Veröffentlicht am 24. Juli 2014
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Für Strom muss auch ohne Vertrag gezahlt werden

Wer einen Miet- oder Pachtvertrag unterschreibt, muss auch die verbrauchte Energie bezahlen. Sogar unabhängig davon, ob er einen Vertrag mit dem Energieversorger hat, stellte der Bundesgerichtshof klar.

Im Fokus der Karlsruher Richter standen gleich zwei Fälle. Ein Grundstücksbesitzer hatte ein von ihm erworbenes Gelände verpachtet und den Pächter vertraglich verpflichtet, die Stromkosten zu tragen. Basis dafür war ein eigener Vertrag des Grundstückeigentümers mit einem Versorgungsunternehmen. Dieser Verpflichtung kam der Pächter jedoch nicht nach. Er verbrauchte aber erhebliche Mengen an Strom…

Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-fuer-strom-muss-auch-ohne-vertrag-gezahlt-werden/10244178.html.