Veröffentlicht am 26. August 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten

Revised ESRS veröffentlicht: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 die überarbeiteten ESRS veröffentlicht.
  • Die neuen Standards gelten ab dem 1. Januar 2027 mit Wahlrecht zu vorzeitiger Anwendung.
  • Der Berichtsumfang wird gegenüber den bisherigen ESRS deutlich reduziert.
  • Unternehmen sollten laufende CSRD-Projekte jetzt überprüfen.
Anna Wilhelm
Partner
Head of Sustainability Services, Consultant, Sustainability Auditor IDW
Annalena Krueger
Senior Associate
Consultant
Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als delegierten Rechtsakt verabschiedet. Ziel der Überarbeitung war die Vereinfachung und Verschlankung der Standards im Rahmen der Omnibus-I-Initiative. Die neuen ESRS reduzieren den Umfang der Berichterstattung deutlich und gelten verpflichtend ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen im Anwenderkreis der CSRD. Die wichtigsten Änderungen und die nächsten Schritte haben wir für Sie zusammengefasst.

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Mit der Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission die Überarbeitung der ESRS vorläufig abgeschlossen. Nach Angaben der Kommission werden die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 % reduziert, während sich die Gesamtzahl der Datenpunkte um mehr als 70 % verringert.

Parallel zu den ESRS wurde auch der neue Voluntary Standard (VS) als freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs veröffentlicht.

 

Was sind die wichtigsten Änderungen?

Die finale Fassung bestätigt die wesentlichen Vereinfachungen, die bereits in den von der EFRAG veröffentlichten Draft Simplified ESRS angelegt waren.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • deutliche Reduzierung der zu berichtenden Datenpunkte,
  • stärkere Fokussierung auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen,
  • zusätzliche Proportionalitäts- und Übergangsregelungen,
  • verbesserte Struktur und Lesbarkeit der Standards,
  • stärkere Orientierung an einer verständlichen und entscheidungsrelevanten Berichterstattung,
  • bessere Interoperabilität mit internationalen Rahmenwerken wie ISSB und GRI.

Ziel der Überarbeitung ist es, den Fokus stärker auf entscheidungsrelevante Informationen zu legen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung zu reduzieren.

 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen, die weiterhin unter die CSRD fallen, besteht jetzt die Möglichkeit, laufende Umsetzungsprojekte an die finale Fassung anzupassen.

Insbesondere sollten Unternehmen prüfen:

  • ob die durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse den neuen Anforderungen entspricht,
  • welche Datenpunkte künftig entfallen,
  • welche Übergangsregelungen genutzt werden können,
  • welche Auswirkungen sich auf Governance-, Kontroll- und Berichtsprozesse ergeben.

Durch die deutliche Reduzierung der Berichtspflichten können viele bestehende Umsetzungsansätze vereinfacht werden.

 

Ab wann gelten die neuen ESRS?

Der delegierte Rechtsakt wird nun dem EU- Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung vorgelegt. Die sogenannte Scrutiny Period beträgt zunächst zwei Monate und kann auf Antrag um weitere zwei Monate verlängert werden. Sofern keine Einwände erhoben werden, werden die überarbeiteten ESRS im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten anschließend in Kraft.

Für die CSRD-Berichterstattung sind sie verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Optional ist eine Anwendung bereits für die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2026 möglich.

 

Fazit

Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten ESRS schafft die EU mehr Klarheit für Unternehmen, die weiterhin der CSRD-Berichtspflicht unterliegen. Die Standards bleiben das zentrale Rahmenwerk der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, wurden jedoch deutlich verschlankt und stärker auf wesentliche Informationen ausgerichtet.

Für betroffene Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende CSRD-Projekte auf die finale Fassung der ESRS auszurichten und die neuen Erleichterungen gezielt zu nutzen.

Eine detaillierte Analyse aller Änderungen, der Anpassungen gegenüber den EFRAG-Entwürfen sowie der Auswirkungen für die Praxis finden Sie in unserem Beitrag „Nachhaltigkeitsberichterstattung: Veröffentlichung der überarbeiteten ESRS als delegierter Rechtsakt“.