Employer of Record in Südafrika
In Südafrika werden zwar EoR-Dienstleistungen angeboten, jedoch ist das Konzept nicht gesetzlich geregelt. Es ähnelt der Arbeitnehmerüberlassung. Verleiher benötigen keine Sondergenehmigung, und Verträge sind unbefristet. Steuerliche Risiken können bestehen, und es gibt spezielle Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Die Entwicklung des EoR-Konzepts hängt von Hindernissen wie der Visumserlangung ab und könnte durch die Bereitstellung ausländischer Fachkenntnisse für südafrikanische Unternehmen vorangetrieben werden.