Veröffentlicht am 25. Februar 2026
Lesedauer ca. 5 Minuten

Spielplätze im Betrieb: Sicher nur durch regelmäßige Prüfung

  • Die neuen DIN 79161 Teil 1 und Teil 2 konkretisieren Qualifikation von Spielplatzprüfern
  • Einheitliche Ausbildungs-, Prüf- und Rezertifizierungsanforderungen
  • Fachkunde wird zum zentralen Baustein der Spielplatzsicherheit
Sebastian Kick
Senior Associate
B. Sc. technische Betriebswirtschaft, staatl. geprüfter Techniker
Spielplätze begleiten Kinder oft über viele Jahre hinweg. Ihre Sicherheit endet jedoch nicht mit der Fertigstellung, sondern beginnt dort erst richtig. Mit der Neufassung der DIN 79161-1 und DIN 79161-2 wurden die Anforderungen an Ausbildung, Prüfung und Rezertifizierung von Spielplatzprüfern weiterentwickelt.

Die Normen schaffen einheitliche Standards für die Qualifikation sachkundiger Personen und unterstreichen die Bedeutung regelmäßiger Prüfungen als festen Bestandteil der Instandhaltung von Spielplätzen.

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Spielplätze im laufenden Betrieb

Öffentliche Spielplätze sind keine statischen Bauwerke, sondern Anlagen im dauerhaften Betrieb. Witterungseinflüsse, intensive Nutzung, Materialalterung und punktuelle Beschädigungen wirken kontinuierlich auf Spielgeräte, Fallschutzflächen und Einbauten ein. Entsprechend reicht es nicht aus, einen Spielplatz normgerecht zu planen und zu errichten. Erst die regelmäßige Kontrolle, Instandhaltung und Prüfung stellt sicher, dass die vorgesehenen Schutzziele über die gesamte Nutzungsdauer eingehalten werden.

Insbesondere die Inspektion nach der Installation sowie die jährliche Hauptinspektion dienen dazu, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Genau an dieser Stelle setzen die überarbeiteten Normen DIN 79161-1 und DIN 79161-2 an.

Einheitliche Anforderungen an die Qualifikation von Spielplatzprüfern

Mit den Ausgaben vom Dezember 2025 wurden beide Teile der DIN 79161 weiterentwickelt und inhaltlich präzisiert. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass in der Praxis teils erhebliche Unterschiede im Qualifikationsniveau der prüfenden Personen bestehen. Schadensereignisse und deren Bewertung haben gezeigt, dass allein die Kenntnis einzelner Normen nicht ausreicht, um Spielplätze sachgerecht beurteilen zu können.

Ziel der Normen ist es daher, einheitliche und nachvollziehbare Anforderungen an Ausbildung, Prüfung und Qualifizierungsnachweis von Spielplatzprüfern festzulegen. Betreiber erhalten damit eine belastbare Grundlage, um die erforderlichen Qualifikationen intern sicherzustellen oder bei externen Dienstleistern gezielt zu beziehen.

DIN 79161-1: Ausbildung, Schulung und Rezertifizierung

Die DIN 79161-1 legt die Anforderungen an die Ausbildung und Schulung qualifizierter Spielplatzprüfer fest. Gegenüber der vorherigen Ausgabe wurden insbesondere die Teilnahmevoraussetzungen für die Ausbildung überarbeitet und klarer gefasst. Berufserfahrung und fachliche Kompetenz müssen nun nachvollziehbar nachgewiesen werden, um sicherzustellen, dass die vermittelten Inhalte auf einem geeigneten Grundniveau aufbauen.

Neu aufgenommen wurden zudem Anforderungen an die Rezertifizierung. Damit wird deutlich, dass Sachkunde nicht als dauerhaft gegeben vorausgesetzt werden kann, sondern regelmäßig aktualisiert werden muss. Dieses Verständnis entspricht dem heutigen Ansatz moderner Instandhaltung, bei dem Qualifikation und Erfahrung kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Änderung des Anhangs A. Die Regelungen zur Durchführung von Spielplatzprüfungen wurden von informativen Hinweisen zu normativen Anforderungen erhoben. Der dort beschriebene Mindestprüfumfang ist damit verbindlich festgelegt und nicht mehr lediglich als Empfehlung zu verstehen und beinhaltet u.a. Aufbewahrungsfristen der Prüfberichte.

DIN 79161-2: Prüfung, Qualifizierungsnachweis und Rezertifizierung

Ergänzend zur Ausbildung regelt die DIN 79161-2 die Prüfung und den Qualifizierungsnachweis von Spielplatzprüfern. Auch hier wurden gegenüber der Vorgängerausgabe wesentliche Ergänzungen vorgenommen. Erstmals enthält die Norm Anforderungen an eine strukturierte Rezertifizierungsprüfung, mit der qualifizierte Spielplatzprüfer ihre Kenntnisse in festgelegten Abständen erneut nachweisen müssen.

Darüber hinaus wurden die Aufgaben des Prüfers konkretisiert. Die Norm beschreibt klar, welche fachlichen und organisatorischen Anforderungen an die Durchführung von Prüfungen gestellt werden und welche Verantwortung mit der Zertifizierung verbunden ist. Ebenso wurde der Zertifizierungsprozess überarbeitet, um ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren sicherzustellen.

Für Betreiber bedeutet dies eine höhere Klarheit bei der Auswahl geeigneter Personen. Ein gültiger Qualifizierungsnachweis nach DIN 79161-2 stellt nun einen belastbaren Nachweis für die relevanten Prüfarten dar.

Einordnung in das bestehende Regelwerk

Die DIN 79161-1 und DIN 79161-2 stehen nicht isoliert, sondern ergänzen bestehende Normen und Regelwerke in Bezug auf Spielplätze. Inhaltlich bauen sie auf den Schutzzielen der Normenreihe DIN EN 1176 sowie auf den Anforderungen der DIN 18034-1 für Planung, Bau und Betrieb von Spielplätzen auf. Auch die Hinweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zur sicheren Gestaltung und zum Betrieb von Spielplätzen fließen in die fachliche Bewertung ein.

Dabei ist zwischen visuellen Routinekontrollen, Prüfungen und der jährlichen Hauptinspektion zu unterscheiden. Während einfache Sichtkontrollen der frühzeitigen Erkennung offensichtlicher Mängel dienen, setzen Prüfungen und Hauptinspektionen eine deutlich höhere fachliche Qualifikation voraus.

Während diese Regelwerke beschreiben, welche Anforderungen an Spielplätze und Spielgeräte zu erfüllen sind, beantworten die DIN-79161-Normen die Frage, wer Prüfungen mit welcher Qualifikation durchführen soll und runden so technische Anforderungen und deren praktische Umsetzung ab.

Organisation der Spielplatzprüfung

Für Betreiber wird mit der Neufassung deutlich, dass die Verantwortung nicht bei der bloßen Beauftragung einer sachkundigen Person endet. Vielmehr ist sicherzustellen, dass Prüfungen durch ausreichend qualifiziertes Personal erfolgen. Dies gilt sowohl für eigene Mitarbeiter als auch für externe Dienstleister.

Gerade bei einer größeren Anzahl an Spielplätzen kann es sinnvoll sein, die erforderliche Qualifikation im eigenen Haus aufzubauen. Unabhängig davon ist ein strukturierter Prozess entscheidend: klar definierte Prüfintervalle, eine nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse sowie geregelte Abläufe zur Mängelbeseitigung und Nachverfolgung. Die DIN 79161 liefert hierfür keine organisatorischen Vorgaben, schafft jedoch die fachliche Grundlage, um Prüfungen systematisch in ein funktionierendes Spielplatzmanagement einzubinden.


Spielplatzprüfung kompakt: Was Betreiber beachten sollten

  • Fachkunde prüfen: Hauptinspektionen nur durch qualifizierte Personen durchführen lassen.
  • Rezertifizierung einplanen: Sachkunde regelmäßig aktualisieren und nachweisen.
  • Mindestprüfumfang beachten: Normative Vorgaben sorgen für Klarheit.
  • Prozesse festlegen: Prüfintervalle, Dokumentation und Mängelverfolgung klar regeln.
  • Prüfstrategie wählen: Interne Qualifikation oder externe Beauftragung bewusst entscheiden.

Fazit

Die überarbeiteten Normen DIN 79161-1 und DIN 79161-2 stärken die Bedeutung der Qualifikation von Spielplatzprüfern deutlich. Sie schaffen einheitliche Anforderungen an Ausbildung, Prüfung und Rezertifizierung und tragen damit zu einer höheren Qualität und Vergleichbarkeit von Spielplatzprüfungen bei. Für Betreiber unterstreichen sie, dass Spielplätze nicht nur gebaut, sondern über ihre gesamte Lebensdauer hinweg fachgerecht geprüft, instand gehalten und organisatorisch begleitet werden müssen.

 

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