Veröffentlicht am 20. Januar 2026
Lesedauer ca. 6 Minuten

Ausgabe Januar 2026: SPD veröffentlicht Reformideen für Erbschaftsteuer

  • Aus dem Newsletter „Nachfolge Kompass", Ausgabe Januar 2026
  • Die SPD hat ihre Pläne für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt
  • Die Betriebsvermögensbegünstigung soll stark eingeschränkt werden
Elke Volland
Partner
Fachanwältin für Steuerrecht, Rechtsanwältin
Jan Jungclaussen
Associate Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater
Felix Link
Associate Partner
Rechtsanwalt
Kontaktieren Sie uns:
Jetzt Kontakt aufnehmen
Die SPD hat am 13. Januar 2026 erste Ideen für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Unter der Überschrift „FairErben“ nennt das Papier der Bundestagsabgeordneten Tim Klüssendorf, Wiebke Esdar, Frauke Heiligenstadt und Parsa Marvi vereinzelte Eckpunkte einer möglichen künftigen Reform. Sollte das Konzept umgesetzt werden, würden die bisherigen Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.

Zum Newsletter  Kostenlos abonnieren

Die Vorschläge der SPD

Das Konzeptpapier enthält folgende wesentliche Punkte zu einer zukünftigen Erbschaftsteuer:

  • Die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer waren bisher vom Grad der Verwandtschaft zwischen übertragender und empfangender Person abhängig und wurde alle zehn Jahre neu gewährt. Dieses System soll durch einen einmaligen Lebensfreibetrag in Höhe von insgesamt EUR 1 Mio. ersetzt werden. Er setzt sich zusammen aus EUR 900.000, für Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie und EUR 100.000 für Schenkungen und Erbschaften von dritten Personen. Außerdem soll es nur noch einen einheitlichen progressiven Steuertarif geben, der auf das übergehende Vermögen oberhalb des Freibetrages angewendet wird. Bisher war der Steuertarif abhängig von der Steuerklasse des Erwerbers. Die bisherigen Steuersätze differenzieren nach dem Grad der Verwandtschaft.
  • Das Familienheim soll wie bisher steuerfrei in die nächste Generation übertragen werden können, wenn die Erben oder Beschenkten darin wohnen bleiben. Sein Wert soll nicht in den Lebensfreibetrag eingerechnet werden.
  • Für Betriebsvermögen soll es statt der derzeit bestehenden umfangreichen Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen einen Freibetrag in Höhe von EUR 5 Mio. geben. Das bedeutet, Unternehmen mit einem Wert von bis zu EUR 5 Mio. könnten steuerfrei in die nächste Generation übertragen werden. Unternehmenswerte, die über diesen Betrag hinausgehen, werden mit einem progressiven Steuersatz besteuert (dessen Höhe und der Progressionsverlauf sind noch unbekannt). Die Steuer könnte bis zu 20 Jahre gestundet werden, wenn die Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten werden. Dazu soll es weiterhin Behaltensfristen und Lohnsummenregelungen geben, die sich an den derzeitigen Regelungen zur Regelverschonung orientieren. Der Unternehmensfreibetrag soll ebenfalls als Lebensfreibetrag ausgestaltet werden. Er könnte daher bei mehreren Unternehmen, die auf denselben Erwerber übertragen werden, nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Reaktionen auf die SPD-Vorschläge

Die SPD ist bei der Umsetzung einer Erbschaftsteuerreform auf die Stimmen der Union in Bundestag und Bundesrat angewiesen. Aus Unionskreisen wurde das SPD-Papier allerdings stark kritisiert.

Bundeskanzler Merz sagte bei einer Rede vor der IHK in Halle, er wolle nicht, dass die Weitergabe von Betrieben in den Familien durch Steuerlasten zusätzlich erschwert werde. Der Vizefraktionsvorsitzende der Union Mathias Middelberg sagte der dpa, das SPD-Konzept würde vor allem den familiengeführten Mittelstand massiv zusätzlich belasten. Aus seiner Sicht seien nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen notwendig. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte dem Magazin Der Spiegel, es handele sich bei den SPD-Plänen um eine leistungsfeindliche Steuerreform. Dafür gebe es „selbstverständlich eine Absage“ von der CSU.

Auch aus der Wirtschaft gibt es Kritik an den Reformvorschlägen der SPD: Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie Hildegard Müller bezeichnete die Ideen als „toxisch für Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand“. Der Präsident des Ifo-Instituts Clemens Fuest sagte dem Handelsblatt, eine Erhöhung der Erbschaftsteuer für Betriebserben würde den Rückgang der Investitionen beschleunigen.

Unsere Einordnung der Vorschläge

Die SPD-Pläne sind nicht neu; sie waren bereits Teil der Reformdebatte zur Erbschaftsteuer. Zudem sind sie stark von dem Ende letzten Jahres veröffentlichten Gutachten der sog. Wirtschaftsweisen zur Erbschaftsteuer beeinflusst. Überraschend ist allerdings der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzeptpapiers sowie die Tatsache, dass die Vorschläge aus der SPD-Bundestagsfraktion kommen und nicht aus dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium.

Auffällig ist, dass das Arbeitspapier kein vollständiges Konzept für eine Erbschaftsteuerreform enthält, sondern nur Bruchstücke. Das führt zu massiven Ungewissheiten hinsichtlich der zukünftigen steuerlichen Belastungen für Unternehmensnachfolgen, was angesichts der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage ungünstig ist. Unternehmen benötigen Planungssicherheit, insbesondere hinsichtlich der mittelfristigen Steuerbelastungen.

Die Vorschläge belasten den Mittelstand und die deutschen Familienunternehmen erheblich.
Der vorgesehene Unternehmensfreibetrag wird nach der derzeitigen Bewertungssystematik für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bereits bei einem durchschnittlichen jährlichen Vorsteuergewinn von ca. EUR 500.000 erreicht. Dadurch würden die meisten deutschen Familienunternehmen keine oder nur eine sehr geringe Steuerbegünstigungen für Unternehmensnachfolgen erhalten. Die Vorschläge verkennen zudem, dass die Liquidität zur Bezahlung von Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Unternehmensübertragungen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle aus dem Unternehmen selbst stammt. Diese Liquidität fehlt sodann für Investitionen. Daran ändert auch die vorgesehene 20-jährige Stundung der Steuer nichts, da diese den Liquiditätsabfluss nicht verhindert, sondern nur verlagert und das Insolvenzrisiko jahrzehntelang auf den Erwerber verlagert wird.

In der Folge entstünde für viele Erwerber von Familienunternehmen ein großer Anreiz zum Verkauf des Unternehmens, für viele auch ein Zwang zum Verkauf. Dann stünde die benötigte Liquidität zur Begleichung der Steuer sofort zur Verfügung. Das würde dem Wirtschaftsstandort Deutschland allerdings massiv schaden. Bei den Käufern betroffener Familienunternehmen dürfte es sich zudem regelmäßig um Beteiligungsunternehmen handeln, häufig aus dem Ausland. Familienunternehmen als bisheriges Rückgrat der deutschen Wirtschaft würden dadurch erheblich geschwächt.

Wann kommt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Hintergrund der aktuellen Debatte zu einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hat die Verfassungsmäßigkeit der umfangreichen Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen zu prüfen. Kern des Verfahrens ist insbesondere, ob die derzeitigen Regelungen Erbschaften und Schenkungen von Betriebsvermögen im Vergleich zu anderen Vermögensgegenständen wie Wertpapierdepots verfassungswidrig ungleich behandeln.

Noch ist unklar, wann das Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer entscheiden wird. Während die Entscheidung in Fachkreisen bereits für 2025 erwartet worden war, rechnet der SPD Fraktionsvorsitzende Miersch mit einer Entscheidung im ersten Quartal 2026. Dagegen erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber der dpa, mit einer Entscheidung sei nicht in den nächsten Monaten, sondern im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen.

Unsere Handlungsempfehlung: Rechtzeitige Vorbereitung ist alles!

Die nun veröffentlichten SPD-Pläne sind ein erster Aufschlag in der sich immer rasanter entwickelnden Reformdebatte. Es ist nicht zu erwarten, dass die Unionsparteien den Vorschlägen in dieser Form zustimmen werden. Auch ist eine Reform vor dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer unwahrscheinlich. Allerdings steht die Union angesichts klammer Kassen bei Bund und Ländern und der erheblichen Investitionen in Verteidigung derzeit stark unter Druck. Es ist wahrscheinlich, dass sie in Sachen Erbschaftsteuer Zugeständnisse an die SPD machen wird.

Es ist daher nahezu sicher, dass sich die Steuerbelastung für die Nachfolge in Familienunternehmen zukünftig erhöhen wird.

Sollten die SPD-Vorschläge durch das Bundesfinanzministerium aufgegriffen und letztendlich umgesetzt werden, könnte zudem der Vertrauensschutz in die bisherigen Regelungen entfallen. In der Folge könnten Unternehmensnachfolgen auch unmittelbar nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder angestoßenen Gesetzgebungsverfahren nicht mehr rechtssicher nach dem derzeitigen Steuerregime erfolgen.

Unternehmer sollten sich daher vorbereiten, um im Fall der Fälle schnell handlungsfähig zu sein. Denn die Unternehmensnachfolge nach dem derzeitigen Steuerregime benötigt eine gewisse Vorlaufszeit, etwa für Bewertungen, die steueroptimierte Strukturierung des Betriebsvermögens und die Errichtung der Erwerberstruktur wie beispielsweise eine Familienstiftung.

Ist ein Unternehmen „nachfolgereif“, sollte dieses zügig übertragen werden, um die aktuellen Verschonungsmöglichkeiten noch nutzen zu können. Natürlich darf die Übertragung nicht ohne rechtliche und steuerliche Beratung im Vorfeld umgesetzt werden, da das ungewollte Konsequenzen haben kann.

Gerne beraten wir Sie zur aktuellen Entwicklung und zeigen mögliche Handlungsoptionen für Ihr Unternehmen auf. Sprechen Sie uns gerne an.

Zum Newsletter