Veröffentlicht am 12. März 2026
Lesedauer ca. 9 Minuten

Science-Based Targets Version 2.0: Strenge Kriterien für unternehmensweite Klimatransformation

  • SBTi Version 2.0 definiert strengere, wissenschaftsbasierte Klimaziele bis 2050.
  • Zyklische Validierung und Transitionspläne sind nun zentrale Anforderungen.
  • Carbon Credits unterliegen klaren Regeln – Priorität bleibt interne Reduktion.
  • Reporting, Governance und strategische Einbindung im Unternehmen werden verschärft.
Hidir Altinok
Senior Associate
Dipl.-Ing. (FH) Versorgungstechnik, M.Sc. Renewable Energy Systems
Naomi Mzyk
Senior Associate
B.A. Management in Organic and Sustainability Business
Mit dem neuen Entwurf des Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 setzt die Science Based Targets initiative (SBTi) einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung wissenschaftsbasierter Unternehmensziele zum Klimaschutz. Der Standard definiert die zentralen Anforderungen an unternehmerische Klimaziele, die sich am aktuellen Stand der Klimawissenschaft orientieren. Ziel ist es, die globale Erderwärmung auf unter 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

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In unserer Artikelreihe zu Science-Based Targets haben wir bereits die strategische Relevanz der Aufstellung wissenschaftsbasierter Klimaziele sowie die Vorteile der von der SBTi bereitgestellten Instrumente erläutert (siehe Artikel zu Science-Based Targets).

Neben den sogenannten Near-Term Targets, die auf Emissionsreduktionen bis 2030 abzielen und eigene Kriterien für die Entwicklung solcher Ziele vorgeben, spielen vor allem die Net-Zero Targets eine zentrale Rolle. Bislang orientieren sich diese an der Version 1.3 des Corporate Net-Zero Standards.

Die folgende Abbildung visualisiert die angedachte Zielsetzung von SBTs nach dem corporate net-zero Standard.

Abbildung 1: Zielsetzung von SBTs
(Quelle: Corporate Net Zero Standard V 1.3, 2025; SBTi)

Die Überarbeitung des Standards wurde von der SBTi bereits 2025 angekündigt. Ein erster Entwurf wurde im März 2025 veröffentlicht, der zweite Entwurf folgte im November 2025. Kürzlich endete die öffentliche Konsultationsphase zu diesem Entwurf.

Das 1,5-Grad-Ziel und die Begrenzung der globalen Erwärmung auf Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050 bleiben weiterhin die zentralen Orientierungsgrößen des Corporate Net-Zero Standard V2. Gleichzeitig hat die SBTi das Ambitionsniveau, die Umsetzungsmechanismen und die Governance-Vorgaben deutlich präzisiert.

Die Überarbeitung verfolgt dabei drei zentrale Ziele:

  • Höhere Integrität des Standards und der erlaubten Mechanismen, insbesondere bei Scope 2 (insbesondere Strombezug) und Kompensationsmaßnahmen.
  • Stärkere Verankerung von Transition Planning und unternehmerischer Verantwortung.
  • Praktikablere und kontinuierliche Validierungsprozesse, um die Einhaltung der Vorgaben langfristig sicherzustellen.

Neue Struktur: Kategorien und zyklische Validierung

Eine der zentralen Neuerungen des überarbeiteten Corporate Net-Zero Standard V2 wird die Einführung von zwei Unternehmenskategorien, die sich an der Unternehmensgröße und dem wirtschaftlichen Umfeld orientieren:

Unternehmenskategorie Weltweiter Nettoumsatz (EUR/USD) Bilanzsumme (EUR/USD) Mitarbeiter Geographische Lage (gemäß den World Development Indicators der Weltbank)
Kategorie A Über 450 Millionen EUR/USD / mehr als 1.000 Mitarbeiter Land mit hohem und mittlerem Einkommensniveau
Zwischen 50 und 450 Millionen EUR/USD Über 25 Millionen EUR/USD 250 – 1.000 Mitarbeiter Land mit hohem Einkommensniveau
Kategorie B Zwischen 50 und 450 Millionen EUR/USD Über 25 Millionen EUR/USD 250 – 1.000 Mitarbeiter Land mit mittlerem oder niedrigem Einkommensniveau
Nettoumsatz unter 50 Millionen EUR/USD Unter 25 Millionen EUR/USD Weniger als 250 Mitarbeiter Weltweit

Tabelle 1: Kategorisierung von Unternehmen nach dem aktuellen Entwurf des corporate net-zero Standards V 2.0
(Quelle: Corporate Net Zero Standard V 2.0, 2025; SBTi)

Wie in Tabelle 1 darstellt, umfasst z.B. Kategorie A nach aktuellem Entwurf künftig große Unternehmen mit einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen EUR/USD und mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie mittelgroße Unternehmen mit einem Nettoumsatz zwischen 50 und 450 Millionen EUR/USD und 250 bis 1.000 Mitarbeitenden, sofern sie in Ländern mit hohem Einkommensniveau ansässig sind (gemäß den World Development Indicators der Weltbank).

Die Anforderungen bleiben grundsätzlich ambitioniert, werden aber durch gezielte Flexibilitäten ergänzt, um eine proportionale Umsetzung zu ermöglichen.

Für europäische Unternehmen, die eine Zertifizierung nach dem Standard anstreben und sich nahe der Grenze zwischen den Kategorien bewegen, wird empfohlen, sich bereits jetzt nach den strengeren Anforderungen von Kategorie A auszurichten. Bei prognostiziertem Wachstum ist ein Wechsel in Kategorie A in späteren Validierungszyklen wahrscheinlich.

Ein weiteres zentrales Element der Überarbeitung ist das zyklische Validierungsmodell, das die bisherige Einmalprüfung ablöst. Der Prozess besteht künftig aus drei Phasen:

  1. Entry Check – Prüfung der grundsätzlichen Eignung und des Commitments des Unternehmens
  2. Initial Validation – Bewertung der eingereichten Klimaziele auf Übereinstimmung mit den SBTi-Kriterien
  3. Renewal Validation – Alle fünf Jahre nach der Validierung erfolgt eine erneute Prüfung der Ziele

Unternehmen müssen ihre validierten Klimaziele alle fünf Jahre auf ihre Konformität mit den aktuellen SBTi-Kriterien und -Standards sowie auf ihre Umsetzbarkeit überprüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung reichen sie bei der SBTi ein. Wird festgestellt, dass Anpassungen erforderlich sind, fordert die SBTi eine Neuberechnung der Ziele innerhalb von zwölf Monaten.

Zudem führt die SBTi künftig Stichprobenprüfungen durch, um die Qualität und Konsistenz der eingereichten Ziele zu sichern.

Damit wird die Zielsetzung als kontinuierlicher Steuerungsprozess verstanden – und nicht länger als einmaliger Meilenstein.

Übergangsfristen und Neuerungen bei der Zielsetzung

Der sektorübergreifende Rahmen des Corporate Net-Zero Standard V2 wurde an den neuesten Stand der Klimawissenschaft angepasst und stärker mit branchenspezifischen Standards sowie dem Net-Zero-Standard für Finanzinstitute verzahnt.

Version 2.0 wird für neue Zielsetzungen ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend sein. Die bisherige Version 1.3 darf nur noch bis zum 31. Dezember 2027 für neue Zieldefinitionen genutzt werden. Unternehmen mit bestehenden Verpflichtungen müssen bei der nächsten Validierung die zu dem Zeitpunkt aktuelle Fassung des Standards anwenden und ihre Klimaziele entsprechend anpassen.

Der Standard begleitet Unternehmen entlang des gesamten Dekarbonisierungspfades – von der Festlegung wissenschaftsbasierter Ziele bis hin zur Erreichung und langfristigen Aufrechterhaltung des Netto-Null-Status.

Im Bereich Scope 2 verschärft der Entwurf die Anforderungen an die Integrität von Scope-2-Zielen deutlich. Unternehmen sollen sich verpflichten, ihre Stromversorgung spätestens bis 2040 vollständig auf CO₂-arme Quellen umzustellen.

Dafür werden unter anderem folgende Maßnahmen gefordert:

  • Robustere vertragliche Instrumente für den Bezug erneuerbarer Energien
  • Geografische Zuordnung („geographic matching“) von Erzeugung und Verbrauch
  • Zeitliche Abstimmung („temporal matching“) von Erzeugung und Verbrauch im Rahmen eines gestuften Ansatzes

Im Bereich Scope 3 hingegen sieht der Entwurf differenzierte Flexibilitäten vor, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Unter bestimmten Voraussetzungen können KMU auf formale Scope-3-Ziele verzichten oder stattdessen alternative, nicht emissionsbasierte Ziele setzen – beispielsweise beschaffungsbezogene Transformationsvorgaben.

Gleichwohl bleibt der Anspruch bestehen, die gesamte Wertschöpfungskette in die Dekarbonisierungsstrategie einzubeziehen und Unternehmen für die Reduktion von Emissionen entlang der Lieferkette verantwortlich zu machen.

Anforderung an den Transitionsplan

Die Verpflichtung, die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen, wird für Unternehmen der Kategorie A durch eine neue Vorgabe verstärkt: Zukünftig müssen sie glaubwürdige Transitionspläne (auch: Übergangspläne) veröffentlichen. In diesen legen sie einen konkreten Fahrplan mit Maßnahmen zur Erreichung ihrer Netto-Null-Ziele dar.

Die Veröffentlichung des Transitionsplans muss spätestens 12 Monate nach der ersten Validierung der Klimaziele erfolgen. Der Plan muss folgende Kernelemente enthalten:

Kernelement Beschreibung der Angabe
Übersicht aller Klimaziele

 

Darstellung aller gesetzten Ziele, einschließlich derjenigen gemäß geltender sektorspezifischer Standards.
Maßnahmen zur Zielerreichung

 

Konkrete Aktivitäten und Projekte, die zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen.
Annahmen und externe Abhängigkeiten

 

Offenlegung der zugrundeliegenden Szenarien, Annahmen sowie externer Faktoren, die den Zielerreichungsprozess beeinflussen können.
Strategie zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen

 

Beschreibung des geplanten Ausstiegs aus der Nutzung und Förderung unverminderter fossiler Brennstoffe.

Zulässig sind lediglich begrenzte Restnutzungen, die durch Kompensationsmaßnahmen vollständig neutralisiert werden müssen, um Netto-Null zu erreichen.

Finanzierungsplanung

 

Angaben zu den geschätzten Kosten der Maßnahmen.

Indikativer Finanzierungsansatz zur Sicherstellung der Umsetzungsfähigkeit.

Tabelle 2: Beschreibung der Elemente eines Transitionsplans nach dem aktuellen Entwurf des corporate net-zero Standards V 2.0

Quelle: Corporate Net Zero Standard V 2.0, 2025; SBTi

Die SBTi empfiehlt Unternehmen, externe Beratung in Anspruch zu nehmen, da sie selbst keine individuelle Unterstützung außerhalb der veröffentlichten Standards und Guidances anbietet.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass Unternehmen häufig weiteren Berichtspflichten oder gesetzlichen Vorgaben – wie etwa der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – unterliegen. Dies erhöht die Komplexität, da zahlreiche Anforderungen parallel zu beachten und zu verknüpfen sind.

Carbon Credits und „Ongoing Emissions Responsibility“

Eine der meistdiskutierten Neuerungen im Corporate Net-Zero Standard V2 betrifft die Rolle von CO₂-Kompensationsmaßnahmen. Das bisherige Konzept der Beyond Value Chain Mitigation (BVCM) wird nun durch das neue Ongoing Emissions Responsibility (OER)-Framework ersetzt. Damit schlägt die SBTi erstmals einen formalisierten Ansatz vor, um den Einsatz von Carbon Credits in die Net-Zero-Strategie von Unternehmen einzubetten – und betont gleichzeitig, dass vorrangig reale Emissionsreduktionen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette angestrebt werden müssen. Abbildung 1 zeigt neben der Visualisierung der Zielsetzung ebenfalls auf, dass eine Neutralisierung von Restemissionen, z.B. durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erst nach genügender Emissionsreduktion und dem Erreichen des Netto-Null Zieles erfolgen soll.

Ab dem Jahr 2035 ist für Unternehmen der Kategorie A vorgeschrieben, schrittweise Verantwortung für ihre verbleibenden Emissionen zu übernehmen. Ziel ist es, bis zum Erreichen des Net-Zero-Ziels ausreichende Kapazitäten für die Entfernung von CO₂ aus der Atmosphäre sowie für die dauerhafte Kohlenstoffspeicherung aufzubauen.

Mit dieser Neuausrichtung rückt auch die Integrität der Kompensationsmaßnahmen stärker in den Fokus strategischer Entscheidungsprozesse. Unternehmen müssen sich verstärkt mit den reputativen Risiken auseinandersetzen, die mit der Nutzung von Carbon Credits einhergehen können, und sicherstellen, dass diese Maßnahmen tatsächlich zu echten, zusätzlichen und dauerhaften Emissionsminderungen führen.

Reporting, Kommunikation und Governance

Die Version 2.0 des Standards fasst die Berichtspflichten erstmals in einem eigenständigen Annex zusammen und definiert dabei klare zeitliche Vorgaben. Diese Konsolidierung erhöht die Planbarkeit für Unternehmen und schafft gleichzeitig mehr Transparenz hinsichtlich der Offenlegungsanforderungen.

Zudem enthält der Entwurf ergänzende Leitlinien zur Kommunikation von Klimazielen und erreichten Fortschritten. Ziel ist es, irreführende oder überzogene Aussagen im Zusammenhang mit Net-Zero-Zielen zu vermeiden und eine sachliche, nachvollziehbare Berichterstattung zu fördern.

Im Bereich der Governance wurden die Anforderungen deutlich verschärft: Die interne Verantwortungsstruktur wird stärker in den Fokus genommen, wobei insbesondere die Rolle der Unternehmensführung betont wird. Die Einbindung der Zielsetzungen in bestehende Risikomanagement- und Berichtssysteme wird verstärkt gefordert. Zudem wurde die Anschlussfähigkeit an andere regulatorische Rahmenwerke verbessert, um Interoperabilität und inhaltliche Kohärenz auf nationaler und internationaler Ebene zu unterstützen.

Fazit

Mit der Einführung von Version 2.0 entwickelt sich der SBTi-Standard zunehmend von einem zielorientierten Instrument hin zu einem umfassenden Rahmenwerk für die unternehmensweite Transformation. Künftig reicht es nicht mehr aus, lediglich ambitionierte Emissionsreduktionspfade zu definieren – Unternehmen müssen diese vielmehr in ihrer Umsetzung, Fortschreibung und Governance nachweisbar abbilden und steuern.

Für kapitalmarktorientierte Akteure sowie Unternehmen mit komplexen Wertschöpfungsketten ergibt sich dadurch eine stärkere Verzahnung von Klimastrategie, Finanzierung, Risikomanagement und externer Kommunikation.

Der vorliegende Entwurf markiert damit einen klaren Paradigmenwechsel: Net Zero wird zunehmend nicht mehr als definiter Endzustand, sondern als dynamischer und kontinuierlich zu steuernder Prozess verstanden. Dieser erfordert eine hohe Transparenz und Nachweisbarkeit, eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte sowie eine zunehmend strategische Bedeutung für das Geschäftsmodell und den Zugang zu Kapital.

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Autoren: Sophie Kaufmann & Hidir Altinok