Veröffentlicht am 13. Februar 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten

Steigende Sicherheitskosten für Veranstaltungen: Steuerliche Auswirkungen für Kommunen

  • Steigende Sicherheitskosten stellen Kommunen vor steuerliche Herausforderungen
  • Terrorsperren können finanzielle und steuerliche Spielräume eröffnen
  • Kommunale Sicherheit erfordert strategische finanzielle Steuerung
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Madlen Mainzer
Associate Partner
Geprüfte Mediatorin (INeKO Institut der Universität zu Köln), Steuerberaterin, Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Verschärfte Sicherheitsauflagen bei Veranstaltungen wie Karnevalsumzügen oder Stadtfesten führen in vielen Kommunen zu erheblichen Mehrkosten. Investitionen in Terrorsperren, Zufahrtsschutz und Logistik belasten die Haushalte spürbar. Neben der Finanzierung stellt sich insbesondere die Frage der steuerlichen Einordnung. Eine strategische Zuordnung kann helfen, finanzielle Spielräume zu sichern und langfristige Haushaltsrisiken zu vermeiden.

Der Karneval 2026 wird stattfinden – zumindest in Nordrhein-Westfalen. Trotz deutlich verschärfter Sicherheitsauflagen haben große Städte wie Köln frühzeitig klargestellt, dass Absagen keine Option sind. Der Schutz vor möglichen Anschlägen hat jedoch seinen Preis: Mobile Terrorsperren, Zufahrtsschutzsysteme, temporäre Poller, zusätzliche Logistik und Sicherheitskonzepte belasten die Budgets von Kommunen spürbar. Was in der öffentlichen Wahrnehmung häufig auf Fragen der Gefahrenabwehr reduziert wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen ebenso als komplexe finanz- und steuerpolitische Herausforderung.

Die Anschaffung entsprechender Sicherheitsinfrastruktur bewegt sich nicht selten im hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich. Für Kommunen stellt sich damit nicht nur die Frage der Finanzierung, sondern auch die der richtigen steuerlichen Einordnung. Denn, ob diese Kosten dauerhaft den hoheitlichen Bereich belasten oder zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden können, hängt maßgeblich von der organisatorischen und funktionalen Zuordnung ab.

Erfolgt die Durchführung von Karnevalsumzügen, Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA), etwa als Veranstaltungs-BgA bei kulturellen oder sportlichen Großereignissen, können Aufwendungen für Terrorsperren bei entsprechender Zuordnung als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn bereits BgA für Märkte, Stadtfeste, Sportstätten oder anderen Veranstaltungsflächen bestehen und die Sicherheitsmaßnahmen diesen funktional zugeordnet werden können. Entscheidend ist die tatsächliche wirtschaftliche Veranlassung. Auch die umsatzsteuerliche Perspektive ist wesentlich. Soweit die Sicherheitsmaßnahmen in einem direkten und objektiven Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen stehen – etwa Eintrittsgeldern oder Standmieten –, ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich. In vielen Fällen allerdings nur anteilig, insbesondere bei gemischter Nutzung oder bei Veranstaltungen mit sowohl unentgeltlichen bzw. steuerfreien als auch steuerpflichtigen Umsätzen. Eine sorgfältige Zuordnungsentscheidung, belastbare Dokumentation und ein konsistentes Gesamtkonzept sind hier unerlässlich, um spätere Diskussionen mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. Hinzu kommt, dass Terrorsperren häufig nicht nur einmalig, sondern dauerhaft oder bei mehreren Veranstaltungen eingesetzt werden – ein Umstand, der auch umsatzsteuerlich sauber abgebildet werden muss.

Über die steuerlichen Detailfragen hinaus zeigen die aktuellen Sicherheitsauflagen vor allem eines: Sie haben weitreichende finanzielle und strukturelle Auswirkungen, die Kommunen nicht isoliert betrachten dürfen. Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe, ihre Finanzierung aber muss strategisch gesteuert werden. Wer Sicherheitskosten pauschal dem hoheitlichen Bereich zuordnet, verzichtet unter Umständen auf legitime steuerliche Entlastungen und verschlechtert damit unnötig die Haushaltslage.

Ganzheitliche Betrachtung statt Einzelmaßnahme

Im angespannten finanziellen Umfeld, in dem sich Kommunen befinden, ist ein ganzheitlicher Blick erforderlich. Sicherheitsauflagen wie Terrorsperren sind keine singulären Investitionen, sondern Teil eines größeren kommunalen Gefüges aus Haushaltsrecht, Steuerrecht, Finanz- & Liquiditätsorganisation und politischer Entscheidungsfindung. Eine nachhaltige Lösung entsteht nicht durch die isolierte Betrachtung einzelner Rechnungen, sondern durch das Zusammenspiel aller Ebenen. Ein solcher Ansatz bedeutet, kommunale Fragestellungen aus der Perspektive eines Kämmerers/einer Kämmerin mitzudenken: wirtschaftlich, langfristig, risiko- und liquiditätsbewusst. Es geht darum, finanzielle Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, steuerliche Spielräume gezielt zu nutzen und Strukturen so auszurichten, dass Sicherheit gewährleistet wird, ohne den Haushalt dauerhaft zu belasten.

Unser 360-Grad-Blick auf die Kommune verbindet steuerliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für kommunale Entscheidungsprozesse, Verwaltungsrealitäten und politische Rahmenbedingungen. Aktuelle praxisrelevante Fragestellungen greifen wir fortlaufend auf und ordnen sie ein. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Themen erfolgt regelmäßig in unseren Webinaren; für weitergehende Fragen stehen wir Kommunen jederzeit im Rahmen unseres Ansatzes „Kommune 360 Grad“ zur Verfügung.

Der Karneval bleibt bunt, laut und identitätsstiftend. Die finanzielle Behandlung und steuerliche Gestaltung seiner Sicherheitsmaßnahmen sollte hingegen klar, strukturiert und vorausschauend sein.