Veröffentlicht am 1. Oktober 2024
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Regierungsentwurf zur deutschen Umsetzung der CSRD veröffentlicht

Dr. Christian Maier
Partner
CPA (U.S.), Diplom-Kaufmann, Head of Accounting, Reporting & Process Advisory, Wirtschaftsprüfer
Anna Wilhelm
Partner
Consultant, Sustainability Auditor IDW
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Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Unter­nehmen im Anwenderkreis zur Offenlegung umfangreicher Informationen über Nach­haltigkeitsaspekte verpflichtet, nimmt in Deutschland immer konkretere Züge an.

Am 24. Juli 2024 wurde der lang erwartete Regierungsentwurf zur deutschen Umsetzung der CSRD durch das Bundeskabinett beschlossen und auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Vorläufer des Regierungsentwurfs war der am 22. März 2024 veröffentlichte Referentenentwurf, zu dem Bundesländer, Verbände und die Öffentlichkeit bis zum 19. April 2024 Stellung beziehen konnten. Im Gesetzgebungsverfahren muss der Regierungsentwurf vor der finalen Unterzeichnung nun noch den Bundesrat und Bundestag passieren.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten des Regierungsentwurfs und den konkreten Implikationen für die Berichterstattung erhalten Sie in diesem » Artikel aus unserer „ESG News“. Weiterhin hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 01. August 2024 ein Briefing-Paper zum Regierungsentwurf mit einer Übersicht der wichtigsten Gesetzesänderungen veröffentlicht.