Regulatorische Vermögenswerte und Schulden: IFRS 20 veröffentlicht
- IFRS 20 regelt künftig die Bilanzierung preisregulierter Aktivitäten umfassend für IFRS-Anwender.
- Die Aufnahme regulatorischer Posten schließt eine „Lücke“ im Zusammenspiel mit IFRS 15.
- Die Informationslage für Investoren soll so verbessert und die Vergleichbarkeit erhöht werden.
- Die verpflichtende Erstanwendung beginnt ab dem 1. Januar 2029.
Hintergrund und Grundproblem
Unternehmen der Versorgungswirtschaft (z. B. Strom-, Gas- oder Wasserversorger) unterliegen häufig einer staatlichen oder behördlichen (Preis-)Regulierung, die unter anderem Zeitpunkt und Höhe zulässiger Entgelterhebungen gegenüber Kunden festlegt. Das IASB möchte mit dem neuen Standard IFRS 20 „Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden“ eine „Lücke“ in den IFRS schließen, die für solche Unternehmen im Rahmen der Umsatzrealisierung besteht.
Fallen die Erbringung regulierter Leistungen und die Möglichkeit der Ab- respektive Weiterverrechnung zeitlich auseinander, spiegelt der gemäß den allgemeinen Regelungen des IFRS 15 ermittelte und ausgewiesene Umsatz die wirtschaftliche Leistung in den einzelnen Berichtsperioden unter Umständen nicht vollständig bzw. verzerrt wider. Dies kann in der Praxis beispielsweise aus einem zeitlichen Versatz in der Weitergabe von über den ursprünglich geschätzten Kosten liegenden tatsächlichen Kosten resultieren. IFRS 20 bezeichnet dies als „zeitliche Differenz“ („difference in timing“).
Auch wenn mit – dem nicht in EU-Recht übernommenen – IFRS 14 „Regulatory Deferral Accounts“ eine Übergangsregelung für IFRS-Erstanwender bestand, fehlte in den IFRS bislang eine nun mit IFRS 20 vorliegende umfassende Regelung entsprechender Sachverhalte.
Ziel und Grundprinzip des IFRS 20
Das Ziel des IFRS 20 besteht in der Bereitstellung von umfassenderen und transparenteren Informationen über preisregulierte Aktivitäten und deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betroffener Unternehmen. Investoren sollen somit in die Lage versetzt werden, fundiertere Entscheidungen treffen zu können. Zudem soll IFRS 20 die „diversity in practice“ verringern und so die Vergleichbarkeit steigern.
IFRS 20 verpflichtet entsprechende Unternehmen daher, die Auswirkungen zeitlicher Differenzen zwischen Leistungserbringung und Entgelterhebung durch die Erfassung regulatorischer Vermögenswerte (Rechte, künftig regulierte Entgelte zu erhöhen) und regulatorischer Schulden (Verpflichtungen, künftig regulierte Entgelte zu mindern) sowie entsprechender regulatorischer Erträge und Aufwendungen abzubilden – und damit die im Verhältnis zur Umsatzrealisierung nach IFRS 15 bestehende „Informationslücke“ zu schließen. Die Abbildung der regulatorischen Posten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird durch zusätzliche Angaben und Erläuterungen im Anhang flankiert.
Anwendungszeitpunkt
IFRS 20 ersetzt IFRS 14 und ist erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2029 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich gestattet, unterliegt in der EU jedoch dem Vorbehalt des Endorsements.
Fazit
IFRS 20 zielt darauf ab, die bislang bestehende Lücke bei der Abbildung preisregulierter Aktivitäten zu schließen und Investoren verbesserte Einblicke in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betroffener Unternehmen zu vermitteln. Für die Bilanzierungspraxis bedeutet dies insbesondere, dass zeitliche Differenzen zwischen Leistungserbringung und Entgelterhebung künftig systematisch zu identifizieren und über regulatorische Vermögenswerte bzw. Schulden sowie korrespondierende Erfolgsgrößen abzubilden sind.
Dies führt zu konkreten praktischen Herausforderungen hinsichtlich
- der Identifikation relevanter Sachverhalte und regulatorischer Mechanismen,
- der Ableitung belastbarer Bewertungsmodelle sowie
- der Integration entsprechender Informationen in bestehende Rechnungslegungsprozesse und -systeme.
Obschon bis zu dem verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt noch Zeit verbleibt und das EU-Endorsement noch aussteht, ist eine frühzeitige strukturierte Analyse potentiell betroffener Sachverhalte für Unternehmen in preisregulierten Branchen entscheidend für die sachgerechte und effiziente Umsetzung. Anders als bei dem Vorgängerstandard IFRS 14, der lediglich eine Übergangslösung bot, ist für IFRS 20 das EU-Endorsement bis zum verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt zu erwarten.