigungsverfahren zurückzuführen sind.

Ferner soll der Vorschlag für einen beschleunigten Netzausbau, Rechtssicherheit sowie Transparenz für beteiligte Wirtschaftsakteure sorgen. Schließlich umfasst der Vorschlag Vorgaben bezüglich der Errichtung und des Zugangs zu gebäudeinterner Infrastruktur. Verfolgt wird damit eine Mindestharmonierung in dem Bereich auf europäischer Ebene.

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