Steuerausgleichsmechanismen
Bei der sog. „Tax-Equalization“ soll der Mitarbeiter unabhängig von den im Einsatzstaat geltenden Steuersätzen mit der gleichen Höhe an Steuern belastet werden, die zu entrichten wäre, wenn er im Heimatland verblieben wäre. Bei der sog. „Tax-Protection“ werden nur eventuelle Steuernachteile im Einsatzstaat durch den Arbeitgeber ausgeglichen, d.h. der Arbeitgeber übernimmt die Mehrsteuern, wenn diese im Einsatzstaat höher als im Heimatland sind. Ist der Steuersatz im Einsatzstaat jedoch geringer als im Heimatland, kommt der Steuervorteil nicht dem Arbeitgeber, sondern dem Mitarbeiter zugute.
Bei beiden Verfahren kann dem Mitarbeiter im Rahmen seiner Gehaltsabrechnung eine sog. hypothetische Steuer („Hypo Tax“) einbehalten werden. Der Arbeitgeber übernimmt dafür im Gegenzug die (im Einsatzstaat) anfallende tatsächliche Steuer. Der endgültige Betrag der hypothetischen Steuer wird jedoch regelmäßig erst nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt, so dass im Veranlagungsverfahren Veränderungen bei der Höhe des Arbeitslohns möglich sind.
Übernimmt der Arbeitgeber die auf den Arbeitslohn entfallende tatsächlich gezahlte Einkommensteuer des Mitarbeiters, ist diese jeweils dem Staat als Arbeitslohn zuzuordnen, in dem sie anfällt. Steuern, die auf andere Einkunftsquellen oder Einkunftsarten entfallen, sind nach den allgemeinen Grundsätzen aufzuteilen. Diese Aufteilung gilt auch für vom Arbeitgeber übernommene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung unabhängig davon, in welchem Land die Beiträge gezahlt wurden.