Veröffentlicht am 7. Januar 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten

Systematischer Förderansatz: Mit der Betriebskostenförderung (BEW Modul 4) die Integration der Tiefengeothermie in klimaneutrale Wärmenetze optimieren

  • Wirtschaftliche Absicherung von Fernwärmeprojekten durch langfristige BEW-Zuschüsse
  • Betriebskostenförderung für Wärmepumpen und Tiefengeothermie
  • BEW-Förderung als Schlüssel für die Dekarbonisierung von Wärmenetzen bis 2045
Leona Freiberger
Senior Associate
Dipl.-Ing. Regenerative Energiesysteme
Nils Deißner
Senior Associate
M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen
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Um das Ziel einer vollständig dekarbonisierten, leitungsgebundenen Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, ist ein signifikanter Anstieg des Anteils Erneuerbarer Energien im Wärmesektor erforderlich. Wärmeversorger stehen somit vor einem immensen Investitionsbedarf, um diese nationalen Klimaziele zu erreichen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gilt als tragende Säule, um diese Strategie umsetzen zu können.
Die BEW verfolgt dabei einen systematischen Ansatz von der Förderung ab der ersten Projektidee (BEW Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudie) über die Realisierung der geplanten Maßnahmen (BEW Modul 2 – Systematische Förderung; BEW Modul 3 – Einzelmaßnahmen) bis hin zum Betrieb (BEW Modul 4 – Betriebskostenförderung). Die Betriebskostenförderung ist für Solarthermie wie auch Wärmepumpen anwendbar – insbesondere die Nutzung einer Betriebskostenförderung für eine Kombination aus Wärmepumpen und Tiefengeothermie (Tiefe >400 m) kann sowohl technologisch als auch wirtschaftlich attraktiv ausgestaltet sein.
Die Tiefengeothermie stellt die zentrale Technologie in den Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien der Fernwärmenetzbetreiber dar, da sie treibhausgasneutrale, grundlastfähige und preisstabile Wärme bereitstellen kann. Oft stehen hohe Investitionskosten den Realisierungen von Tiefengeothermieprojekten im Wege. Dies wird durch die attraktiven BEW Module 1 und 2 gedämpft. Insbesondere in Projekten bei denen Wärmepumpen in Kombination zu Tiefengeothermieanlagen zum Einsatz kommen, ist die Betriebskostenförderung nach BEW Modul 4 eine sinnvolle Ergänzung für die Wirtschaftlichkeit und den deutschlandweiten Markt-Roll-Out dieser Projekte.

Wer darf einen Antrag für die Betriebskostenförderung (BEW Modul 4) stellen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger, Contractoren und Genossenschaften. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Voraussetzung ist das Vorliegen eines Transformationsplans oder einer Machbarkeitsstudie gemäß den Anforderungen des BEW-Modul 1.
Der Antrag kann parallel zu Investitionsförderungen aus Modul 2 oder 3 gestellt werden. Dies erleichtert die Umsetzung, da sowohl die hohen Anfangsinvestitionen als auch die laufenden Betriebskosten gefördert werden können.

Bestimmung der Betriebskostenförderung

Die Förderung im Rahmen von Modul 4 ist als Betriebskostenförderung konzipiert. Bei strombetriebenen Wärmepumpen erfolgt sie in Form einer Anteilfinanzierung der Nettoausgaben zur laufenden Betriebskostendeckung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der Förderbetrag wird anlagenspezifisch berechnet und basiert auf einem jährlichen Zwischennachweis. Er kann bis zu 90  Prozent der nachgewiesenen Stromkosten betragen und ist auf maximal 100 Millionen Euro pro Antrag begrenzt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 10 Jahre.
Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Wärmepumpe. Als maßgeblicher Kennwert dient dabei der „Seasonal Coefficient of Performance“ (SCOP). Zudem wird unterschieden, ob die Anlage Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder aus erneuerbaren Energieanlagen bezieht.

Die Förderung berechnet sich für Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung nach folgender Formel und beträgt höchstens 9,2 ct/kWh.

Wird der Strom direkt aus einer EE-Anlage bezogen, berechnet sich die Förderhöhe nach der nachstehenden Berechnungslogik und beträgt maximal 3,0 ct/kWh.

Zu beachten ist, dass sich die Förderhöhe auf die Kilowattstunde Umgebungswärme bezieht.

Wirtschaftliche Vorteile

Aufseiten der Anlagenbetreiber kann die Betriebskostenförderung nach BEW Modul 4 die Wirtschaftlichkeit der Wärmeerzeugung durch jährliche Förderzuschüsse deutlich optimieren. Durch den kontinuierlichen zusätzlichen Erlösstrom kann das Mischpreisniveau der Fernwärme-Endkunden auf einem moderaten Niveau gehalten werden und zusätzlich die hohen Anfangsinvestitionen (und die oftmals damit verbundenen Finanzierungskosten) refinanziert werden.
Abbildung 1: Schematische Dars​tellung des Free-Cash-Flows unter Berücksichtigung
der BEW Förderung
Wärmenetzbetreiber stehen vor der Herausforderung im kommenden Jahrzehnt den Wärmenetzausbau (und damit auch den Neuanschluss von Kunden) zu forcieren, um die Ausbauziele zu erreichen und damit den wirtschaftlichen Unternehmens erfolgt nachhaltig zu sichern: Ein konkurrenzfähiges Mischpreisniveau für die Fernwärme-Endkunden ist dabei die Grundvoraussetzung.

Fazit

Die Tiefengeothermie ist eine Schlüsseltechnologie für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie bietet ein enormes Potenzial, um Städte und Gemeinden mit klimaneutraler Wärme zu versorgen. In Kombination mit Wärmepumpen kann sie deutschlandweit effizient in Wärmenetze integriert werden und dort als verlässliche Grundlastquelle dienen. Unter Nutzung der Betriebskostenförderung nach BEW Modul 4 kann die Wirtschaftlichkeit der Transformationsprojekte optimiert und das Geschäftsmodell der Wärmenetzbetreiber langfristig gesichert werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Projektes mit unseren rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen rund um die Wärmewirtschaft und Tiefengeothermie.