Veröffentlicht am 26. Februar 2026
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Staatliche Subvention für CO₂-intensive Industrie: Funktionsweise der Klimaschutzverträge – Ein wichtiger Baustein für die Nachhaltigkeit CO₂-reicher Industrien

  • Klimaschutzverträge (CCfDs) fördern Dekarbonisierungsinvestitionen in energieintensive Industrien
  • CCfDs wirken als eine Absicherung und gleichen Kostenrisiken zwischen Staat und Unternehmen aus
Christian Trost
M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau
Siglinde Czok
Manager
Rechtsanwältin
Die Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, soll durch Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, „CCfDs“) gefördert werden, indem sie wirtschaftliche Risiken zwischen Staat und Unternehmen aufteilen.

Dabei orientiert sich die Förderung an der Differenz zwischen einem festgelegten Referenzpreis (Basispreis) und dem CO₂-Preis im EU-Emissionshandel (EU ETS). Voraussetzung für die Förderung sind verbindliche Vorgaben zur Emissionsminderung. Auf diese Weise schaffen CCfDs langfristige Investitionssicherheit und wirken als zentrale

Die Transformation energieintensiver Industrien hin zu einer treibhausgasneutralen Produktion zählt zu den größten Herausforderungen der europäischen Klimapolitik. In Branchen wie der Chemie, Zellstoff- und Papierindustrie, der Primärstahlproduktion sowie der Metall-, Zement-, Kalk-, Keramik-, Glas- und Gipsindustrie erschweren prozessbedingte Emissionen und technologische Hürden eine direkte Dekarbonisierung. Vor diesem Hintergrund wurden Klimaschutzverträge als innovatives Förderinstrument entwickelt, um Investitionen in klimafreundliche Technologien wirtschaftlich abzusichern – insbesondere angesichts strengerer CO₂-Rahmenbedingungen.

Im Gegensatz zu klassischen staatlichen Fördermechanismen mit festen Zuschüssen koppeln CO2-Differenzverträge die Förderung an die Differenz zwischen einem im Rahmen eines Auktionsverfahrens ermittelten Vertragspreis pro vermiedener Tonne CO₂ und marktbezogenen Referenzpreisen wie dem jeweiligen Marktpreis für CO₂-Zertifikate im EU-ETS sowie Strom- und Wasserstoffpreisen. Der daraus ermittelte Basispreis für die Zahlung der Förderung setzt dabei das Investitionsvolumen einer Dekarbonisierungsmaßnahme in Relation zur erwarteten CO₂-Emissionsminderung. Beispielsweise würde eine Investition von 5 T€, die etwa 100 Tonnen CO2 einsparen kann, einen Basispreis von 50 €/tCO2 aufweisen. In diesem Kontext zeigt sich, wie kosteneffizient ein Dekarbonisierungsprojekt ist.

Solange der Basispreis über dem EU-ETS Preis liegt – das heißt, die Investition in emissionsarme Produktionsverfahren teurer als der Ankauf von Emissionszertifikaten ist, – gleicht der Staat diese Differenz aus. Entstehen Kostenvorteile zugunsten der klimafreundlichen Technologie, kehrt sich der Zahlungsfluss um, sodass Unternehmen Rückzahlungen an den Staat leisten (siehe Abbildung 1). Damit wird ein marktbasiertes Anreizsystem geschaffen, das sowohl die Chancen als auch die Risiken der Preisentwicklung zwischen Staat und Unternehmen teilt.

Abbildung 1: Graphische Darstellung des Absicherungsmechanismus von CCfDs. Basisvertragspreis bezeichnet einem vertraglich festgelegten Basispreis für eine CO₂-Reduzierung, während effektiver CO₂-Preis der Marktpreis beim Emissionshandelsystem darstellt.

Die CCfD-Auszahlungen sind ein Fördermittel, welches in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren vergeben wird. Die Laufzeit der Förderung beträgt 15 Jahre, in denen eine jährliche Ermittlung des Auszahlungsbetrags erfolgt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Förderung ist ein Ausstoß von mindestens 5.000 Tonnen CO₂ durch die jeweilige Referenzanlage und eine relative Emissionsminderung von mindestens 60 % ab dem dritten vollständigen Kalenderjahr. Ab dem 14. Jahr muss eine Reduktion der Emissionen von mindestens 90 % erreicht werden.

Die jährliche Auszahlung erfolgt auf Basis einer Formel, die Basispreis, effektiven CO₂-Preis, tatsächliche Emissionsminderung und Produktionsmenge berücksichtigt (vgl. Tabelle 1):

Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn ein Nachweis über die Erreichung der vereinbarten Treibhausgasreduktionsziele erfolgt.

In der Praxis wirkt die Förderung wie ein Ankauf von Emissionsminderungen durch den Staat, wobei die Unternehmen verpflichtet bleiben, die Reduktionsziele über die gesamte Laufzeit einzuhalten. Die Kombination aus Kostenkompensation, Rückzahlung bei Kostenvorteilen und wettbewerblicher Vergabe schafft sowohl Investitionssicherheit als auch effiziente Mittelverwendung.

Tabelle 1: Größen und Einheiten zur Berechnung des Auszahlungsbetrags

Die Wirtschaftlichkeit CCfD-geförderter Projekte ist stark von der CO₂-Preisentwicklung und von den Projektkosten abhängig. Dadurch, dass Chancen und Risiken zwischen Teilnehmern und Staat geteilt werden, ist eine Auszahlung nicht immer garantiert. Dennoch gilt: Angesichts immer strengerer Emissionsanforderungen müssen Unternehmen zeitnah in Dekarbonisierungsinfrastruktur investieren. Klimaschutzverträge sind dabei keine Lösung für alle Projekte, aber ein potenziell starker Beschleuniger.

Falls Sie Fragen zum Gebots- und Vergabeverfahren oder zur Förderung im Rahmen von CCfDs haben, beraten wir Sie gerne. Darüber hinaus erstellen wir auf Wunsch eine fundierte betriebswirtschaftliche Analyse, in der wir die Auswirkungen von Klimaschutzverträgen, regulatorischen Rahmenbedingungen (z.B. CBAM, CCS) sowie der Produktpreisgestaltung auf Ihr Projektvorhaben systematisch bewerten.

Aus dem Newsletter „Energy+ Kompass“