Wenn der Staat nicht zahlt: Krankenhausinvestitionen am Finanzmarkt sichern
- Staatliche Träger lehnen zunehmend Fördermittelanträge ab, verschieben oder bewilligen in Teilen
- Investitionen in die Zukunft sollten nicht verschoben werden!
- Banken und Kapitalgeber sind durchaus an der Krankenhausfinanzierung interessiert
- Hier erfahren Sie, welche Lösungen unsere Mandanten finden!
In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Lösungen anderer Häuser vor, die uns in unserer täglichen Arbeit beschäftigen.
Investitionsfinanzierung ist Staatssache … ?
Notwendige Investitionen für eine bedarfsgerechte stationäre Krankenhausversorgung sind staatliche Aufgabe. Eine eigene Investitionskraft können Krankenhäuser in der Regel nicht selbst schaffen – schließlich finanziert das DRG-System ausschließlich laufende Betriebskosten.
In der Praxis beobachten wir nach dem Ende der Corona-Pandemie jedoch zunehmend, dass staatliche Träger Fördermittelanträge ablehnen, verschieben oder nur in Teilen bewilligen. Die restliche Finanzierung des Vorhabens soll dann aus Eigenmitteln der Häuser – oder über den freien Kredit- und Kapitalmarkt gestemmt werden.
Warten Sie nicht auf eine politische Lösung. Werden Sie aktiv! Um in der kommenden Reform gut aufgestellt zu sein, sollten Sie Ihre Investitionen nicht verschieben. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Lösungen anderer Häuser vor, die uns in unserer täglichen Arbeit beschäftigen.
Worauf es Banken ankommt – auch ohne Sicherheiten Kreditzusagen holen!
Durch die zweckgebundene Investitionsförderung sind Krankenhausimmobilien und geförderte Geräte für Banken regelmäßig nicht als Sicherheiten verwertbar. Eine Kreditentscheidung kann jedoch – neben hinreichenden Sicherheiten – auf zwei andere Bewilligungsgründe gestützt werden:
- Auf die wirtschaftliche Situation: Ist der Kreditnehmer aller Wahrscheinlichkeit nach in der Lage, auch unabhängig vom Vorhaben den Kapitaldienst aus Einnahmenüberschüssen zu leisten?
- Auf das Vorhaben: Trägt sich das Vorhaben selbst, und ist damit zu rechnen, dass es den notwendigen Kapitaldienst selbst trägt?
In der Praxis sind für eine positive Bewertung nach unserer Erfahrung drei Faktoren entscheidend:
1. Tragfähige Medizinkonzepte – für Banken verständlich aufbereitet
Ein zukunftsfähiges Medizinkonzept ist der eigentliche Kern der Investitionsentscheidung. Allerdings scheitert dessen Wirkung im Finanzierungsgespräch nicht selten an der Übersetzung in bankfähige Argumente.
Entscheidend ist, dass medizinische Strategien in ökonomische Wirkungszusammenhänge überführt werden, etwa:
- Welche Leistungsbereiche werden gestärkt oder zurückgebaut – und warum?
- Welche Auswirkungen hat dies auf Fallzahlen, Erlösstrukturen und Kostenprofile?
- Wie fügt sich das Haus mithilfe der Investition in die reformierten Versorgungsstrukturen und Vergütungsmodelle ein?
- Inwiefern unterstützt die Investition die Erfüllung zukünftiger Struktur- und Qualitätsvorgaben?
Banken finanzieren keine Medizin, sondern Cashflows. Je klarer der Zusammenhang zwischen medizinischer Ausrichtung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit dargestellt wird, desto höher ist die Finanzierungsbereitschaft.
2. Rentabilität im System der Durchschnittskostenfinanzierung
Das DRG-System – und perspektivisch auch reformierte Vergütungsmodelle – belohnen keine individuellen Kostenstrukturen, sondern orientieren sich an Durchschnittskosten. Investitionen müssen daher nicht nur technisch oder medizinisch sinnvoll sein, sondern auch zur Positionierung des Hauses innerhalb dieses Systems beitragen.
Investitionen, die ausschließlich bestehende Strukturen konservieren, sind deutlich schwerer finanzierbar als solche, die einen erkennbaren Beitrag zur strukturellen Zukunftsfähigkeit leisten.
3. Unternehmensplanung als zentrales Entscheidungskriterium
Stellen Sie zu diesen beiden Faktoren starke Argumente auf – und stellen Sie diese in einer mehrjährigen, integrierten Unternehmensplanung (GuV, Liquidität, Bilanz) robust und nachvollziehbar dar. Die Planung dient Banken dabei nicht nur der Darstellung der Kapitaldienstfähigkeit, sondern auch der Beurteilung struktureller Risiken:
- Entwicklung der Leistungsvolumina unter Berücksichtigung regionaler Versorgungsaufträge
- Kostenentwicklung, insbesondere bei Personal, Energie und Sachkosten
- Auswirkungen von Reformelementen (z. B. Vorhaltefinanzierung, Leistungsgruppen)
- Sensitivitäts- und Stressszenarien zur Beurteilung der Robustheit
Planungen, die ausschließlich vergangenheitsorientiert fortgeschrieben werden, verlieren zunehmend an Akzeptanz. Banken erwarten nachvollziehbare Annahmen, transparente Prämissen und eine klare Ableitung der Effekte aus dem Investitionsvorhaben selbst.
Sind Sie dagegen in der Lage, ein robustes, zukunftsgerichtetes Konzept in eine solide GuV-, Bilanz- und Finanzplanung zu übersetzen, ist die Investition für Banken von strategischem Wert – und damit nicht nur potenziell finanzierbar, sondern ein attraktives Geschäft.
Staatliche Garantie statt direkter Finanzierung aus Haushaltsmitteln
Wenn der Kapitaldienst aus der operativen Ertragskraft nicht vollständig darstellbar ist, können Garantien des Trägers eine Alternative zur direkten Investitionsförderung darstellen. Für öffentliche Haushalte bieten sie den Vorteil, dass zunächst kein Mittelabfluss erfolgt, während Banken eine werthaltige Sicherheit erhalten.
In der Praxis kommen auch auf die Bedürfnisse des Trägers angepasste Ausgestaltungen in Betracht, etwa:
- Ergebnisabhängige Garantien, bei denen der Träger nur im Defizitfall einspringt
- Teilgarantien für einen definierten Anteil des Kreditvolumens
- Zeitlich befristete Garantien, z. B. für die Anlaufphase eines Neubaus
Aus bankaufsichtsrechtlicher Sicht ist entscheidend, ob und in welchem Umfang die Garantie als werthaltig anerkannt werden kann. Hier spielen Bonität und Rechtsform des Trägers, die Verbindlichkeit der Garantie sowie ihre Durchsetzbarkeit eine zentrale Rolle – zudem die zielgenaue Abdeckung der Risiken, die das Kreditinstitut im Investment als signifikant einstuft. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Krankenhaus, Träger und finanzierendem Institut ist daher essenziell.
Alternatives Finanzierungsinstrument: Namensschuldverschreibungen?
Namensschuldverschreibungen können für Krankenhäuser eine sinnvolle Alternative zum klassischen Bankdarlehen darstellen. Diese Sonderform der Inhaberschuldverschreibung ermöglicht eine gezielte Steuerung des Investorenkreises, da in den Schuldverschreibungsbedingungen festgelegt werden kann, wer als Erwerber zugelassen ist. Damit kann eine unbesicherte Schuldverschreibung marktfähig emittiert werden, ohne die Kontrolle über deren Investorenkreis vollständig abzugeben.
Investoren verlangen allerdings vertragliche Zusagen, etwa zu Transparenz, zur Begrenzung weiterer Verschuldung oder zum Verzicht auf zusätzliche Besicherungen. Namensschuldverschreibungen sind daher kein standardisiertes Instrument, sondern erfordern eine sorgfältige, auf Ihr Haus passende Strukturierung und qualifizierte rechtliche Beratung.
Gestalten Sie aktiv Ihre Investitionsfähigkeit!
Die Zeiten verlässlicher staatlicher Vollfinanzierung von Krankenhausinvestitionen sind vorbei. Krankenhäuser und Träger sind daher gut beraten, ihre Investitionsfähigkeit aktiv zu gestalten: durch belastbare Planungen, klar positionierte Medizinkonzepte, frühzeitige Einbindung von Finanzierern und eine strategische Nutzung alternativer Instrumente.