Veröffentlicht am 22. Juli 2026
Lesedauer ca. 6 Minuten

Städtebauförderung im Zeichen der Transformation – Antworten auf aktuelle Herausforderungen der Stadtentwicklung

  • Städtebauförderung bietet Lösungen für komplexe kommunale Transformationsaufgaben.
  • Transformation findet vor allem auf der Quartiersebene statt.
  • Städtebauförderung als Bindeglied von Stadtentwicklung, Energie, Klima und Sozialem.
Maria Ueltzen
Associate Partner
Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)
Naomi Mzyk
Senior Associate
B.A. Management in Organic and Sustainability Business
Kommunen stehen heute vor der Aufgabe, mehrere tiefgreifende Veränderungsprozesse gleichzeitig zu gestalten – von der Energie- und Wärmewende über die Klimaanpassung, den Umgang mit einem wachsenden Sanierungsbedarf im Gebäudebestand sowie die Bewältigung sozialer und funktionaler Herausforderungen. Viele dieser Themen bündeln sich auf der Quartiersebene. Entsprechend wächst der Bedarf an integrierten Ansätzen. Die Städtebauförderung bietet dafür einen bewährten Rahmen zur Entwicklung nachhaltiger Städte und Gemeinden.

Was ist die Städtebauförderung?

Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument von Bund und Ländern zur nachhaltigen Entwicklung und Erneuerung von Städten und Gemeinden. Im Mittelpunkt stehen räumlich abgegrenzte Fördergebiete, in denen städtebauliche, funktionale oder soziale Missstände bestehen oder zukunftsorientierte Entwicklungen vorangetrieben werden sollen.

Viele dieser Aufgaben können aufgrund ihrer Komplexität nicht allein von den Kommunen bewältigt werden. Bund und Länder stellen sich dieser Verantwortung und unterstützen die Städte und Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung mit langfristig angelegten Finanzhilfen. Grundlage hierfür sind Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie landesspezifische Förderrichtlinien, die Förderziele und -voraussetzungen festlegen.

Zentraler Gedanke der Städtebauförderung ist der integrierte Ansatz: Maßnahmen in den Bereichen Städtebau, soziale Infrastruktur, Mobilität, Klimaanpassung und energetische Aspekte der Quartiersentwicklung werden aufeinander abgestimmt geplant und umgesetzt, um komplexe kommunale Transformationsprozesse ganzheitlich zu begleiten.

Förderprogramme im Überblick

Die Städtebauförderung gliedert sich bundesweit in drei Programme. Sie folgen jeweils einer klaren Zielrichtung, sind jedoch methodisch ähnlich aufgebaut und eröffnen Kommunen unterschiedliche strategische Zugänge.

Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Das Programm richtet sich an Städte und Gemeinden mit Funktionsverlusten oder strukturellen Herausforderungen in Innenstädten, Ortskernen oder historischen Zentren. Im Fokus steht die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Anpassung des Gebäudebestands sowie die Stärkung gemischter Nutzungen unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen wie Klimaanpassung und energetischer Sanierung.

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Das Programm adressiert Quartiere mit besonderen sozialen und städtebaulichen Problemlagen. Ziel ist es, soziale Integration zu stärken und die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern.

Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Das Programm unterstützt Kommunen bei der Bewältigung struktureller Veränderungen, etwa durch Bevölkerungswachstum, Flächenknappheit, Funktionswandel oder Umstrukturierungsprozesse. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung neuer Quartiere, die Umnutzung von Brach- und Konversionsflächen sowie die nachhaltige Steuerung von Wachstum.

Im Rahmen der Städtebauförderung können gewährte Mittel vielfältig eingesetzt werden, um die Entwicklung von Fördergebieten vorzubereiten und umzusetzen. Dazu zählen beispielsweise konzeptionelle und vorbereitende Arbeiten, wie Untersuchungen zum Gebiet oder die Erarbeitung und Fortschreibung integrierter Entwicklungskonzepte.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zum Klima‑ und Umweltschutz, etwa energetische Gebäudesanierungen, die Entsiegelung von Flächen oder der Umgang mit Hitze und Starkregen im Quartier. Ebenso können Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität, insbesondere zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, unterstützt werden.

Darüber hinaus umfasst die Förderung bauliche Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur Erneuerung des baulichen Bestandes, die Revitalisierung von Brachflächen, den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude sowie Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Ergänzend können begleitende Maßnahmen gefördert werden, etwa Quartiersmanagement, Beteiligungsprozesse oder auch Beratungsleistungen.

Wer kann Fördermittel beantragen?

Zuwendungsempfängerin ist grundsätzlich die Gemeinde. Sie kann Städtebauförderungsmittel zusammen mit ihrem Eigenanteil im Rahmen der jeweiligen Förderbestimmungen und mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde an Dritte (z.B. private Hauseigentümer oder Vereine) weiterleiten.

Bund, Länder und Kommunen tragen i.d.R. jeweils 1/3 der förderfähigen Kosten. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden auf die Länder verteilt. Diese führen die Programme durch, wählen die Kommunen und die Gebiete der Förderung aus und geben die Mittel an die Kommunen weiter.

Chancen und Herausforderungen im Zusammenspiel von Kommune und Stadtwerken

Stadtwerke sind bei der Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen häufig zentrale Akteure. Insbesondere städtebauliche Transformationsprozesse in den Bereichen Klimaanpassung, Wärmewende, Mobilität oder Digitalisierung erfordern neben der planerischen Steuerung durch die Kommune auch ausgeprägte technische und wirtschaftliche Umsetzungskompetenzen, wie sie kommunale Stadtwerke bereitstellen.

Die Städtebauförderung kann dabei als strategischer Hebel dienen, um Maßnahmen wie energetische Quartierssanierungen oder den Ausbau lokaler Versorgungsnetze in integrierte städtebauliche Konzepte einzubinden.

Förderrechtlich ist die Zusammenarbeit jedoch anspruchsvoll: Zuwendungsempfängerin bleibt grundsätzlich die Kommune, während Stadtwerke meist als Dritte oder verbundene Unternehmen gelten. Eine Weiterleitung von Fördermitteln ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich. Zudem sind beihilfe-, vergabe- und haushaltsrechtliche Fragen zu beachten.

Umso wichtiger ist es, Stadtwerke frühzeitig in integrierte Entwicklungskonzepte einzubinden und ihre Maßnahmen mit den Zielen der Städtebauförderung zu verzahnen. So können sie zu Schlüsselakteuren einer integrierten Stadt- und Quartiersentwicklung werden.

Zentrale Voraussetzungen der Städtebauförderung

Damit Kommunen Städtebaufördermittel einsetzen können, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Ausgangspunkt ist stets ein klar abgegrenztes Fördergebiet – abhängig von den Regelungen der jeweiligen Programme. In städtebaulichen Voruntersuchungen wird der Handlungsbedarf konkret untersucht und eine räumliche Abgrenzung des Fördergebietes – i.d.R. nach dem Baugesetzbuch – festgelegt. In begründeten Fällen – etwa bei kleineren Städten und Gemeinden – kann die Gebietsfestlegung auch durch einen Gemeinderatsbeschluss erfolgen.

Zudem ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erforderlich. Dieses wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und beschreibt die zentralen Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen für das Fördergebiet. Ein verbindlicher Bestandteil ist die Auseinandersetzung mit Klimaschutz und Klimaanpassung, einschließlich konkreter Zielsetzungen und Maßnahmen.

Stadtwerke können sich bereits in der Erarbeitungsphase des ISEK einbringen, indem sie beispielsweise bestehende Investitionsbedarfe und Transformationspfade transparent machen und mögliche Lösungsansätze liefern. So können für Stadtwerke zentrale Themen als Handlungsfelder im ISEK verankert werden.

Da Klimaschutz und Klimaanpassung verbindlicher Bestandteil jedes ISEK sind, kommt Stadtwerken in diesem Prozess eine besonders wichtige Rolle zu. Sie können ihre fachliche Expertise insbesondere bei der Entwicklung von Quartiers‑ und Wärmekonzepten einbringen, Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität mitentwickeln oder auch die Anpassung von Infrastrukturen an Starkregenereignisse, Hitzeperioden oder Trockenheit mitgestalten. Auf diese Weise werden Stadtwerke von reinen Umsetzungsakteuren einzelner Infrastrukturmaßnahmen zu strategischen Mitgestaltern einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Förderquoten & Antragstellung

Städtebauförderungsmittel werden für öffentliche Investitionen und den nicht gewinnbringenden Teil privater Investitionen (z.B. Mehraufwand bedingt durch denkmalschutzgerechte Fassadensanierung) gewährt. Sofern jedoch gewinnbringende Maßnahmen privater Dritter gefördert werden, erfolgt dies generell in Form von flankierenden Darlehen.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Kosten in den Programmgebieten grundsätzlich mit einem Drittel. Die weiteren zwei Drittel haben Länder und Kommunen aufzubringen. Zur Berücksichtigung besonderer Bedarfe gelten unter anderem folgende Ausnahmen:

  • Haushaltsnotkommunen: Absenkung des kommunalen Eigenanteils auf bis zu 10%. Bund und Land tragen in diesem Fall jeweils 45% der Finanzierungslast.
  • Altbauten und stadtbildprägende Gebäude: Ebenfalls Absenkung des Eigenanteils auf bis zu 10% möglich; Anteil Bund und Land entsprechend höher.
  • Historische Altstädte und denkmalwerte Bereiche: Absenkung des kommunalen Eigenanteils auf bis zu 20%; Anteil Bund und Land jeweils 40%.
  • Neue Bundesländer: (Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“)
    • Kommunaler Eigenanteil entfällt. Bund und Land übernehmen dann jeweils 50% der Kosten, z.B. für die Sanierung, Sicherung oder den Ankauf von Altbauten.
    • Bund übernimmt Rückbaukosten nicht mehr benötigter Wohngebäude bis 55 €/m²

Der Förderantrag wird von den Städten und Gemeinden bei der jeweiligen obersten Landesbehörde oder bei einer von ihr beauftragen Behörde eingereicht. Die Fristen zur Antragsstellung unterscheiden sich je nach Bundesland.

Kumulierung

Angesichts knapper öffentlicher Haushaltsmittel kann es sinnvoll sein, Städtebaufördermittel mit weiteren Förderprogrammen zu kombinieren. Dabei sind die jeweiligen beihilfe- und zuwendungsrechtlichen Vorgaben zu beachten.

Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie sich Fördermöglichkeiten für Ihre Städte und Gemeinden. Kommen Sie gerne auf uns zu.

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