Steuerreformen in Usbekistan 2026: Vorteile für KMU, Mehrwertsteuerregeln
- Steuerreform in Usbekistan 2026: Neue KMU-Vorteile, Mehrwertsteueränderungen und Entlastungen
- Neues sechs Prozent-Mehrwertsteuersystem und höhere Steuerschwellen für KMU in Usbekistan
- Usbekistan vereinfacht Mehrwertsteuerregeln und senkt die Steuerlast für KMU ab Juni 2026
- Wichtige Steueränderungen in Usbekistan: MwSt.-Erstattungen, Importerleichterungen, KMU-Förderung
Ab dem 1. Juni 2026 treten in Usbekistan bedeutende Änderungen für kleine Unternehmen in Kraft. Grundlage dafür ist das Präsidialdekret Nr. PD-100 vom 26. Mai 2026 „Über die Schaffung noch günstigerer wirtschaftlicher und administrativer Bedingungen für die Entwicklung von kleinen Unternehmen“. Die Reformen umfassen eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Geschäftsumfelds und zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums kleiner Unternehmen.
Wesentliche Änderungen
- Die Umsatzschwelle für den Übergang zum allgemeinen Steuersystem wurde auf 12.000 Basisberechnungseinheiten (BHEs) angehoben, wodurch kleine Unternehmen in Usbekistan von einer größeren steuerlichen Flexibilität profitieren
- Unternehmen aus den Bereichen Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie können künftig ein vereinfachtes Mehrwertsteuersystem mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent wählen. Dadurch soll die Steuerbelastung reduziert und die Erfüllung steuerlicher Pflichten vereinfacht werden
- Importeure werden nicht mehr automatisch zu Mehrwertsteuerzahlern, wodurch der administrative Aufwand reduziert und Unternehmen mehr Flexibilität bei der Steuerplanung und der Erfüllung steuerlicher Pflichten erhalten
- Unternehmen im Gastronomiesektor profitieren weiterhin von zusätzlichen Mehrwertsteuervergünstigungen. Diese Maßnahmen sollen das Wachstum fördern, die Rentabilität verbessern und die Gesamtsteuerbelastung im Gastgewerbe verringern
- Die Mechanismen für die automatische Erstattung der Mehrwertsteuer (VAT) werden ausgeweitet, sodass berechtigte Unternehmen Mehrwertsteuererstattungen schneller und mit weniger administrativem Aufwand erhalten können
- Die Digitalisierung der Steuerverwaltung und der Steuer-Compliance-Prozesse reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen, macht die Steuerberichterstattung effizienter und verbessert insgesamt die Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit in Usbekistan
Was regelt das Präsidialdekret Nr. PD-100 über die Förderung kleiner Unternehmen in Usbekistan?
Im Rahmen der fortlaufenden Bemühungen zur Liberalisierung der Wirtschaft und zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für die Entwicklung kleiner Unternehmen wurde in der Republik Usbekistan das Präsidialdekret Nr. PD-100 vom 26. Mai 2026 verabschiedet.
Die Reform zielt in erster Linie darauf ab, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern, neue Wachstumsmöglichkeiten für kleine Unternehmen zu schaffen sowie die Effizienz der digitalen Steuerverwaltung und der Steuer-Compliance-Prozesse weiter zu verbessern.
Neue Schwelle für den verpflichtenden Übergang zum allgemeinen Steuersystem
Eine der wichtigsten Reformen ist die Anhebung der Umsatzschwelle für den verpflichtenden Übergang zum allgemeinen Steuersystem. Dadurch können kleine Unternehmen deutlich länger von den vereinfachten Besteuerungsregelungen profitieren.
Ab dem 1. Juni 2026 wurde diese Schwelle auf 12.000 Basisberechnungseinheiten (BHEs) erhöht. In Usbekistan ist die Schwelle auf 12.000 Basisberechnungseinheiten (BHEs) festgelegt. Auf Grundlage des derzeitigen BHE-Werts von UZS 412.000 entspricht dies UZS 4.944.000.000. Es ist jedoch zu beachten, dass der BHE-Wert ab dem 1. September 2026 voraussichtlich angehoben wird, wodurch sich auch der entsprechende Schwellenwert in Usbekischen Sum erhöhen wird.
Bislang waren viele kleine Unternehmen verpflichtet, nach Erreichen eines Jahresumsatzes von UZS 1 Milliarde zum allgemeinen Steuersystem zu wechseln. Die neue Regelung ermöglicht es Unternehmern, länger im vereinfachten Steuersystem zu verbleiben. Dies trägt dazu bei, Buchhaltungs- und Verwaltungskosten zu senken sowie den Aufwand für die steuerliche Compliance und Berichterstattung zu reduzieren.
Änderungen für Importeure
Eine der zentralen Reformen betrifft Unternehmen, die Waren nach Usbekistan importieren. Nach den neuen Regelungen führt die Einfuhr von Waren künftig nicht mehr automatisch zur Registrierung als Mehrwertsteuerzahler (VAT-Pflichtiger). Dadurch erhalten Importeure mehr Flexibilität und werden von unnötigen administrativen Anforderungen entlastet.
Natürliche Personen, Einzelunternehmer und juristische Personen können weiterhin das Umsatzsteuersystem (Turnover Tax Regime) anwenden, bis ihr Umsatz die festgelegte Schwelle von 12.000 Basisberechnungseinheiten (BHEs) erreicht. Mit dieser Änderung entfällt die bisherige Regelung, nach der bereits eine einzelne Importtransaktion automatisch die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler auslöste. Dies führt zu einem geringeren administrativen Aufwand, vereinfacht die steuerliche Compliance und ermöglicht eine besser planbare Steuerstrategie für Unternehmen in Usbekistan.
Neues vereinfachtes Mehrwertsteuersystem mit sechs Prozent Steuersatz
Eine der wichtigsten Reformen des Präsidialdekrets Nr. UP-100 ist die Einführung eines neuen vereinfachten Mehrwertsteuersystems, das die Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer für berechtigte Unternehmen vereinfachen soll. Dieses System gilt im Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis zum 1. Januar 2030. Es steht kleinen Unternehmen offen, deren Haupttätigkeit in einen der folgenden Bereiche fällt:
- Gastronomie und Catering
- Einzel- und Großhandel
- Dienstleistungserbringung
Im Rahmen dieses Systems gelten folgende Regelungen:
- Der Mehrwertsteuersatz beträgt sechs Prozent des Umsatzes aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen
- Der Körperschaftsteuersatz beträgt null Prozent
- Die Verpflichtung zur Einreichung bestimmter Steuererklärungen und Berichte entfällt
Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung Usbekistans die steuerliche Belastung kleiner Unternehmen verringern, die steuerliche Compliance vereinfachen und ein günstigeres Umfeld für das Wachstum und die Entwicklung kleiner Unternehmen schaffen.
Regelungen zum Vorsteuerabzug im Rahmen des vereinfachten sechs Prozent-Mehrwertsteuersystems
Vor dem Wechsel in das neue System sollten Unternehmen die spezifischen Anforderungen, Vorteile und steuerlichen Auswirkungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass es ihren betrieblichen und finanziellen Zielen entspricht. Unternehmen, die das vereinfachte Mehrwertsteuersystem mit einem Steuersatz von sechs Prozent anwenden, haben keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug für die Mehrwertsteuer, die beim Erwerb von Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen von Lieferanten gezahlt wurde.
Gleichzeitig behalten die Kunden von Unternehmen, die dieses System nutzen, das Recht auf den Vorsteuerabzug auf Grundlage der erhaltenen elektronischen Rechnungen. Daher wird Unternehmen empfohlen, vor der Entscheidung für dieses System eine umfassende finanzielle Analyse durchzuführen und die Gesamtsteuerbelastung im Rahmen des vereinfachten sechs Prozent-Mehrwertsteuersystems mit der Steuerbelastung unter dem allgemeinen Steuersystem zu vergleichen. So lässt sich beurteilen, welche Option aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht vorteilhafter ist.
Wechsel zum vereinfachten sechs Prozent-Mehrwertsteuersystem
Unternehmen können über ihr persönliches Steuerzahlerkonto auf dem Steuerportal my3.soliq.uz elektronisch in das neue System wechseln. Der Wechsel in das vereinfachte Steuersystem oder der Austritt aus diesem System wird ab dem ersten Tag des Monats wirksam, der auf den Monat der Einreichung der entsprechenden Mitteilung folgt.
Bei der Rückkehr zum allgemeinen Steuersystem erhält der Steuerpflichtige das Recht, die Vorsteuer auf Warenbestände, Vorräte sowie Anlagevermögen, die zum Zeitpunkt des Systemwechsels in der Bilanz erfasst sind, zum Vorsteuerabzug geltend zu machen. Unternehmen sollten daher den Zeitpunkt eines Wechsels sorgfältig planen und die steuerlichen Auswirkungen vorab bewerten, um die Vorteile des jeweiligen Steuersystems optimal zu nutzen.
Vergünstigungen für Gastronomie- und Hotelbetriebe
Ab dem 1. Juni 2026 werden für Gastronomie- und Hotelbetriebe in Usbekistan zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen eingeführt. Insbesondere sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
- Barzahlungen für den Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren werden wieder zugelassen
- Die digitalen Kennzeichnungscodes für alkoholische Getränke gelten bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Produkte als an den Endverbraucher verkauft
- Für bestimmte Arbeitnehmerkategorien wird über die mobile Anwendung der Arbeitsbehörden ein vereinfachtes Einstellungsverfahren eingeführt
- Auch die Auszahlung von Arbeitsentgelten für diese Mitarbeiter wird vereinfacht
Darüber hinaus werden für bestimmte Unternehmen die Gebühren für die Nutzung angrenzender Grundstücksflächen auf die Höhe der regulären Grundsteuer begrenzt. Dadurch sollen die Betriebskosten gesenkt und die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Gastronomie- und Hotelsektor weiter verbessert werden.
Mehrwertsteuererstattungen und die Digitalisierung der Steuerverwaltung
Das Dekret sieht zudem weitere Verbesserungen bei den automatisierten Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer vor. Dadurch sollen Unternehmen Mehrwertsteuererstattungen schneller erhalten, während gleichzeitig administrative Hürden abgebaut und die Effizienz der Steuerverwaltung weiter gesteigert werden. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- der Wegfall subjektiver menschlicher Einflussnahme bei Entscheidungen über Mehrwertsteuererstattungen für Steuerpflichtige mit geringem Risikoprofil, die negative Mehrwertsteuersalden geltend machen
- die Einführung einer automatisierten Risikobewertung auf Grundlage elektronischer Rechnungen und steuerlicher Meldedaten
- der Ausbau digitaler Steuerdienstleistungen
Diese Maßnahmen sind Teil der fortlaufenden Digitalisierung des Steuersystems in Usbekistan und sollen Transparenz erhöhen, administrative Prozesse beschleunigen sowie die steuerliche Compliance für Unternehmen vereinfachen.
Verringerung des administrativen Aufwands für Unternehmen
Mit dem Dekret werden mehrere regulatorische Mechanismen abgeschafft, die bislang erhebliche operative und administrative Herausforderungen für Unternehmen mit sich brachten. Ziel ist es, das Geschäftsumfeld in Usbekistan weiter zu verbessern und Compliance-Risiken für Unternehmer zu reduzieren. Insbesondere sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Die Bescheinigung über die Mehrwertsteuerregistrierung wird künftig nicht mehr als Instrument zur Durchsetzung behördlicher Maßnahmen verwendet
- Die Praxis der vorübergehenden Aussetzung von Mehrwertsteuerregistrierungen wird abgeschafft
- Die verpflichtende Registrierung als Mehrwertsteuerzahler allein aufgrund der Einfuhr von Waren entfällt
- Die automatisierten Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer werden weiter ausgebaut und verbessert
Diese Maßnahmen sollen insgesamt zu mehr Planungssicherheit für Unternehmen beitragen, regulatorische Hürden abbauen und ein effizienteres sowie unternehmensfreundlicheres Umfeld für Unternehmer und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) in Usbekistan schaffen.
Automatisierte kameralistische Steuerprüfung („Autocameral“) und Steuerprüfungen
Bis zum 1. Januar 2028 erhalten kleine Unternehmen die Möglichkeit, Abweichungen und Verstöße, die vom automatisierten Steuerüberwachungssystem „Autocameral“ festgestellt werden, freiwillig zu berichtigen, bevor weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden. Dadurch sollen Compliance-Risiken reduziert und der administrative Druck auf Unternehmen verringert werden. Gleichzeitig gilt, dass:
- keine steuerliche Prüfung eingeleitet wird, wenn das festgestellte Steuerrisiko weniger als UZS 500 Millionen beträgt
- keine Vor-Ort-Steuerprüfung durchgeführt wird, wenn das festgestellte Steuerrisiko weniger als UZS 100 Millionen beträgt
Im Ergebnis entfernt sich die Regierung zunehmend von einem rein sanktionsorientierten Ansatz der Steueraufsicht und verfolgt stattdessen ein compliance-orientiertes Modell, das auf Risikoprävention, die freiwillige Korrektur steuerlicher Unstimmigkeiten sowie die Verringerung des administrativen Aufwands für Unternehmen ausgerichtet ist.
Wesentliche Erkenntnisse für Unternehmen
Das Präsidialdekret Nr. PD-100 stellt eine der umfassendsten Reformen der Steuerverwaltung in Usbekistan der letzten Jahre dar. Ziel der Reform ist es, das Geschäftsumfeld zu verbessern, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und neue Wachstumschancen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu schaffen. Zu den wichtigsten Änderungen für Unternehmen zählen:
- Die Anhebung der Schwelle für den Übergang zum allgemeinen Steuersystem auf 12.000 Basisberechnungseinheiten (BHEs)
- Die Möglichkeit, freiwillig das vereinfachte Mehrwertsteuersystem mit einem Steuersatz von sechs Prozent anzuwenden
- Die Abschaffung der automatischen Registrierung als Mehrwertsteuerzahler für Importeure
- Die Vereinfachung der Verfahren zur Mehrwertsteuererstattung
- Die Verringerung des administrativen Aufwands für Unternehmer
- Der weitere Ausbau einer digitalen und risikobasierten Steuerverwaltung sowie der steuerlichen Compliance-Überwachung
Für kleine Unternehmen in den Bereichen Einzelhandel, Dienstleistungen, Hotellerie, Gastronomie und Catering können diese Reformen erhebliche Kosteneinsparungen, eine vereinfachte Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie günstigere Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und die weitere Geschäftsentwicklung in Usbekistan schaffen.