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Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend auszuschließen, wenn dadurch manipulativ in die Vergabeunterlagen eingegriffen wird (Schleswig-Holsteinische OLG, Beschluss vom 28. März 2024 – 54 Verg 2/23).
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