Employer of Record in Singapur
Ist das Konzept des EoR in Singapur bekannt und gesetzlich geregelt?
Das EoR-Konzept ist in Singapur als „Employer of Record“ (EoR) und teilweise als „Professional Employer Organisation“ (PEO) bekannt. Es gibt für diesen Service verschiedene Anbieter in Singapur. Ausländische Unternehmen nehmen EoR Services eher in Anspruch als inländische Unternehmen. Das gilt insbesondere für solche Unternehmen, die in Singapur noch keine Niederlassung gründen möchten. Sie nehmen EoR Services in Anspruch, um die gesetzlichen Anforderungen Singapurs etwa im Arbeitsrecht zu erfüllen und leichter Arbeitsvisa zu erwirken.
Der Großteil von Singapurs Arbeitsrecht ist im Employment Act 1968, dem Employment of Foreign Manpower Act 1990, dem Work Injury Compensation Act 2019, dem Workplace Safety and Health Act 2006 und in Verfügungen zu diesen Gesetzen geregelt. Das Konzept des EoR ist nicht ausdrücklich in Singapurs Gesetzen geregelt. Die Arbeitsbehörde (das Ministry of Manpower) betrachtet Personen, die formell bei einem EoR angestellt sind, als reguläre Arbeitnehmer.
Steht das Konzept des EoR in Singapur der Arbeitnehmerüberlassung nahe?
Was sind die Besonderheiten der Tätigkeit im Rahmen des EoR-Konzepts in Singapur?
Singapurs Arbeitsrecht unterscheidet bei der Frage der zulässigen Dauer von Arbeitsverhältnissen nicht zwischen verschiedenen Formen der Anstellung wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit, Festangestellte oder freie Mitarbeiter. Aus Singapurs Arbeitsrecht ergibt sich keine zeitliche Begrenzung für die Anstellung über einen EoR oder für die Arbeitnehmerüberlassung. Eine Befristung ergibt sich häufig aus den Verträgen zwischen den beteiligten Parteien.
Der Employment Act schreibt vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bestimmte Benefits gewährt und sieht weitere Mindestinhalte für Arbeitsverträge vor. Es liegt im Ermessen des wirtschaftlichen Arbeitgebers, ob er einen Gleichlauf zwischen den eigenen Arbeitsverträgen mit den eigenen regulären Mitarbeitern und dem Arbeitsvertrag zwischen dem EoR und dem Mitarbeiter in Singapur herstellen möchte, sofern Singapurs zwingendes Arbeitsrecht beachtet wird.
Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei dem Konzept des EoR in Singapur?
Singapur hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen, das EoR und Arbeitnehmerüberlassung nicht ausdrücklich regelt. Je nach Konstellation und Strukturierung können Singapurs Steuerbehörden EoR Strukturen unberücksichtigt lassen und für den wirtschaftlichen Arbeitgeber das Bestehen einer Betriebsstätte annehmen.