Veröffentlicht am 18. Dezember 2025
Lesedauer ca. 11 Minuten

Ready for 2026: Überblick wesentlicher Neuerungen ab 2026

Prof. Dr. Bernd Keller
Partner
Certified Sustainability Assurance Expert FS, Diplom-Kaufmann, IT-Auditor IDW, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Sylvia Kling
Associate Partner
Wirtschaftsprüferin
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Das neue Jahr 2026 hält für Unternehmen einige Neuerungen bereit, die es zu beachten und deren Auswirkungen es zu prüfen gilt. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick zu ausgewählten relevanten Neuerungen aus den Bereichen Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Nachhaltigkeitsberichterstattung, IT-Sicherheit sowie Governance, Risk & Compliance. Sie bieten somit einen Orientierungsrahmen für die Vorbereitung auf das neue Jahr.

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Ready for 2026 PDF

Handelsrechtliche Rechnungslegung

Überblick geänderter/neuer IDW-Verlautbarungen (inkl. Entwürfe):

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht regelmäßig Verlautbarungen, die sich mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung beschäftigen. Die Inhalte sind auch für Unternehmen relevant.

  • IDW RS IFA 1:
    Die neugefasste IDW-Stellungnahme zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz ist am 06.11.2024 vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) verabschiedet und am 14.11.2024 vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) billigend zur Kenntnis genommen worden. Anlass der Änderungen ist insbesondere die gesetzliche Verpflichtung zur klimaneutralen Sanierung des Gebäudebestands bis 2045, weshalb derartige Investitionen zukünftig bei der Beurteilung der Gebäudequalität stärker berücksichtigt werden sollen und sich dadurch handelsbilanzielle Auswirkungen ergeben. Die neugefasste Stellungnahme ist erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.Weitere Informationen:
    IDW ERS IFA 1: Überarbeitete Stellungnahme
    Neufassung von IDW RS IFA 1 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden verabschiedet | IDW

 

  • IDW ERS FAB 18 (vormals: IDW RS HFA 18):
    Der Entwurf einer Stellungnahme zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss wurde am 22.11.2024 vom FAB des IDW verabschiedet. Der Entwurf berücksichtigt Anpassungen und Ergänzungen, die infolge der geänderten Rechtslage erforderlich geworden sind (durch das MoPeG und das KöMoG). Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Ausführungen zur bilanziellen Behandlung von Vermögensauskehrungen (einschließlich sog. Liquiditätsausschüttungen) der Personenhandelsgesellschaft auf Ebene des Gesellschafters vorgesehen.
    Ergänzt werden sollen zudem die Regelungen zur Zugangsbewertung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften um die Darlegung des Umgangs mit Sachzuzahlungen, die der Gesellschafter in die Beteiligungsgesellschaft leistet. Schließlich sollen noch Klarstellungen bezüglich sonstiger Aspekte erfolgen.
    Die Stellungnahme gilt für die Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 30.06.2025 beginnen. Seitens des FAB wird jedoch empfohlen, bereits den Entwurf anzuwenden.Weitere Informationen:
    IDW ERS FAB 18 verabschiedet: Die Neuerungen
    Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften: Neufassung von IDW RS HFA 18 als Entwurf verabschiedet | IDW

 

  • IDW RS FAB 15 (vormals: IDW RS HFA 15):
    Die Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels wurde am 25.09.2025 vom FAB des IDW verabschiedet. Sie ersetzt den aus dem Jahr 2006 stammenden IDW RS HFA 15.
    Neben Klarstellungen im bisherigen sachlichen Anwendungsbereich sind Ergänzungen vorgesehen zur handelsrechtlichen Bilanzierung nationaler Emissionszertifikate i.S.d. Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie von Treibhausgasminderungsquoten und -pflichten gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Gegenüber dem Entwurf vom November 2024 wurden nur wenige, überwiegend klarstellende Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen, die zumeist Treibhausgas-Quoten betreffen.
    Die Stellungnahme gilt für die Aufstellung von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen.Weitere Informationen:
    IDW RS FAB 15 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und von THG-Quoten verabschiedet | IDW

 

  • IDW S 16:
    Der Standard zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) wurde vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) am 08.09.2025 verabschiedet und am 26.09.2025 vom Hauptfachausschuss (HFA) billigend zur Kenntnis genommen. Im Kern sind dabei eine angemessene Unternehmensplanung und ein angemessener Planungsprozess von Bedeutung. Hintergrund ist, dass mit § 1 StaRUG für alle haftungsbeschränkten Unternehmen die Einführung einer Krisenfrüherkennung und eines Krisenmanagements verpflichtend wurde.
    Weitere Informationen:
    IDW S 16: Neuer Standard zur Krisenfrüherkennung auch im Mittelstand | IDW
    Früh erkennen, gezielt steuern: Wie ein Risikomanagement die Unternehmensführung stärkt

 

 

  • Das IDW hat am 21.03.2025 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema „Wohlstandserhalt durch Produktivitätssteigerung“ veröffentlicht. Dieses Positionspapier zeigt die Dringlichkeit struktureller Reformen auf sowie die Notwendigkeit von Investitionen in Digitalisierung, Bildung und Technologie. Demnach ist eine steigende Produktivität bei gleichzeitigem Rückgang des Arbeitskräftepotenzials bzw. des Arbeitsangebots zentral zum Erhalt des Wohlstands.Weitere Informationen:
    IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier „Wohlstandserhalt durch Produktivitätssteigerung“ | IDW

 

 

  • Das IDW hat am 29.07.2025 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema „Fake News“ veröffentlicht. In diesem Positionspapier werden Risiken durch Fake News und Deep Fake analysiert sowie deren Auswirkungen auf Unternehmen und Wirtschaftsprüfer. Das Bewusstsein für diese Risiken sowie eine Stärkung der Resilienz dahingehend sind essenziell. Von Bedeutung sind hierbei u.a. die Implementierung von Frühwarn- und Kommunikationssystemen zur frühzeitigen Erkennung von Fake-News-Angriffen sowie Schulungen zur Sensibilisierung.Weitere Informationen:
    Fake News: Trendwatch Positionspapier zu Risiken und Handlungsbedarf | IDW

 

  • Basiszins Unternehmensbewertung: Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt zum 01.12.2025 den Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 mit 3,25 % an. Der Zinssatz ist damit seit dem 01.10.2025 unverändert. Ein Wert von 3,25 % wurde zuletzt im Oktober 2011 erreicht. Es empfiehlt sich diesen Zinssatz bei der Durchführung von (vorläufigen) Unternehmensbewertungen im Rahmen der Abschlusserstellung anzuwenden. Zum Abschlussstichtag ist je nach Zinsentwicklung ggf. eine Anpassung des Basiszinssatzes in der Berechnung vorzunehmen.Mehr zum Thema Kapitalkosten in der Unternehmensbewertung:
    Kapitalkosten in der Unternehmensbewertung – Gegenüberstellung der Standards in der DACH-Region

 

  • Neue Kapitalkostenempfehlung: Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie angepasst. Der FAUB hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % (zuvor: 6,00 % bis 8,00 %) anzupassen. Ausgehend von der Empfehlung vor persönlichen Steuern hat der FAUB vor dem Hintergrund des geltenden Abgeltungssteuersystems ergänzend eine Überleitung zur Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern vorgenommen. Dies führt zu einer entsprechenden Anpassung der Empfehlung für die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern auf eine Bandbreite von nunmehr 4,50 % bis 5,75 % (zuvor: 5,00 % bis 6,50 %). Die Anpassung der Marktrisikoprämie wurde aufgrund der Entwicklung der Kapitalmärkte vorgenommen, insbesondere aufgrund der Entwicklung des Zinsniveaus und der Renditeerwartungen am Aktienmarkt.Weitere Informationen und mehr zum Thema:
    Neue Kapitalkostenempfehlungen des FAUB – Stand 22.09.2025 | IDW
    Anpassung der Marktrisikoprämie durch den FAUB des IDW: Implikationen für die Rechnungslegung

 

 

  • CSRD-Umsetzungsgesetz: Der Regierungsentwurf (RegE) vom 03.09.2025 enthält die geplante Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD – Richtlinie (EU) 2022/2464) in nationales Recht. Im Wesentlichen sind im HGB Änderungen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen (HGB-E). Jedoch sind auch weitere Änderungen vorgesehen, die nur teilweise in sachlichem Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen. Zu diesen geplanten Änderungen zählen:
    • Schriftliche Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses (§ 245 Satz 1 HGB-E)
    • Berichterstattung über die wichtigsten immateriellen Ressourcen im Lagebericht (§ 289 Abs. 3a HGB-E)
    • „Aufstellungslösung“ hinsichtlich des ESEF-Formats des (Konzern-)Lageberichts bei Erweiterung um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht (§§ 289g, 315e HGB-E)
    • Zusammenführung der sog. „Eide“ durch die schriftlich versichert wird, dass (Konzern-)Abschluss und (Konzern-)Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, zudem Erweiterung um eine Versicherung hinsichtlich des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts (§§ 289h, 315f, 315e HGB-E)
    • Die Erstanwendung ist teilweise bereits ab dem Tag nach der Verkündung des finalen Gesetzes im Bundesgesetzblatt geplant. Es ist daher ratsam die Entwicklungen rund um die nationale Umsetzung der CSRD im Blick zu behalten.
    • Weitere Informationen: BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung

 

IFRS-Rechnungslegung

In den IFRS gelten für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2026 erstmals verpflichtend die folgenden Änderungen:

  • Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
  • Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7: Verträge über naturabhängige Stromversorgung
  • Änderungen an IAS 7, IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 10: Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Band 11

Für detaillierte Informationen rund um das Thema IFRS und die aktuellen Entwicklungen lesen Sie gerne unseren aktuellen Artikel: IFRS Update 2025

 

 

  • Das IASB hat im November 2025 illustrative Beispiele zur Darstellung von Unsicherheiten in Abschlüssen veröffentlicht. Auch wenn die Beispiele auf klimabezogenen Szenarien basieren, gelten die zugrunde gelegten Prinzipien für alle Arten von Unsicherheiten. Es handelt sich dabei um Begleitmaterialien zu den IFRS, die keine integralen Bestandteile der jeweiligen Standards bilden. Einen Erstanwendungszeitpunkt gibt es daher nicht und es erfolgt auch keine Übernahme in EU-Recht. Es wird jedoch erwartet, dass Unternehmen etwaige Änderungen in ihrer Berichterstattung zeitnah umsetzen.Weitere Informationen:
    IASB veröffentlicht Angaben-Beispiele zur Berichterstattung über Unsicherheiten in Abschlüssen • DRSC Website

 

Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Im Zusammenhang mit dem Omnibus I-Paket hat die EU-Kommission am 11.07.2025 Änderungen des ESRS Set 1 erlassen (sog. „Quick Fix“). Am 10.11.2025 wurde nun die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der Quick Fix ermöglicht es Unternehmen der ersten Welle, bestimmte Übergangserleichterungen auch in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 in Anspruch zu nehmen und erweitert den Anwenderkreis bestimmter größenabhängiger Erleichterungen auch auf Unternehmen mit mehr als 750 Arbeitnehmern.
    Weitere Informationen:
    Delegated regulation – EU – 2025/1416 – EN – EUR-Lex
    Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wichtige Neuerungen im Sommer 2025

 

 

  • Derzeit läuft eine Überarbeitung des ersten Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die finalen Entwürfe am 03.12.2025 an die EU-Kommission übergeben. Die Finalisierung der Überarbeitung ist bis Mitte 2026 geplant

 

  • Die EU-Kommission plant umfassende Anpassungen der in den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomieverordnung enthaltenen technischen Bewertungskriterien im Bereich Klima und Umwelt (Delegierte Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486). Hierfür wurde ein sog. „Call for Evidence“ veröffentlicht, in dessen Rahmen Stakeholder vier Wochen lang Feedback und Vorschläge zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit und Vereinfachung einreichen können. Die Frist endete am 05.12.2025. Es ist geplant, die überarbeiteten delegierten Rechtsakte im 2. Quartal 2026 zu finalisieren bzw. anzunehmen.

 

  • Nachdem das Europäische Parlament am 13.11.2025 seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen beschlossen hat, starteten am 18.11.2025 die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat und wurden am 16.12.2025 abgeschlossen. Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Mio. € jährlichen Nettoumsatzerlösen müssen künftig einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht inklusive Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomieverordnung vorlegen. Der finale Richtlinientext muss noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt daraufhin in Kraft.

Für detaillierte Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und die aktuellen Entwicklungen lesen Sie gerne unseren aktuellen Artikel: Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026

 

IT-Sicherheit

 

Governance, Risk & Compliance

  • Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat im September 2025 einen Praxis-Impuls zum Thema „Einsatz Künstlicher Intelligenz im Aufsichtsrat“ veröffentlicht. Der Impuls enthält einen Vorschlag zur Ausweitung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in drei Stufen von der Übernahme von Routineaufgaben bis zum strategischem Sparring. Für eine Erhöhung der Qualität der Arbeit des Aufsichtsrats ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema KI empfehlenswert.
    Weitere Informationen:
    Praxis-Impulse – dcgk – deutsch