Strompreisentlastungen nehmen Fahrt auf: Industriestrompreis kommt – Teil 2
- Förderrichtlinie am 6.5.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und in Kraft getreten
- BAFA hat offizielle Informationsseite zum Industriestrompreis freigeschaltet
- Erste konkrete Hinweise zu Verfahren, Referenzpreisen und Antragstellung verfügbar
- Antragstellung weiterhin rückwirkend ab 2027 für das Jahr 2026 vorgesehen
Hintergrund
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Industriestrompreis im Bundesanzeiger am 6.5.2026 ist der rechtliche Rahmen nun verbindlich festgelegt.
Die Richtlinie bildet die Grundlage für die Gewährung der Strompreisentlastung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 und ist damit zugleich formal in Kraft getreten.
Wir berichteten zu den Inhalten und der Wirkung: Industriestrompreis – Strompreisentlastungen nehmen Fahrt auf.
Parallel dazu hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – als zuständige Bewilligungsbehörde – erstmals eine offizielle Informationsseite zum Industriestrompreis veröffentlicht, auf der Unternehmen zentrale Hinweise zur Förderung und zum Antragsverfahren finden (BAFA – Industriestrompreis).
Damit ist der Industriestrompreis endgültig von der politischen Ankündigung in die administrative Umsetzung überführt.
BAFA-Veröffentlichung: Erste Konkretisierung der Umsetzung
Die neu veröffentlichte BAFA-Seite enthält erstmals strukturierte Informationen zur praktischen Handhabung:
- Bestätigung des rückwirkenden Antragsverfahrens (Start 2027 für 2026)
- Hinweise zur Registrierung im Antragsportal (voraussichtlich ab Dezember 2026)
- Veröffentlichung erster Berechnungsparameter (z.B. Referenzpreis 2026)
Zwar bleiben Detailfragen – etwa zu Nachweisformaten oder Prüfpflichten – noch offen, die Richtung ist jedoch klar: Das BAFA bereitet die digitale und verfahrensseitige Umsetzung konkret vor.
Inkrafttreten der Förderrichtlinie:
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfaltet die Förderrichtlinie unmittelbare Wirkung. Sie konkretisiert insbesondere:
- Fördermechanismus und Berechnungslogik,
- Kreis der begünstigten Sektoren,
- Investitions- und Dekarbonisierungspflichten,
- Zuständigkeiten und Verfahrensstrukturen.
Die Richtlinie gilt rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2026 und schafft damit bereits heute die Grundlage für spätere Entlastungsansprüche.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines:
Die Förderfähigkeit hängt künftig nicht mehr von politischen Ankündigungen, sondern von der konkreten Erfüllung der Richtlinienvorgaben ab.
Wie hoch fällt die Beihilfe für 2026 aus?
Mit der Veröffentlichung des Differenzpreises von 37,44 EUR/MWh schafft die BAFA für das Kalenderjahr 2026 Planungssicherheit. Entsprechend der Berechnungsformel ergeben sich folgende Beihilfebeträge:
| Stromverbrauch | Beihilfe | Flexbonus |
| 1.000.000 kWh | 18.720 EUR | 1.872 EUR |
| 5.000.000 kWh | 93.600 EUR | 9.360 EUR |
| 7.500.000 kWh | 140.400 EUR | 14.040 EUR |
| 10.000.000 kWh | 187.200 EUR | 18.720 EUR |
| 100.000.000 kWh | 1.872.000 EUR | 187.200 EUR |
Hierbei zu beachten ist, dass die Beihilfe unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel ist und kein Anspruch auf Gewährung besteht. Gemäß der Förderrichtline erfolgt bei fehlenden Haushaltsmitteln eine quotale Kürzung der Beihilfe.
Was bedeutet das für die Praxis?
Durch die Veröffentlichung der BAFA-Informationen und das Inkrafttreten der Förderrichtlinie verlagert sich der Fokus von der konzeptionellen Einordnung hin zur konkreten Umsetzung.
Unternehmen sollten nun insbesondere:
- ihre Abnahmestellen sowie die Zuordnung zu beihilfeberechtigten Sektoren überprüfen,
- die Abgrenzung der förderfähigen Strommengen, insbesondere im Hinblick auf Eigenverbrauch, vorbereiten,
- eine klare Trennung zu anderen Förderinstrumenten (z. Strompreiskompensation) sicherstellen,
- belastbare Daten- und Nachweisstrukturen etablieren,
- sowie geplante Dekarbonisierungsmaßnahmen frühzeitig strukturieren und dokumentieren.
- Vor allem bei Unternehmen mit Eigenerzeugung – etwa aus KWK- oder erneuerbaren Anlagen – besteht zusätzlicher Klärungsbedarf hinsichtlich der messtechnischen und bilanziellen Abgrenzung der Strommengen.
Fazit:
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 6.5.2026 und der Bereitstellung erster Informationen durch das BAFA ist der Industriestrompreis in die Umsetzungsphase eingetreten.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen sind nun festgelegt; gleichwohl bestehen weiterhin Detailfragen in der praktischen Anwendung. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Anforderungen an Datengrundlagen, Systematik und Dokumentation erheblich sind und eine strukturierte Vorbereitung erfordern.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass frühzeitig geeignete organisatorische und technische Voraussetzungen geschaffen werden sollten. Insbesondere die Ausgestaltung belastbarer Messkonzepte, die sachgerechte Abgrenzung förderfähiger Strommengen sowie die Planung und Dokumentation der erforderlichen Investitionsmaßnahmen rücken nun in den Mittelpunkt.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser Phase umfassend – von der frühzeitigen Förderfähigkeitsprüfung über die konzeptionelle und prozessuale Umsetzung bis hin zur Begleitung des Antragsverfahrens gegenüber dem BAFA. Durch die enge Verzahnung unserer rechtlichen und wirtschaftsprüferischen Expertise gewährleisten wir eine rechtssichere und zugleich praktikable Umsetzung der Fördervorgaben.
Unsere spezialisierten Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer bringen dabei die erforderliche Erfahrung für die testatspflichtigen Nachweise, die Aufbereitung der Antragsunterlagen sowie die Prüfung komplexer Strommengenabgrenzungen ein.
Über diese Themen und weitere aktuelle Entwicklungen informieren wir Sie vertiefend auf unserem Energy+ Forum am 2. Juli 2026 in Köln. Unsere sektorspezialisierten Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geben dort praxisnahe Einblicke in den Industriestrompreis, die Strompreiskompensation und deren Umsetzung. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und zur Einordnung der aktuellen Weichenstellungen für Ihr Unternehmen.
Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen in Köln.
Aus dem Newsletter
„Energy+ Kompass“ Hier Newsletter
abonnieren
