Veröffentlicht am 13. August 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten

Straßenreparaturen: Millionenbußgelder wegen Kundenschutz- und Ausschreibungsabsprachen

  • Bundeskartellamt ahndet Kundenschutz- und Preisabsprachen im Bereich DSK mit über EUR 60,3 Mio.
  • Kartell betraf öffentliche und private Auftraggeber im gesamten Bundesgebiet.
  • Absprachen liefen über Jahre und umfassten zahlreiche Ausschreibungen.
  • Betroffene Kunden sollten Schadensersatzansprüche prüfen.
Das Bundeskartellamt hat gegen sechs Unternehmen aus dem Bereich der Straßenreparatur Bußgelder von insgesamt rund EUR 60,3 Mio. verhängt. Die Unternehmen sollen über Jahre Kunden und Aufträge im Bereich „Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK)“ untereinander aufgeteilt und Ausschreibungen abgestimmt haben. Das DSK-Verfahren geht auf Hinweise aus einem weiteren, bereits 2025 abgeschlossenen Kartellverfahren im Bereich Straßenreparaturen zurück.

Verfahren und beteiligte Kartellanten

Das Bundeskartellamt hat ein weiteres umfangreiches Kartellverfahren im Bereich Straßenreparaturen abgeschlossen (siehe hier). Im Mittelpunkt standen Unternehmen aus dem Bereich der Straßenreparatur mit dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise („DSK“). Gegen sechs beteiligte Unternehmen verhängte die Behörde Bußgelder in Höhe von insgesamt rund EUR 60,3 Mio. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH, Liesen alles für den Bau GmbH sowie OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbH. Die Bescheide sind bereits rechtskräftig.

Das „DSK“-Verfahren resultierte aus einem weiteren Kartellverfahren im Bereich „Straßenreparatur“ aus dem Jahr 2025 (siehe hier).

Dauer und Art der Verstöße

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts teilten die beteiligten Unternehmen seit 2010 Kunden und Aufträge untereinander auf. Wer einen Kunden erstmals für die Bauweise DSK gewonnen hatte, sollte dessen künftige Aufträge grundsätzlich erhalten. Vor Ausschreibungen stimmten sich die Unternehmen darüber ab, wer den Zuschlag erhalten sollte. Andere Beteiligte gaben sogenannte Schutzangebote mit höheren Preisen ab. Zur Abstimmung nutzten die Unternehmen persönliche Treffen, Telefonate, E-Mails und Messenger-Dienste. Teilweise verwendeten sie sogar Codesprache für Preisvorgaben.

Das Kartell endete nach den Feststellungen der Behörde im Jahr 2019.

Vom Kartell betroffene Kunden

Betroffen waren zahlreiche Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in ganz Deutschland. Daneben umfassten die Absprachen auch Aufträge privater Auftraggeber, etwa von Flughäfen, Häfen oder Betreibern von Teststrecken.

Fazit

Das Verfahren zeigt, dass klassische Kundenschutz-, Preis- und Ausschreibungsabsprachen weiterhin aktuell sind. Sie werden regelmäßig und konsequent von den Kartellbehörden verfolgt.

Für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber ist die Entscheidung aber nicht nur aus Compliance-Sicht relevant. Wer aufgrund eines Kartells überhöhte Preise gezahlt hat, kann grundsätzlich Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Die rechtskräftige Bußgeldentscheidung und die geltende Gesetzeslage erleichtern dabei regelmäßig die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

Wir empfehlen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern frühzeitig zu prüfen, ob sie im Tatzeitraum 2010 bis 2019 Leistungen im DSK-Bereich bezogen haben, insbesondere bei den Kartellanten, aber auch bei anderen Marktteilnehmern. Gerne zeigen wir Ihnen den weiteren Weg auf und unterstützen Sie bei der Bewertung und Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche.

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