Veröffentlicht am 21. September 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Reform der chinesischen Lokalzusatzsteuer steht bevor

  • Fortschritt bei der Verrechtlichung des chinesischen lokalen Steuer- und Abgabensystems
  • Mögliche Erhöhungen der Steuersätze und der Steuerbelastung
  • Unsicherheit hinsichtlich steuerlicher Vergünstigungen
Elisa Guo
Senior Associate
Am 28. August 2026 veröffentlichten das chinesische Finanzministerium und die Staatliche Steuerverwaltung den Entwurf des Gesetzes über die Lokalzusatzsteuer der Volksrepublik China zu öffentlichen Kommentaren. Der Entwurf sieht vor, die geltende städtische Instandhaltungs- und Aufbausteuer, den Bildungszuschlag und die lokalen Bildungszuschläge zu einer einheitlichen Lokalzusatzsteuer zusammenzuführen.

Am 28. August 2026 veröffentlichten das chinesische Finanzministerium und die Staatliche Steuerverwaltung den Entwurf des Gesetzes über die Lokalzusatzsteuer der Volksrepublik China zu öffentlichen Kommentaren (im Folgenden als „der Entwurf“ bezeichnet). Der Entwurf sieht vor, die geltende städtische Instandhaltungs- und Aufbausteuer („Urban Maintenance and Construction Tax, UMCT“), den Bildungszuschlag und die lokalen Bildungszuschläge zu einer einheitlichen Lokalzusatzsteuer zusammenzuführen.

Diese Reform stellt einen weiteren Fortschritt bei der Verrechtlichung des chinesischen lokalen Steuer und Abgabensystems dar. Die öffentlichen Kommentare enden am 27. September 2026. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bleibt die geltende Regelung weiterhin anwendbar. Es ist zu beachten, dass mit dieser Reform weder eine neue Steuerart eingeführt noch die neue Steuerbelastung erhöht werden soll. Vielmehr werden die seit vielen Jahren bestehenden lokalen Steuern und Abgaben gesetzlich zu einer einheitlichen Regelung zusammengeführt.

Wesentliche Änderungen

Auf Grundlage des Entwurfs lassen sich die wesentlichen geplanten Änderungen wie folgt zusammenfassen:

Inhalt Bisherige Regelung (eine Steuer und zwei Abgaben) Vorgeschlagene Regelung (Gesetz über die Lokalzusatzsteuer) Wesentliche Unterschiede
Art der Steuer UMCT, Bildungszuschlag und lokale Bildungszuschläge Zusammenfassung zu einer einheitlichen Lokalzusatzsteuer Zusammenfassung und gesetzliche Verankerung als eigenständige Steuer
Steuerzahler Unternehmen und natürliche Personen, die in China Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer entrichten Keine Änderung. Gilt ausschließlich für inländische Unternehmen. Von ausländischen Unternehmen an Kunden in China erbrachte Dienstleistungen und übertragene immaterielle Vermögenswerte unterliegen nicht der Lokalzusatzsteuer.
Bemessungsgrundlage
  • Tatsächlich entrichtete Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer;
  • Betrag der befreiten und gutgeschriebenen Steuer ist einzubeziehen;
  • Die direkt befreite Steuer und die am Ende der Periode noch nicht verrechnete Steuer sind abzuziehen;
  • Die importierte Mehrwertsteuer und die Verbrauchssteuer unterliegen nicht den Zuschlägen.
Keine Änderung.
Steuersätze / Erhebungssätze
  • UMCT: 7% in Stadt; 5% in Land/Gemeinde; 1% in sonstigen Gebieten.
  • Bildungszuschlag: 3%.
  • Lokaler Bildungszuschlag: 2%.
  • Gesamt: 12% in Stadt; 10% in Land/Gemeinde; 6% in sonstigen Gebieten.
Steuersatzspanne: 11% – 13%. Für jede Provinz wird ein einheitlicher Steuersatz festgelegt, ohne weitere Differenzierung zwischen Stadt, Land/Gemeinde und sonstigen Gebieten. Die bisherige Differenzierung nach Verwaltungsgebieten wird abgeschafft und durch einen einheitlichen Steuersatz auf Provinz. Die Steuerbelastung von Unternehmen in Stadt bleibt im Wesentlichen stabil, während Unternehmen in Land/Gemeinde und sonstigen Verwaltungsgebieten mit einer höheren Steuerbelastung rechnen müssen.
Steueranreize Verschiedene Vorzugsregelungen, darunter Ermäßigungen für Mehrwertsteuer-Kleinunternehmen sowie kleine Unternehmen mit geringen Gewinnen, sowie Befreiungen für Steuerpflichtige mit monatlichen Umsätzen von nicht mehr als RMB 100.000. Der Staatsrat kann für bestimmte Branchen oder Gruppen bzw. als Reaktion auf schwerwiegende Notlagen Steuerermäßigungen oder -befreiungen gewähren, vorbehaltlich der Einreichung beim Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses. Die Zuständigkeit für steuerliche Vergünstigungen wird beim Staatsrat zentralisiert; eine eigenständige Einführung von Steuerermäßigungs- und -befreiungsmaßnahmen auf lokaler Ebene wird damit ausgeschlossen. Ob bestehende allgemein anwendbare Vorzugsregelungen nach dem 31. Dezember 2027 hinaus verlängert werden können, ist in den später erlassenen offiziellen Begleitregelungen noch zu klären.
Bestimmungen zum Ort der Steuerzahlung, zum Entstehen der Steuerschuld und zu den Steuerabzugsverpflichteten Entsprechend den einschlägigen Bestimmungen zur Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer Keine Änderung.
Art der Steuererklärung Die drei bisherigen Zuschläge werden jeweils separat verbucht und separat erklärt. Zusammenfassung zu einer einheitlichen Steuerart: einmalige Verbuchung und einmalige Steuererklärung. Die Verfahren der Finanzbuchhaltung und Steuererklärung werden vereinfacht.

Angesichts der bevorstehenden Reform der Lokalzusatzsteuer sollten Unternehmen die Entwicklungen der Regelungen unter den folgenden praxisrelevanten Gesichtspunkten beobachten und rechtzeitig Anpassungen vornehmen:

Beobachtung möglicher Erhöhungen der Steuersätze und der Steuerbelastung

Nach dem Entwurf besteht die markanteste Änderung der Reform in der Anpassung der Sätze der Lokalzusatzsteuer. Insbesondere für Unternehmen in anderen Verwaltungsgebieten steigt der Satz der Lokalzusatzsteuer von bisher 6 Prozent um mindestens 5 Prozentpunkte auf 11 Prozent.

Darüber hinaus werden künftig die einzelnen Provinzen ihren anzuwendenden Steuersatz innerhalb des gesetzlich festgelegten Spielraums selbst festlegen. Dadurch entstehen objektiv Steuersatzunterschiede zwischen den Provinzen. Für Unternehmensgruppen mit Geschäftsaktivitäten in mehreren Provinzen ist die Lokalzusatzsteuer bei der Bewertung der Steuerbelastung im Rahmen der Standortwahl und der Gestaltung der Investitionsstruktur zu berücksichtigen.

Angesichts dieser möglichen Veränderungen sollten Unternehmen die endgültige Festlegung des anzuwendenden Steuersatzes in ihrer jeweiligen Provinz genau verfolgen, die Veränderungen der Steuerbelastung vor und nach der Reform berechnen und entsprechende Maßnahmen frühzeitig planen. Gleichzeitig müssen Unternehmen mit regionsübergreifender Tätigkeit auch die Auswirkungen von Steuersatzunterschieden zwischen den Provinzen auf die gesamte Steuerbelastung bewerten.

Unsicherheit hinsichtlich steuerlicher Vergünstigungen

Nach dem Entwurf wird die Zuständigkeit für Steuerermäßigungen und -befreiungen auf den Staatsrat zentralisiert. Lokale Behörden dürfen keine willkürlichen Ermäßigungen und Befreiungen der Lokalzusatzsteuer mehr erlassen. Diese Neuregelung soll ungeordnete lokale Steuervergünstigungen zur Schaffung steuerlich begünstigter Standorte eindämmen und einen schädlichen Steuerwettbewerb zwischen den Regionen verhindern. Dennoch müssen Unternehmen frühzeitig abschätzen, welche betrieblichen Auswirkungen sich ergeben, falls zahlreiche zeitlich begrenzte lokale Steuervergünstigungen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wegfallen und die Steuerbelastung dadurch steigt.

Darüber hinaus sollten Unternehmen die künftigen offiziellen Begleitregelungen zum neuen Gesetz genau verfolgen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Insbesondere ist zu beobachten, ob die derzeit geltenden allgemein anwendbaren Ermäßigungs- und Befreiungsregelungen – die 50pozentige Ermäßigung der Lokalzusatzsteuer für Mehrwertsteuer-Kleinunternehmen, Kleinunternehmen mit geringen Gewinnen und Einzelgewerbetreibende sowie die Befreiung für monatliche Umsätze von nicht mehr als RMB 100.000 – unter dem neuen Gesetz beibehalten werden.